Private Krankenversicherung im Rentenalter

 

Die private Krankenversicherung, im allgemeinen Sprachgebrauch kurz als PKV bezeichnet, bereitet vielen Rentnern mit zunehmendem Alter buchstäbliche Kopfschmerzen. Verursacht werden die durch den stetigen Anstieg des Versicherungsbeitrages sowohl für den Rentner als Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Angehörigen. In der PKV gibt es ein übers andere Jahr eine Beitragsanpassung in den verschiedenen Tarifen. Für den Rentner bedeutet das eine Erhöhung des Monatsbeitrages im Jahresrhythmus. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV ist der PKV-Beitrag einkommensunabhängig. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich also auch dann, wenn die Rente nicht angepasst wird. Im Übrigen ist eine Rentenerhöhung erfahrungsgemäß deutlich niedriger als die Anpassung des PKV-Monatsbeitrages im mittleren bis hohen zweistelligen Eurobereich.

Hinzukommt in sporadischen Abständen mit der Erhöhung des Selbstbehaltes eine weitere, und zwar indirekte Beitragserhöhung. Die einstige Eigenbeteiligung pro Jahr von beispielsweise 750 EUR wird schrittweise im Laufe von mehreren Jahren zunächst auf 1.000, dann auf 1.200 EUR erhöht. Ein Ende ist nicht absehbar.

Der Rentner erhält vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu seiner PKV. Dieser Zuschuss errechnet sich prozentual anhand des Renteneinkommens, vergleichbar mit dem früheren Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Der Zuschuss wird auf Antrag hin gewährt, ist also im Gegensatz zur Krankenversicherung der Rentner, der KVdR für den GKV-versicherten Rentner, kein Automatismus.

Ein Wechsel des Rentners zurück in die GKV ist nicht möglich. Er wäre das letzte Mal, und das auch nur unter einigen wenigen Voraussetzungen bis zum 55. Lebensjahr möglich gewesen. Der PKV-versicherte Rentner ist und bleibt bei der jetzigen Gesetzeslage Zeit seines Lebens privatversichert. Mit dem 65. Lebensjahr ergibt sich eine leichte Beitragsentlastung. Der Monatsbeitrag wird von der PKV neu berechnet, weil ab jetzt die in den Vorjahren gebildete Altersrückstellung anteilmäßig auf den zukünftigen PKV-Beitrag angerechnet werden. Damit soll die Situation des Einkommensverlustes aus der Rente gegenüber dem bisherigen Erwerbseinkommen entschärft werden. Dieser Einmaleffekt ist zweifellos eine Hilfe, wird jedoch durch zukünftige Beitragsanpassungen sehr schnell wieder neutralisiert.

Um nicht in den im August 2013 vom Gesetzgeber eingeführten, neuen Notlagentarif „abzurutschen“, ist der Rentner kurz über lang gezwungen, über einen Tarifwechsel innerhalb seiner bestehenden PKV nachzudenken. Wir von der hc consulting AG mit Geschäftssitz in der Domstadt Köln bezeichnen diese Notwendigkeit als eine Tarifoptimierung. Optimieren bedeutet vervollkommnen oder perfektionieren. Die PKV mit ihrer Vielfalt an Tarifmöglichkeiten für den Rentner wird mit unserer Unterstützung so optimiert, dass sie für den Versicherten einerseits finanzierbar ist, und dass sie andererseits den bestmöglichen Krankenversicherungsschutz bietet. Die Rechtsgrundlage zu dieser PKV-Tarifoptimierung für Rentner ist § 204 VVG, des Versicherungsvertragsgesetzes. Hier ist der Anspruch auf einen Tarifwechsel garantiert und im Einzelnen näher beschrieben. Beratung nebst Hilfestellung durch uns als einen freien Versicherungsmakler sind für den privatversicherten Rentner kostenlos. Das ist deswegen möglich, weil wir durch unsere Kooperationen direkt von den privaten Krankenversicherungen honoriert werden. In dem Monatsbeitrag des Rentners ist ein rechnerisch prozentualer Anteil an Verwaltungskosten enthalten. Den verbucht der Versicherer bei sich getrennt von demjenigen Anteil an Beitragseinnahmen, der direkt für die Leistungen verwendet wird.

Unser Grundsatz lautet,
dass es für jedes Problem die dazu passende Lösung gibt. Das gilt auch für die PKV im Rentenalter. Der Weg zur Tarifoptimierung ist nicht immer einfach. Beide Seiten müssen damit leben können; der Versicherer mit seiner Leistungspflicht und den dazugehörigen Beitragseinnahmen, der Versicherte mit der gebotenen medizinischen Versorgung sowie mit seinen finanziellen Möglichkeiten, den PKV-Beitrag auch zukünftig bezahlen zu können.