© hc consulting AG 03.2024

Kosten der Beratung zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG BGH, Az.: I ZR 77/17

 

 

Gebühren bei der Tarifoptimierung sind rechtlich zulässig

Was erlaubt ist, muss nicht immer richtig sein

Kunden durch PKV-Beratungsgebühren doppelt belastet

 

Meinung:

Der BGH hat in seinem Urteil (I ZR 77/17) vom 28.06.2018 geurteilt: Rein rechtlich gesehen darf ein Versicherungsmakler für die Beratung zur Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG in einer bestehenden privaten Krankenversicherung von seinem Mandanten Gebühren verlangen. Nicht gesagt hat der BGH damit, dass Versicherungsmakler Gebühren von ihren Kunden für die Beratung verlangen müssen. So wird ebenfalls diskutiert, ob das PKV-Versicherungsunternehmen (wenn auch widerwillig) den Versicherungsmakler für die Beratung seines Kunden zum Tarifwechsel aus den bereits mit den laufenden Versicherungsbeiträgen finanzierten Verwaltungskosten bezahlt. Die sogenannten Maklerusancen regeln: Obwohl ein Versicherungsmakler rechtlich auf der Seite des Versicherten steht und nur dessen Interessen vertritt, wird er dennoch aus den Verwaltungskosten des einzelnen PKV-Vertrages durch die PKV bezahlt.

Die Beratung zum Tarifwechsel ist kostenlos

Eine vollumfängliche Beratung zum PKV-Tarifwechsel wird durch die vom Versicherer an den Versicherungsmakler zu zahlende laufende Betreuungscourtage zu 100 % finanziert. Dieses Spannungsverhältnis der Interessen wird an dem Umstand deutlich, dass nicht alle Versicherungen die Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern wollen. Ein klassischer Versicherungsmakler zeigt hier Flagge und berät seine Kunden immer kostenlos und vertritt dennoch nur dessen Interessen. Wer sich als Kunde für eine Versicherung ohne Maklerakzeptanz entscheidet, der muss mit der wohlmöglich einseitigen Beratung durch seine Versicherung auskommen.

Die Beratung zum Tarifwechsel muss kostenlos sein

Der Kunde zahlt immer alles und bekommt nichts geschenkt. In der PKV werden mit den laufenden Versicherungsbeiträgen auch alle Verwaltungskosten des Vertrages bezahlt. Aus diesen Verwaltungskosten erhält der Makler einen Teil für seine Arbeit, solange der Versicherte mit seinem Makler zufrieden ist. Deshalb sind zusätzliche Gebühren unseres Erachtens nicht in Ordnung. Die hc consulting AG ist der Marktführer in der zu 100 % kostenlosen und vollumfänglichen Beratung zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG. Siehe auch Stiftung Warentest Finanztest zur Tarifoptimierung und zur hc consulting AG.