uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 90 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 90 AW im Detail
Die uniVersa bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif A 100, ST 2/100, ZA 90 eine Premium-Versorgung der Alten Welt ohne Selbstbehalt an. Die ambulante Behandlung erfolgt über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, während die stationäre Versorgung Privatarztbehandlung mit GOÄ-Zusatzvergütung einschließt. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlungen zu 90 Prozent ab, Zahnersatz zu 60 Prozent, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der uniVersa ermöglichen es bestehenden Versicherten häufig, die Beiträge zu reduzieren oder Leistungen anzupassen. Als geschlossener Alte-Welt-Tarif unterliegt der A 100 einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was mit der Zeit zu höheren Beiträgen führt. Der Wechsel in eine günstigere Alternative des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen eine attraktive Lösung bieten, insbesondere wenn die umfassenden Leistungen des A 100 nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel im uniVersa PKV-Tarif lohnt und welche Alternativen optimal passen.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kompressionstrümpfe, Einlagen
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhund, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 2/100: Privatarztbehandlung.
ST 2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 90: Keine Summenbegrenzung.
ZA 90: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



