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Neue Werte der Sozialversicherung 2018

Jahresarbeitsentgeldgrenze, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Auch in 2018 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung. Gutverdiener müssen also mit steigenden Versicherungsbeiträgen in der Kranken- und Rentenversicherung rechnen. Und das unabhängig von den eigentlichen Beitragssätzen.

Die BBG der Rentenversicherung soll zum 01.01.2018 in den alten Bundesländern auf 6.500 € monatlich (78.000 € pro Jahr) steigen, in den neuen Bundesländern auf 69.600 € p.a. bzw. 5.800 € im Monat. In 2017 waren das noch 76.200 und 68.400 EURO.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen bundeseinheitlich von 4.350 € in 2017 auf 4.425 € für das Jahr 2018. Das sind 53.100 EURO pro Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenkasse steigt von 57.600 auf 59.400 EURO. Wer sich in einer privaten Krankenversicherung, PKV versichern möchte, muss also als Angestellter knapp 60.000 EURO brutto im Jahr verdienen.

Darüber hinaus ist in 2018 mit einem Anstieg der Krankenkassenbeitragssätze und des reinen Arbeitnehmeranteils zu rechnen. In den letzten zehn Jahren ist die gesetzliche Krankenkasse, GKV pro Jahr um 3,7 % teurer geworden. Nicht nur die PKV wird teurer.

Die Werte sind noch nicht vom BMAS bestätigt worden.