Genauso wie Sie gerne das beste Preis-/Leistungsverhältnis innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung wünschen, möchte Ihre PKV den höchsten Beitrag von Ihnen für die versprochenen Versicherungsleistungen erzielen. Das ist sozusagen die Präambel zu den Abläufen beim PKV-Tarifwechsel. Dieses Verhalten der privaten Krankenversicherungen hat in der Vergangenheit zu großer Unzufriedenheit bei den Kunden geführt. Daraufhin hat sich
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Durch das gesetzlich garantierte Tarifwechselrecht nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) steht den Versicherten der Privaten Krankenversicherung lebenslang und auch im Krankheitsfall das Recht zu, in andere PKV-Tarife ihres Krankenversicherungsunternehmens zu wechseln. Der Versicherungsschutz kann jederzeit den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Ihr PKV-Beitrag wird nach dem Leistungsumfang Ihres Vertrages, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand kalkuliert. Haben Sie Ihren Vertrag vor Dezember 2012 abgeschlossen, spielt auch das Geschlecht eine Rolle. Verträge für Frauen waren bis dahin z.B. wegen der längeren Lebenserwartung teurer. Diese Daten und die aktuellen Ausgaben Ihrer PKV bestimmen dann Ihren Beitrag. Ca. 80 %
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PKV-Tarife und GOÄ/GOZ
Die Gesellschaften der privaten Krankenversicherungen bieten Tarife mit unterschiedlichen Erstattungssätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an. In der jeweiligen Gebührenordnung wird jede Handlung des Arztes genau beschrieben. Kostet zum Beispiel eine Beratung 5,00 € im einfachen Satz (1,0), liegt der Regelhöchstsatz der GOÄ mit dem 2,3-fachem bei 11,50 €
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Ein PKV-Tarifwechsel Leitfaden oder Musterbrief ist nicht erforderlich
Die vollumfängliche Beratung ist zu 100 % kostenlos. § 204 VVG ist zu wichtig für eine do-it-yourself Tarifoptimierung
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