© hc consulting AG 03.2024

Wir vertreten die Interessen unserer Kunden gegenüber der privaten Krankenversicherung

Wir sind Sachwalter der Interessen unserer Kunden gegenüber der privaten Krankenversicherung

hc consulting hat keine feste Anbindung an die Versicherung – Als Krankenversicherungsagentur sind unseren Kunden verpflichtet

Wir verkaufen keine Versicherungen und sind seit 35 Jahren unabhängig

Stiftung Warentest Finanztest über hc consulting

 

 

 

 

Bei der Tarifoptimierung gem. § 204 VVG mit dem Tarifwechsel zur Beitragsoptimierung stellt sich dem PKV-Kunden bei der Auswahl des Beraters oder des Maklerexperten die Frage: Wer vertritt meine Interessen und nicht die Interessen der privaten Krankenversicherung?

hc consulting AG

Die hc consulting AG ist eine Krankenversicherungsagentur mit Zulassung als freier Versicherungsmakler unter der Registernummer D-G4SP-TIB79-80. Wir verkaufen keine Versicherungen. Bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK kann diese Registrierung überprüft werden. Grundlage des Verhältnisses zwischen uns und unseren Kunden ist insbesondere das BGH-Urteil BGH IVa ZR 190/83. Wir sind „wegen unserer Unabhängigkeit der natürliche Bundesgenosse unserer Kunden und treuhänderischer Sachwalter Ihrer Versicherungsinteressen und befinden uns in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt“. Ihre PKV benötigt lediglich eine Standard-Maklervollmacht zum Start der kostenlosen Beratung und Betreuung zur PKV durch die hc consulting AG. Wir verkaufen keine Versicherungen.

Warum kostenlos?

Obwohl wir rechtlich auf der Seite des Versicherten stehen und sozusagen die Gegenseite der PKV sind, werden wir, solange der Kunde das wünscht, von der Versicherung aus den in den Beiträgen enthaltenen Verwaltungsgebühren gemäß den traditionellen Maklerusancen bezahlt. Wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch was gespielt wird. Auch deshalb orientieren wir uns an den Vorstellungen und Interessen unserer Kunden und erreichen so eine langfristige  Zusammenarbeit. So können wir den gesamten Beratungsbedarf über die gesamte Laufzeit der einzelnen privaten Krankenversicherung gewährleisten. Das wiederum spiegelt sich in unseren Kundenbewertungen zum kostenlosen PKV-Tarifwechsel und zu unserer Kundenbetreuung wieder.

Anders der Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter vertritt, wie es das Wort bereits sagt, die Versicherung und nicht den Kunden. Der Versicherungsvertreter ist an die Weisungen seines Dienstherren gebunden. Was das für den PKV-Tarifwechsel § 204 VVG bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen.  Gute Versicherungsvertreter handeln natürlich auch im Interesse der Versicherten. Am Ende kommt es aber auch bei einer Tarifumstellung in der privaten Krankenversicherung auf Kleinigkeiten an.

Anders auch die Honorarberatung gegen Gebühr

Die Honorarberatung gegen Erfolgsprovision (6 bis 12 fache Ersparnis nach dem Tarifwechsel) oder eine feste Bezahlung spielen in der Praxis kaum eine Rolle. Eine vollumfängliche und vor allem unabhängige Beratung zu § 204 VVG ist auch zu 100 % kostenlos zu haben. Wir nehmen niemals ein Honorar von unseren Kunden.

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