PKV-Ombudsmann

Seit Oktober 2001 gibt es einen Ombudsmann bei der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Er fungiert als außergerichtlicher Streitschlichter zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden. Zu den Meinungsverschiedenheiten nimmt er unabhängig und neutral Stellung. Die Devise des PKV-Ombudsmannes lautet: „Schlichten statt richten“. Die Versicherten haben diese Kernhaltung von Beginn an sehr dankbar angenommen. Erfreulicherweise sind die PKV-Versicherten mit ihrem Schutz größtenteils sehr zufrieden, denn die Zahl an Eingaben ist – gemessen an der Zahl der Versicherungsnehmer – sehr gering. Darüber hinaus ist sie schon seit vier Jahren rückläufig. Im Jahr 2015 gab es 5.770 Eingaben, was bei etwa 43 Millionen PKV-Verträgen einer Quote von nur 0,013 % entspricht. Von solchen Werten können andere Branchen höchstens träumen. Allerdings nimmt der PKV-Ombudsmann jede Beschwerde sehr ernst, denn für die betroffene Person sind Meinungsverschiedenheiten mit ihrem Versicherer stets eine persönliche Belastung. PKV-Ombudsmann: neutraler, qualifizierter Schlichter Im besten Sinne füllten bislang alle PKV-Ombudsmänner ihre Funktion aus: fachlich qualifiziert, wirksam, schnell und effizient, umfassend zuständig. Vor allem aber blieben sie immer neutral. In den 15 Jahren seit 2001 haben der seit 2014 amtierende PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann und die drei Amtsvorgänger großes Vertrauen und hohes Ansehen erworben. Die gesetzlich Krankenversicherten können in Deutschland leider keine vergleichbare Schlichtung in Anspruch nehmen. Vielleicht wird dort auch eines Tages ein Ombudsmann seine Arbeit aufnehmen, was ein schöner Effekt des Ideen-Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen und den privaten Versicherern wäre. Zu begrüßen wäre das auf jeden Fall: Nur mit einem Ombudsmann lassen sich Meinungsverschiedenheiten ohne ein Gerichtsverfahren einvernehmlich schlichten.   Zum PKV-Tarifwechsel wurden nur wenige Anfragen bearbeitet.