In der letzten Zeit häufen sich in Deutschland die Meldungen über betrügerische Werbeanrufe. So der PKV-Verband zuletzt am 17.10.2017 und am 02.11.2017. Die Anrufer geben dabei vor, sie seien vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) beauftragt worden, Verbraucher zu kontaktieren. Gegenüber den Opfern dieser Belästigungen geben sie vor, es gehe um die drastische Erhöhung des Tarifbeitrages. Der PKV-Verband wolle deshalb einen kostenpflichtigen Tarifwechsel vermitteln.
Es handelt sich bei solchen Anrufen um eine vorsätzliche Täuschung. Daher sollten Verbraucher wissen, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung keine Verkaufsgespräche am Telefon führt. Da der PKV-Verband ein neutraler Dachverband der Versicherungsbranche ist, darf und will er keine Werbung vornehmen. Der gute Ruf der Branche sei durch unlautere Werbung gefährdet und der Verbraucher wird durch derartige Praktiken in die Irre geführt.
Aus rechtlicher Sicht stellen die sogenannten „Cold Calls“ nach Ansicht des PKV-Verbandes Straftatbestände im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes dar. Die einschlägige Norm ist § 43 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wer im Namen der PKV angerufen werde, dem rät der Verband, sich die Daten des Werbeanrufers zu notieren und die Polizei zu kontaktieren. Auch die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden gegen betrügerische Telefonwerbung entgegen. Verbraucher, die sich bei den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beschweren möchten, können die entsprechenden Anschriften auf der Webseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit finden.
Wer tatsächlich seinen Tarif wechseln möchte, kann sich für nähere Informationen an hc consulting AG wenden. Privatversicherte, die sich einen optimalen Tarifbeitrag wünschen, sind selbstverständlich berechtigt, jederzeit einen anderen Tarif ihres Versicherungsunternehmens zu wählen. Der Wechsel ist kostenlos und kann unter Mitnahme der Alterungsrückstellung erfolgen.