Notlagentarif NLT der privaten Krankenversicherung

Grundlage Notlagentarif

Der Notlagentarif der privaten Krankenversicherung wurde mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ zum August 2013 von den PKV-Unternehmen eingeführt. Der Notlagentarif ist nicht frei wählbar, er wird im Neugeschäft der privaten Krankenversicherungen nicht angeboten. Ein Tarifwechselrecht nach Paragraph 204 VVG ist ausgeschlossen. Das gilt sowohl für den Weg in den Notlagentarif als auch beim Verlassen des Notlagentarifs.

Der Notlagentarif ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Basistarif, in dem Hilfsbedürftigen im Sinne des Sozialrechts innerhalb der PKV die Zahlung ihrer Krankenversicherungsbeiträge, z. B. durch einen sozialen Träger, gewährt wird. Der Notlagentarif versteht sich als vorläufige Auszeit, in der zeitlich begrenzte Zahlungsschwierigkeiten überbrückt werden können. Er ist so gestaltet, dass der monatliche Beitrag extrem niedrig ist und die zu erwartenden Leistungen aufs Nötigste beschränkt sind. Altersrückstellungen werden nicht gebildet. Die bis dato in einem „Normaltarif“ gebildeten Altersrückstellungen können den schon sehr niedrigen monatlichen Notlagentarifbeitrag um bis zu 25 Prozent des Beitrags mindern.

Der Beitrag ist unabhängig von Geschlecht und Alter; er ist also für alle Versicherten vom Grundsatz gleich, fällt aber auf Grund der individuellen Altersrückstellungen unterschiedlich aus. Normalversicherte zahlen deutlich unter hundert Euro im Monat, beihilfeberechtigte mit Beihilfeanspruch weniger als die Hälfte. Für Angestellte wird zusätzlich ein Arbeitgeberzuschuss gewährt.

Voraussetzung Notlagentarif

Wie kommt man in den Notlagentarif? Wenn Sie zwei Monatsbeiträge Ihrer privaten Krankenversicherung nicht bezahlt haben, bekommen Sie von Ihrem Krankenversicherer das erste Mahnschreiben. Schulden Sie Ihrem Versicherer nach zwei weiteren Monaten noch immer einen Monatsbeitrag, erhalten Sie die zweite Mahnung. In dieser zweiten Mahnung wird Ihre PKV das Ruhen Ihres Vertrages androhen, wenn Sie nicht im nächsten Monat Ihre Beitragsschulden begleichen. Lassen Sie diese letzte Frist verstreichen, ruht Ihr Vertrag endgültig und Sie werden automatisch in den Notlagentarif überführt. Haben Sie alle Ihre Beitragsschulden, Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen, werden Sie automatisch wieder in Ihren alten Tarif zurückgestuft.

Sinn und Zweck der gesamten Maßnahme ist es, dass der zahlungsunfähige Versicherte weiterhin im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht in einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß versichert bleibt und durch die vorläufigen Niedrigstbeiträge liquide Mittel schafft, um seine Altlasten auszugleichen.Wenn Sie langfristig in Zahlungsschwierigkeiten stecken, sollten Sie den Ihnen zustehenden Basistarif beantragen und auf die Beitragshilfe eines sozialen Trägers, der die Prämienzahlung im vollen Umfang übernimmt, bestehen.

In diesem Fall erhalten Sie einen standardmäßigen Versicherungsschutz, in dem für Sie weiterhin Altersrückstellungen gebildet werden; auch bleibt das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG unberührt. Der Basistarif wird im Neugeschäft der PKV angeboten und ist somit frei wählbar.

Den genauen Leistungsrahmen des Notlagentarifs entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Download AVB Notlagentarif:

avb-nlt-2013.pdb

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