© hc consulting AG 09.2023

Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2024

Angestellte mit einer Krankenversicherung in der PKV erhalten einen Zuschuss zum PKV- und zum Pflegepflichtversicherungsbeitrag von ihrem Arbeitgeber. Im Jahr 2022 waren das maximal 384,58 EURO, im Jahr 2023 maximal 403,99 EURO jeweils zuzüglich 50 % des Beitrages für die private Pflegepflichtversicherung Tarif PVN.

Ab dem 01.01.2024 liegt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung voraussichtlich bei maximal 419 EURO im Monat, zuzüglich 50 % für die private Pflegepflichtversicherung. Das Plus beträgt somit etwa 3,8 %. Laut Entwurf steigt die KV-Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 EURO auf 5.175,00 EURO. Die Pflichtversicherungsgrenze soll von 66.600 EURO auf 69.300 EURO p.a. steigen. In einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) würden dann gutverdienende Angestellte und Selbstständige 1.049 EURO Beitrag im Monat (ab 01.01.2024, ohne den erwarteten Anstieg der GKV-Beitragssätze) bezahlen (1.007 EURO in 2023).

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig. Wir verwenden keine Cookies und kein Tracking. Sie erhalten von uns oder von Dritten niemals Werbung.

Für die individuelle Gestaltung einer bestehenden privaten Krankenversicherung durch Tarifoptimierung und PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ist die optimale Ausschöpfung des jeweils maximal möglichen Arbeitgeberzuschusses essenziell.

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