Universa
PKV-Anbieter Universa
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 90 AW im Detail

Die uniVersa bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif A 100, ST 2/100, ZA 90 eine Premium-Versorgung der Alten Welt ohne Selbstbehalt an. Die ambulante Behandlung erfolgt über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, während die stationäre Versorgung Privatarztbehandlung mit GOÄ-Zusatzvergütung einschließt. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlungen zu 90 Prozent ab, Zahnersatz zu 60 Prozent, ohne jährliche Summenbegrenzung.

Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der uniVersa ermöglichen es bestehenden Versicherten häufig, die Beiträge zu reduzieren oder Leistungen anzupassen. Als geschlossener Alte-Welt-Tarif unterliegt der A 100 einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was mit der Zeit zu höheren Beiträgen führt. Der Wechsel in eine günstigere Alternative des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen eine attraktive Lösung bieten, insbesondere wenn die umfassenden Leistungen des A 100 nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel im uniVersa PKV-Tarif lohnt und welche Alternativen optimal passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A 100: Erstattet werden max.

  • 300,-EUR für Einstärkengläser
  • 600,-EUR für Mehrstärkengläser
  • 125,-EUR für Brillengestelle

innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.

Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.

  • 410,-EUR für Kontaktlinsen

innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.

Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.

Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Psychotherapie

A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kompressionstrümpfe, Einlagen
  • einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhund, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
  • Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
  • lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
Ärztliche Behandlung

A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

A 100: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

ST 2/100: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ST 2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ST 2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZA 90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZA 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays, Onlays werden zu 90% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZA 90: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

ZA 90: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im uniVersa: A 100, ST 2/100, ZA 90 AW versichert?
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Viele Universa-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für die Versicherten der uniVersa bedeutet

Der A 100 ist seit langem nicht mehr für Neukunden verfügbar, wird aber von bestehenden uniVersa-Versicherten noch gehalten. Das bedeutet: Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, während die durchschnittliche Altersstruktur ansteigt. Diese demografische Entwicklung trägt zu überproportionalen Beitragserhöhungen bei, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Für Bestandsversicherte dieses Tarifs bleibt jedoch der §204 VVG Tarifwechsel ein Ausweg, um in günstigere Tarife des gleichen Versicherers zu wechseln.

Solche älteren, geschlossenen Tarife werden in den Medien oder auf den Webseiten der Versicherer oft nicht mehr aktiv präsentiert, sind aber noch gültig und relevant für bestehende Kunden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Alt-Tarife und kann gezielt einschätzen, welche neuen internen Tarifoptionen bei der uniVersa für Sie infrage kommen und ob ein Wechsel die Prämienentwicklung stabilisiert.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Optimierungschancen im A 100

Versicherte des A 100 haben das Recht, innerhalb der uniVersa zu einem anderen Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei werden in vielen Fällen die bisherigen Altersrückstellungen angerechnet, sodass ein Wechsel kein Neugeschäft darstellt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und inwieweit bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und prüft, welche internen Alternativen der uniVersa für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse überzeugen und nehmen Sie noch heute Kontakt auf Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im A 100: Chancen durch einen gezielten Tarifwechsel

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie der A 100 sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, weil die Versichertengemeinschaft parallel zur medizinischen Kostensteigerung auch demografisch altert. Mit sinkender Versichertenzahl verteilen sich die Leistungsausgaben auf weniger Schultern, was zu überproportionalen Prämiensteigerungen führt. Diese Spirale lässt sich durch eine interne Optimierung oft unterbrechen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bei der uniVersa kann in der Regel zu deutlich besseren Prämienaussichten führen, besonders wenn Sie bereit sind, auf weniger häufig genutzte Leistungen zu verzichten oder höhere Selbstbehalte in Kauf zu nehmen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die bisherige Entwicklung und zukünftige Szenarien im Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet die konkrete Handlungsgrundlage für Ihre Entscheidung Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 90 AW

Der A 100 übernimmt ambulante Behandlungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Die Sehhilfenversorgung umfasst bis zu 300 Euro für Einstärkengläser oder 600 Euro für Mehrstärkengläser alle 2 Jahre. Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung ist eingeschlossen. Die stationäre Versorgung erfolgt als Privatarztbehandlung mit GOÄ-Zusatzvergütung. Zahnbehandlungen werden zu 90 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 60 Prozent, beide ohne Summenbegrenzung.
Der A 100 ist ein geschlossener Tarif, der keine Neukunden mehr aufnimmt. Das führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert. Für Bestandskunden der uniVersa bleibt aber das Recht des internen Tarifwechsels bestehen. Die rückläufige Gemeinschaftsgröße fördert allerdings Beitragserhöhungen, da die Leistungskosten auf weniger Schultern verteilt werden.
Der A 100 hat keinen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass jede Behandlung von Anfang an von der Versicherung übernommen wird, ohne dass Versicherte einen Eigenanteil pro Versicherungsfall oder pro Jahr tragen müssen. Dies ist ein großer Vorteil, macht den Tarif aber auch teuer und zieht höhere Prämien nach sich.
Ja, nach §204 VVG können Sie als bestehender uniVersa-Versicherter in einen anderen Tarif der gleichen Versicherung wechseln. In vielen Fällen werden dabei Ihre Altersrückstellungen mitgenommen und Prämien reduziert. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen angerechnet werden, muss im Einzelfall geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Möglichkeiten. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihren persönlichen Umständen ab: Ihr Alter, der aktuelle Gesundheitszustand, wie häufig Sie Leistungen wie Sehhilfen oder Psychotherapie nutzen, und ob Sie bereit sind, einen Selbstbehalt in Kauf zu nehmen. Als Alte-Welt-Tarif mit null Selbstbehalt ist der A 100 Premium-positioniert und prämienintensiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert in der kostenlosen Tarifanalyse, ob ein interner Wechsel bei der uniVersa für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Alternativen mit besserer Prämienaussicht verfügbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert