Alterssrückstellungen der PKV

Grundlagen der Alterungsrückstellungen der PKV

Die Altersrückstellung PKV entsteht im sogenannten Sparanteil der Beiträge der privaten Krankenversicherungen. Der Versicherungsnehmer legt also in jungen Jahren etwas zurück, damit die Krankenversicherungsgesellschaft für den Versicherten im fortgeschrittenen Alter aus den Altersrückstellungen der PKV die erhöhten Ausgaben für Krankenversicherungsleistungen kompensieren kann. Würde der Versicherte grundsätzlich nur für das Risiko der möglichen Schäden in seiner Altersgruppe bezahlen (Kopfschäden), würde die Versicherungsprämie über die Jahre extrem ansteigen. Die Altersrückstellung der PKV verhindert diesen überproportionalen Anstieg und soll so für bezahlbare Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch im Alter sorgen.

 

Lebenserwartung und Alterungsrückstellungen

Dennoch unterliegt Ihr Krankenversicherungsvertrag regelmäßigen Beitragserhöhungen. Das liegt u.a. daran, dass die PKV in ihrer Kalkulation von momentan gegebenen Annahmen für die Altersrückstellungen der PKV ausgeht. Jeder weiß, dass die Menschen vor z.B. zwei Jahrzehnten durchschnittlich nicht so alt wurden wie in der Gegenwart. Also mußte die Krankenversicherung im Laufe der Jahre den Sparanteil der Beiträge der privaten Krankenversicherung für die Altersrückstellungen der PKV nach oben anpassen. Je älter die Leute werden, umso länger verursachen sie Krankenversicherungsleistungen, also müssen sich die PKV Beiträge im Alter erhöhen!

Sie dürfen allerdings nicht davon ausgehen, dass Ihre Krankenversicherung ein Sparkonto für die Altersrückstellungen mit Ihrem Namen für Sie bereithält. Sie sparen für die Alterungsrückstellungen auf ein Sammelkonto Ihrer Altersgruppe. Wird ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen beendet und kein neuer abgeschlossen, z.B bei Tod, erbt Ihre Altersgruppe in Ihrer PKV Ihre Alterungsrückstellungen.

 

Mitnahme der Alterungsrückstellungen

Bei Verträgen, die nach dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden, können sogenannte Übertragungswerte für die Altersrückstellung PKV bei einem etwaigen Krankenversicherungswechsel in die neue PKV mitgenommen werden. Diese Übertragungswerte sind nicht mit dem Sparvolumen Ihrer Altersrückstellungen der Höhe nach identisch. Die Altersrückstellung im Übertragungswert ist wesentlich niedriger, weil sich die Übertragungssumme nach dem Umfang des Basistarifs Ihrer PKV richtet. Dieser Basistarif ist grundsätzlich der schlechteste Tarif jeder PKV. Er stellt ein Sammelbecken für alle in der privaten Krankenversicherung entstandenen Problemfälle dar. Laut Statistik befinden sich im Basistarif die höchsten Kopfschäden und überdurchschnittliche Zahlungskürzungen oder Zahlungsausfälle für die Beiträge der privaten Krankenversicherung. In diesem Bereich bleibt logischerweise nicht viel an Sparbeitrag für die Altersrückstellung PKV übrig. Aus diesem Grund spricht man von einer fiktiven Altersrückstellung. Dieser Begriff findet sich dann auch endgültig im Gesetzestext als § 13 aKalV wieder, der grundsätzlich die Mitnahme der Altersrückstellung PKV aller Tarife und aller Krankenversicherungsgesellschaften regelt.

Sollten Sie also über einen Wechsel Ihrer PKV nachdenken und damit Ihre jetzige private Krankenversicherung verlassen, müssen die Altersrückstellungen Ihrer PKV berechnet werden. Diese berechnen sich aus Ihrem individuellen Übertragungswert, dem Eintrittsalter, Ihrem jetzigen Alter, der momentanen Altersrückstellung Ihres jetzigen Tarifs und dem fiktiven Altersrückstellungswert ihrer neuen Krankenversicherung. Beim Wechsel von einer PKV in eine GKV sind die Rückstellungen ganz verloren, es sei denn, Sie wandeln einen Teil der alten Vollversicherung der PKV in ein Zusatzversicherung zur GKV um.

Wenn die jeweilige PKV nicht leistungsfähig war (und das ist meistens dann der Fall, wenn man wechseln möchte), ist Ihr Übertragungswert für die Altersrückstellungen der PKV weniger hoch. In den vollen Genuss der angesparten, enormen Beträge kommen Sie nur, wenn Sie in Ihrer PKV versichert bleiben. Grundsätzlich ist vom Wechsel einer bereits bestehenden privaten Krankenversicherung abzuraten. Besser ist der kostenlose Tarifwechsel mit hc consulting AG.