uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 90 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 90 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif der Neuen Welt von uniVersa kombiniert Schutz ohne Selbstbehalt mit weit über dem Regelhöchstsatz liegender Leistung. Der Versicherte genießt GOÄ-Erstattung über Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern und Zahnersatz zu 60 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung. Hinzu kommen umfassende ambulante Leistungen: Sehhilfen bis 600 Euro, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und alternative Medizin nach Schulmedizin-Maßstab.
Als geschlossener Tarif profitiert die uniVersa A 100-Risikogemeinschaft nicht von Neuzugängen; die Schrumpfung des Versichertenkollektivs und die demografische Alterung setzen auf mittlere Sicht Beitragsdynamik frei. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen Tarif oder zu einem mit höherem Selbstbehalt kann in vielen Fällen Prämienentlastung bringen, da neuere Tarife von ausgeglicheneren Altersstrukturen profitieren. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab und wird durch eine persönliche Beratung geklärt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel für Ihren uniVersa PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen bestehen.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 2/100: Privatarztbehandlung.
ST 2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 90: Keine Summenbegrenzung.
ZA 90: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



