© hc consulting AG 10.2024

AVB-Änderungen der privaten Krankenversicherung ohne Auswirkung auf PKV-Tarifwechselrecht § 204 VVG

hc consulting AG bei Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel

Für fast alle Versicherten der PKV mit einer privaten Krankenvoll-, Zusatz- oder privaten Pflegepflichtversicherung ändern sich zum 01.01.2022 bzw. bereits zum 01.07.2021 die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Keine Auswirkung hat die PKV-AVB Änderung auf die Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Die Änderungen erfolgen überwiegend aufgrund von diversen Gesetzesänderungen:

  • Gesetz für faire Verbraucherverträge
  • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
  • Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
  • Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG)
  • Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Verschiedene AVB für die Kranken- und Pflegeversicherung PPV (Muster-, Rahmen- bzw. Tarifbedingungen) werden aus den oben genannten Gründen wie folgt geändert:

  • Neu: Digitale Dienstleistungen
    Für viele Vollversicherungstarife wird mit Blick auf den medizinischen Fortschritt der Anspruch auf digitale Dienstleistungen wie z.B. Apps verankert. 
  • Änderung: Abtretungsverbote
    Sofern in den AVB ein Abtretungsverbot bedingungsgemäß vorgesehen ist, gilt dies nicht für ab dem 1.10.2021 abgeschlossene Verträge. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben hiervon unberührt. Für vor dem 1.10.2021 geschlossene Verträge ist das Abtretungsverbot weiterhin zulässig. Diese Änderung betrifft nahezu alle Voll- und Zusatzversicherungen sowie die PPV.
  • Neu: Aufnahme von Hinweistexten z. B. zum Ombudsmann
    Für nahezu alle Voll- und Zusatzversicherungen sowie für die PPV wurde ein Hinweis auf die Verbraucherschlichtungsstelle des Ombudsmanns, die Versicherungsaufsicht und den Rechtsweg im Anschluss an die AVB aufgenommen. 
  • Neu: Digitale Pflegeberatung und Leistungszuschläge bei vollstationärer Pflege 
    Für die PPV wurde der Anspruch auf digitale Pflegeberatung, digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sowie ergänzende Unterstützungsleistungen integriert. Außerdem wurde der Anspruch auf einen Leistungszuschlag zur Begrenzung des zu zahlenden Eigenanteils bei vollstationärer Pflege aufgenommen. 
  • Erhöhung: Leistungsbeträge in der Pflege 
    Die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) und für die Kurzzeitpflege wurden erhöht.
  • Ergänzt: Niedrigpflegebetten
    Niedrigpflegebetten wurden im Pflegehilfsmittelverzeichnis ergänzt. 

Fazit: Alle AVB-Änderungen sind Verbesserungen und wurden von den entsprechenden staatlichen Aufsichtsbehörden dahingehend überprüft und freigegeben, eine Zustimmung der Versicherten ist also nicht erforderlich. Eine Auswirkung auf das Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG (PKV-Tarifoptimierung) ist nicht gegeben.

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