Anbei aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Coronavirus, auch ohne einen direkten Bezug zum PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG:
Kölner Verwaltungsgericht (16 L 787/20): DieSoforthilfe des Landes NRW darf nur für gewerbliche Verbindlichkeiten verwendet werden. Selbstständige ohne betriebliche Zahlungsverpflichtungen wie Arbeitsraummiete oder Leasingraten haben keinen Anspruch auf die NRW-Soforthilfe. Zur Finanzierung der privaten Lebenskosten muss ALG II oder Hartz IV genannt beantragt werden. Auch die private Krankenversicherung PKV darf nicht von der Soforthilfe bezahlt werden. hc consulting findet die richtige Lösung für die PKV-Beiträge.
Berliner Landgericht (67 S 16/20): Zwangsräumungen von Wohnungen werden aufgeschoben. Wegen der eingeschränkten Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt in Coronazeiten, haben von Wohnungsräumungen Betroffene ein paar Monate mehr Zeit eine neue Bleibe zu finden.
Amtsgericht Frankfurt (32 C 1631/20 (89)): Wer Einnahmeausfälle bedingt durch die Corona-Pandemie erleidet, der kann seine Zahlungsverpflichtungen für drei Monate auf Eis legen. Hierzu zählt auch die private Krankenversicherung. An dieser Stelle empfiehlt sich vorübergehend der Notlagentarif NLT mit einer anschließenden PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG.
Verschiedene Gerichte bestätigen die Ladenschließungsverordnungen: Oberverwaltungsgericht Bremen (1 B 89/20), Verwaltungsgericht München (M 26 S 20.1222), Oberverwaltungsgericht Hamburg (5 Bs 48/20). Betriebsschließungen zum Pandemieschutz und entsprechende Allgemeinverfügungen sind gerechtfertigt.
Münchener Landessozialgericht: (L 7 BA 58/B ER): Sozialversicherungsnachforderungen dürfen nicht vollstreckt werden und bereits eingezogene Nachforderungen müssen zurücküberwiesen werden. Müssen Unternehmer nach Betriebsprüfungen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, so können die Zahlungen bis zur Zeit nach der Corona-Krise zurückgestellt werden. Die Richter urteilten, es sei unbillig, bei durch die Corona-Krise liquiditätsschwachen Unternehmen derzeit Nachforderungen einzutreiben. Eine Stundung der Sozialbeiträge bis zur Wiederaufnahme des Betriebes liege auch im Interesse der Solidargemeinschaft. Andernfalls drohe die Insolvenz des Unternehmens mit noch größeren Folgen.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof (8 B 1097/20.N): Keine Schulpflicht für Grundschüler bei Corona-Angst. Besorgte Eltern können sich der Schulpflicht widersetzen um ihre Kinder vor einer Infektionsgefahr durch das Coronavirus zu schützen. Die allgemeine Schulpflicht ist suspendiert.
Private Krankenversicherung und Tarifoptimierung
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