© hc consulting AG 04.2024

Indiz für eine Zweiklassenmedizin: Wartezeiten auf Arzttermine

In der Diskussion um den politisch aufgeladenen Begriff Bürgerversicherung wird als ein Hauptargument die Abschaffung einer Zweiklassenmedizin aufgeführt. Der Privatpatient in der 1. Klasse, der Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse in der 2. Klasse. Da ein vereidigter Arzt in Deutschland jeden Patienten am Ende gleich gut oder schlecht behandelt, muss als Beweis für die Ungerechtigkeit im

Gesundheitswesen ein möglichst objektiv messbarer Wert gefunden werden. Die Wartezeit auf einen Arzt- oder Facharzttermin.

Folgende Untersuchungen und Studien zu den Wartezeiten von PKV-Versicherten und GKV-Kunden werden zur Zeit diskutiert: Eine Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, KBV, eine Umfrage der Techniker Krankenkasse, TK (Forsa Institut), eine Umfrage der IKK classic, eine Arbeit von Roll/Stargardt/Schreyögg (Universität Hamburg), eine Patientenumfrage der Bertelsmann Stiftung, eine Bewertung der OECD und so weiter. Als Beispiel für die Ergebnisse der Studien hier zwei Formeln von Roll/Stargardt/Schreyögg:

 

Verkürzung der Wartezeit in der Hausarztpraxis 41 Minuten – [(0,891 x 41 Minuten) + (0,109 x 30,9 Minuten)] = 41 Minuten – 39,9 Minuten = 1,1 Minute

Verkürzung der Wartezeit in der Facharztpraxis 36 Minuten – [(0,891 x 36 Minuten) + (0,109 x 29,3 Minuten)] = 36 Minuten – 35,3 Minuten = 0,7 Minuten

 

Das Thema ist nur schwer wissenschaftlich zu packen. Vielleicht hilft der gesunde Menschenverstand. Natürlich kann ein Versicherter der privaten Krankenversicherung schneller an einen Arzt- oder Facharzttermin als ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kommen. Aber auch im Notfall oder wenn es dringend ist? Der GKV-Kunde mit Schmerzen muss auf den PKV-Versicherten wegen einer Vorsorgeuntersuchung warten?

Während es in der deutschen Debatte um Tage geht, werden international die Monate der Wartezeit auf Arzttermine abgefragt. Deshalb spricht die OECD zu Recht von einer Phantomdebatte in Deutschland. Wenn es um die Wurst geht, gibt es keine Zweiklassenmedizin in Deutschland. Das ist in einigen europäischen Ländern anders. Das Thema unterschiedliche Wartezeiten von PKV- und GKV-Versicherten auf einen Arzttermin begründet keine Zweiklassenmedizin und ist somit nicht als Argument für eine Bürgerversicherung geeignet.