§ 204 VVG PKV-Tarifwechsel

§ 204 VVG garantiert das Recht auf einen kostenlosen Tarifwechsel 

§ 204 VVG schützt die wertvollen Rechte des PKV-Kunden

Unsere Beratung ist vollumfänglich und zu 100 % kostenlos

Wir verkaufen keine Versicherungen

Wir beraten unsere Kunden zu bereits bestehenden Privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen. Unsere Beratung ist immer vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Kunden gegenüber der PKV.

Welchen Ausweg gibt es bei steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung? Die Kündigung eines bestehenden Vertrages bringt viele Nachteile: Der Verlust der Altersrückstellungen und eine erneute Gesundheitsprüfung sind nur die gravierendsten Nachteile beim Wechsel der PKV-Gesellschaft. Der PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG (auch: §§ 12,13 KVAV und § 3 VVG-InfoV) erfolgt innerhalb der Gesellschaft.

Seit 2009 ist die Kündigung eines bestehen PKV-Vertrages zur Reduzierung des Monatsbeitrages nicht mehr nötig. Die verbraucherfreundlichen Regelungen des § 204 VVG zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung machen den Wechsel des Anbieters überflüssig.

Für PKV-Kunden kann der Tarifwechsel auf der Grundlage von § 204 VVG die Lösung des Problems von zu hohen Beiträgen sein. Das Alter oder der Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Erworbene Rechte wie die Altersrückstellungen und der zum Antragszeitpunkt festgestellte Gesundheitszustand bleiben bei der Tarifoptimierung erhalten. Zu den erworbenen Rechten gehören z.B. auch der Wegfall von Zahnstaffeln im neuen Tarif und die Mitnahme von Anrechnungszeiten für eine Beitragsrückerstattung. Aber auch „junge“ PKV-Verträge können verkehrt konfiguriert sein. Eine Überprüfung macht ebenfalls Sinn.

Wie verhält sich meine Versicherung zum Tarifwechsel?

Die Versicherung hat kein Interesse daran, für eine vergleichbare Versicherungsleistung weniger Geld zu erhalten. Obwohl die Regelungen in § 204 VVG und den Leitlinien des PKV-Verbandes zum kundenorientierten Tarifwechsel eindeutig sind, wird den Kunden ein Tarifwechsel in der Regel nicht leicht gemacht. Unsinnige Tarif-Vorschläge, überflüssige Fragebögen und unübersichtliche Unterlagen sind neben teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten beispielhaft.

Die hc consulting AG wurde 2004 gegründet und ist Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel.

Gesetzestext § 204 VVG

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zum Tarifwechselrecht für privat Krankenversicherte

 

204 VVG aus Sicht des Versicherers

Grundsätzlich kann man sich vorstellen, dass niemand gerne für die gleiche oder eine ähnliche Leistung, für die er lange Jahre einen bestimmten Betrag erhalten hat, vom nächsten Ersten an vielleicht 30 % weniger Vergütung erhält. Das geht uns mit dem eigenen Einkommen genauso. Allerdings gibt es große Unterschiede in der Politik der Privaten Krankenversicherer zu diesem Thema. Und das völlig unabhängig davon, ob der entsprechende Krankenversicherer den Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel beigetreten ist oder auch nicht. Für Sie als Versicherungsnehmer und Kunde und uns als Ihr Fachmakler PKV auf der einen Seite und dem Versicherungsunternehmen auf der anderen Seite sollte trotzdem immer gelten: Ihre PKV ist nicht unser Gegner oder Feind. Den für Sie kostenlosen Tarifwechsel führen wir einvernehmlich, jedoch mit großer Expertise für Sie zum Erfolg. Ein Rechtsstreit mit Ihrer eigenen Versicherung, an welche Sie vielleicht bis an Ihr Lebensende gebunden sind, macht keinen Sinn und ist auch nicht nötig.

Technik des § 204 VVG

Viele Privaten Krankenversicherungsgesellschaften betrachten den Tarifwechsel gem. § 204 VVG als einen rein technischen Vorgang und wickeln diesen auch so ab. Die teilweise langen Bearbeitungszeiten beim Tarifwechsel nach § 204 VVG haben meist nicht damit zu tun, dass die Versicherungen den Vorgang bewusst hinausziehen wollen, sondern damit dass aus Kostengründen einfach relativ wenige Sachbearbeiter relativ viele Vorgänge bearbeiten. Dieses Problem kennen wir bei der Leistungsbearbeitung zum Glück meist nicht. Für das PKV-Unternehmen und den Sachbearbeiter ist es auch einfacher, wenn von uns direkt der beste Tarif zur Umwandlung Ihrer bestehenden PKV angefragt wird. Die Tarifvorschläge der Versicherungen sind manchmal deshalb nicht optimal, weil die Sachbearbeiter der Versicherungen es einfach nicht besser wissen.

Ein Teil der Unternehmen der Privaten Krankenversicherungswirtschaft versucht jedoch den Tarifwechsel 204 VVG irgendwie schwierig zu machen oder ganz zu verhindern. Man möchte die schönen Beitragseinnahmen nicht mindern. Die Begründungen hierfür sind im Gespräch unter vier Augen ganz einfach: Wer verzichtet denn schon gerne auf Einnahmen? Offizielle Begründungen laufen in der Regel darauf hinaus, dass ein Vorteil von heute zu einem Nachteil in der Zukunft führt. Wenn wir diesen Argumenten der Versicherungen entgegenhalten, dass unsere Kunden in den letzten dreißig Jahren durch die von uns durchgeführten kostenlosen Tarifwechsel enorme Einsparungen bei den PKV-Beiträgen realisieren konnten, kommt eigentlich nur noch einmal die Wiederholung: Was heute gut ist, ist es morgen vielleicht nicht mehr. Und gerne die Erklärung, nur dieses eine Versicherungsunternehmen hat über Jahrzehnte korrekt kalkuliert und alles richtig gemacht. Deshalb seien die hohen Beiträge auch heute in Ordnung.

Beratung ohne Kosten möglich bei:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen