Universa
PKV-Anbieter Universa
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 90 NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif der Neuen Welt von uniVersa kombiniert Schutz ohne Selbstbehalt mit weit über dem Regelhöchstsatz liegender Leistung. Der Versicherte genießt GOÄ-Erstattung über Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern und Zahnersatz zu 60 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung. Hinzu kommen umfassende ambulante Leistungen: Sehhilfen bis 600 Euro, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und alternative Medizin nach Schulmedizin-Maßstab.

Als geschlossener Tarif profitiert die uniVersa A 100-Risikogemeinschaft nicht von Neuzugängen; die Schrumpfung des Versichertenkollektivs und die demografische Alterung setzen auf mittlere Sicht Beitragsdynamik frei. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen Tarif oder zu einem mit höherem Selbstbehalt kann in vielen Fällen Prämienentlastung bringen, da neuere Tarife von ausgeglicheneren Altersstrukturen profitieren. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab und wird durch eine persönliche Beratung geklärt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel für Ihren uniVersa PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A 100: Erstattet werden max.

  • 300,-EUR für Einstärkengläser
  • 600,-EUR für Mehrstärkengläser
  • 125,-EUR für Brillengestelle

innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.

Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.

  • 410,-EUR für Kontaktlinsen

innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.

Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.

Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Psychotherapie

A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
  • einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
  • Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
  • lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
Ärztliche Behandlung

A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

A 100: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

ST 2/100: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ST 2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ST 2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZA 90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZA 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays, Onlays werden zu 90% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZA 90: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

ZA 90: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im uniVersa: A 100, ST 2/100, ZA 90 NW versichert?
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Viele Universa-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei uniVersa?

Ein geschlossener Tarif steht nicht für neue, externe Kunden offen. Bestandsversicherte des Versicherers uniVersa können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG jederzeit in geschlossene Tarife wechseln, falls diese ihrer Situation besser entsprechen. Die Risikogemeinschaft des A 100 schrumpft, da keine Neukunden eintreten. Dies führt zu einer Überalterung des Versichertenkollektivs und erhöht in der Regel die durchschnittliche Beitragsentwicklung stärker als bei offenen Tarifen.

Geschlossene Tarife wie der A 100 werden von uniVersa oft nicht mehr prominent im Vertrieb kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick über solche Alttarife und kann Sie beraten, ob ein Wechsel zu einem günstigeren, offenen Tarif ohne relevante Leistungsverluste möglich ist.

Tarifwechsel im A 100: Optionen für Bestandsversicherte

Als Versicherter der uniVersa können Sie gemäß §204 VVG jederzeit in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wechseln. Die bestehenden Altersrückstellungen werden in vielen Fällen zur Prämienreduktion verwendet; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Rückstellungen übernommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Wechsel realistisch sind und welche Einsparungen sich in Ihrem Fall erreichen lassen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und erfahren Sie konkrete Alternativen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im A 100: Tarifwechsel als Ausweg

Der geschlossene A 100 ist wegen seiner schrumpfenden Risikogemeinschaft und der überalternden Versichertenpopulation für überdurchschnittliche Beitragssteigerungen anfällig. uniVersa muss steigende Kosten auf eine kleinere Versichertenbasis verteilen, was zusätzliche Prämiensprünge auslöst. Gleichzeitig fehlt die Stabilisierung durch Neukunden mit niedrigerem Alter.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen Tarif der Neuen Welt oder zu einem Tarif mit Selbstbehalt kann in vielen Fällen deutlich günstigere Prämien ermöglichen, ohne dass Sie wesentliche Leistungen aufgeben müssen. Schauen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Beitragsentwicklung des A 100 nachzuvollziehen. Dann unterstützt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bei der Auswahl des passenden Alternativtarifs: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 90 NW

Der Tarif bietet umfassende Privatversicherung ohne Selbstbehalt. Ambulant: GOÄ-Erstattung über Höchstsätze hinaus, Sehhilfen bis 600 Euro (Mehrstärkengläser), Psychotherapie unbegrenzt, Alternative Medizin, Vorsorge bis 500 Euro pro 2 Jahre. Stationär: Zweibettzimmer, Privatarzt, Psychotherapie. Zahnärztlich: 90 Prozent Zahnbehandlung (inkl. Wurzelbehandlung), 60 Prozent Zahnersatz, 90 Prozent Kieferorthopädie, keine jährlichen Kostengrenzen.
Der A 100 ist ein geschlossener Tarif der Neuen Welt. Das heißt: Neue, externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft stetig, was zu einer Überalterung führt und die Beitragsentwicklung deutlich über das Maß der Gesundheitskostenentwicklung hinaus beschleunigt. Für Bestandsversicherte der uniVersa besteht aber die Möglichkeit des internen Tarifwechsels.
Der A 100 hat keinen Selbstbehalt. Das bedeutet: Sie zahlen die volle Rechnung und erhalten 100 Prozent Erstattung (nach Tarifleistung). Dieser Vorteil ist attraktiv für chronische Erkrankungen und häufige Arztbesuche, macht den Tarif aber auf lange Sicht anfällig für Beitragssteigerungen, da kein Selbstbehalt-Puffer vorhanden ist.
Ja, als uniVersa-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem offenen oder günstiger konstruierten Tarif ist oft möglich. Die bestehenden Altersrückstellungen werden in vielen Fällen zum Prämienausgleich herangezogen; ob allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Einzelfallprüfung klären. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für eine fundierte Aussage.
Für viele Versicherte des geschlossenen A 100 lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn Sie bereit sind, einen Selbstbehalt zu akzeptieren oder zu einem offenen Tarif zu wechseln. Die Beitragssteigerungen des geschlossenen Tarifs sind überproportional, während neue oder offene uniVersa-Tarife von stabileren Versichertenkollektiven profitieren. Ob ein Tarifwechsel konkret für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen beste Leistung bei niedrigerem Beitrag bieten, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm anhand Ihrer Situation gezielt beurteilen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert