© hc consulting AG 05.2024

Private Krankenversicherung – Tarife im Alter

Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter oder in der Rente unterscheiden sich grundsätzlich nicht von PKV-Tarifen in jungen Jahren oder während des Erwerbslebens. Auch im Alter besteht durch die verbrieften Rechte aus der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG das Recht in jeden Tarif zu wechseln. PKV-Kunden mit unisex-Tarifen können jedoch nur innerhalb der unisex-Tarife wechseln, Versicherte aus den Neuzugangsjahren 2009 bis 2012 können nur innerhalb dieser Tarif-Gruppe und in die unisex-Tarife wechseln. Aus einem bisex-Tarif (vor 2009) kann man in jeden Tarif seiner privaten Krankenversicherung wechseln.

PKV-Tarife haben unterschiedliche Versicherungsleistungen. Es ist auf den ersten Blick geradezu widersinnig, im Alter in Tarife mit einer „schlechteren“ Erstattung zu wechseln. Falls das aus finanziellen Überlegungen dennoch in Betracht gezogen wird, kommt es darauf an, vor dem Tarifwechsel alle Informationen und die entsprechenden Auswirkungen des neuen Tarifs zu kennen und zu verstehen. Ist man mit allen Informationen und Erläuterungen bewaffnet, so kann ein Tarifwechsel im Alter in jeden Tarif erfolgen. Ein Wechsel zurück in einen besseren PKV-Tarif im Alter ist wegen der oft erforderlichen Gesundheitsprüfung kaum mehr möglich.

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Stiftung Warentest Finanztest über die hc consulting AG und den tatsächlich zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsel

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