PKV Tarifwechsel: Ihr Weg zu niedrigeren Beiträgen – So geht’s laut § 204 VVG

PKV Tarifwechsel: Ihr Weg zu niedrigeren Beiträgen – So geht's laut § 204 VVG für Sie völlig kostenlos.

Die jährliche Hiobsbotschaft im Briefkasten – und die beste Lösung, die kaum jemand kennt

Es ist ein Moment, den Tausende von privat Versicherten in Deutschland jedes Jahr fürchten: Das Öffnen eines Briefes ihres Krankenversicherers, der nicht nur Weihnachtsgrüße, sondern auch die Ankündigung einer weiteren, oft drastischen Beitragserhöhung enthält.

Steigerungen von 10, 20 oder sogar mehr Prozent sind keine Seltenheit und führen zu wachsender finanzieller Belastung und dem Gefühl der Ohnmacht. Viele fragen sich, ob die private Krankenversicherung (PKV), einst als vorteilhafte Alternative gewählt, im Alter zur Kostenfalle wird. 

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Doch was die wenigsten wissen: Sie sind dieser Beitragsspirale nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt eine wirkungsvolle, im Gesetz verankerte Lösung, die oft die beste aller Optionen ist: der interne PKV-Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft. Dies ist kein undokumentierter Trick oder eine reine Kulanzleistung, sondern Ihr verbrieftes Recht, das im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgeschrieben ist.

Alles, was Sie zum PKV Tarifwechsel wissen müssen

Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen detailliert und verständlich alles, was Sie über den PKV Tarifwechsel wissen müssen. Sie werden erfahren:

  • Auf welcher exakten rechtlichen Grundlage Ihr Anspruch auf einen Tarifwechsel beruht (§ 204 VVG).
  • Welche konkreten finanziellen Vorteile und Leistungsverbesserungen Sie erzielen können.
  • Wie der Prozess abläuft und welche kritischen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
  • Wer Ihnen bei diesem komplexen Vorhaben wirklich hilft – und warum die Einschätzung von Deutschlands führender Verbraucherschutzorganisation, der Stiftung Warentest, hierbei der entscheidende Wegweiser ist.

1. Das Recht auf Ihrer Seite: Der PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG im Detail

Die wichtigste Erkenntnis für jeden privat Versicherten ist: Der Anspruch auf einen Tarifwechsel ist keine Bitte, sondern eine gesetzliche Forderung, die Sie jederzeit stellen können. Ihr Versicherer ist rechtlich verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzukommen. Diese Grundlage verleiht Ihnen eine starke Verhandlungsposition.

Der Goldschatz Ihres Vertrags: Die vollständige Mitnahme der Alterungsrückstellungen

Der entscheidende Vorteil eines internen Tarifwechsels liegt in einem Begriff, der für die Stabilität Ihrer Beiträge im Alter von existenzieller Bedeutung ist: die Alterungsrückstellungen. Dies sind die Kapitalreserven, die Sie über Jahre und Jahrzehnte mit einem Teil Ihrer Beiträge angespart haben, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter abzufedern.   

Bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft nach § 204 VVG werden diese angesparten Rückstellungen zu 100 % und ohne jeden Verlust auf Ihren neuen Tarif übertragen. Ihr angespartes Kapital bleibt vollständig erhalten und wirkt sich beitragsmindernd im neuen Tarif aus.   

Genau hier liegt der fundamentale Unterschied zu einem Wechsel des Versicherungsanbieters. Bei einer Kündigung und einem Neuabschluss bei einer anderen Gesellschaft geht ein Großteil oder sogar die Gesamtheit dieser wertvollen Rückstellungen verloren. Insbesondere für langjährig Versicherte ist ein Anbieterwechsel daher fast immer mit katastrophalen finanziellen Nachteilen verbunden und somit keine sinnvolle Option. Der interne Wechsel schützt Ihr über Jahrzehnte aufgebautes Vermögen.   

Die Gesundheitsprüfung – Mythos und Realität

Eine der größten Sorgen vieler Versicherter ist die Angst vor einer erneuten Gesundheitsprüfung. Man befürchtet, aufgrund zwischenzeitlich aufgetretener Erkrankungen mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen bestraft zu werden. Doch das Gesetz schützt Sie hier umfassend.

Die Regel ist klar: Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem oder geringerem Leistungsumfang darf der Versicherer keine neue Gesundheitsprüfung verlangen, keine Risikozuschläge erheben und keine neuen Wartezeiten festlegen. Ihr Gesundheitszustand spielt für diesen Wechsel keine Rolle.   

Eine Gesundheitsprüfung ist nur dann zulässig, wenn der neue Zielt-Tarif Mehrleistungen im Vergleich zu Ihrem alten Vertrag bietet. Selbst in diesem Fall darf der Versicherer einen potenziellen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss aber nur für diese spezifischen Mehrleistungen erheben – nicht für den bereits bestehenden Versicherungsschutz. 

Sie können diese Mehrleistungen sogar ablehnen, um jegliche Zuschläge zu vermeiden. Diese Regelung nimmt dem Thema Gesundheitsprüfung seinen Schrecken und macht den Weg frei für eine objektive Tarifoptimierung.   

Die Tarif-Optionen: Von Modern bis Basis

Ihr Recht auf einen PKV-Tarifwechsel erstreckt sich grundsätzlich auf alle Tarife, die Ihr Versicherer für Neukunden anbietet oder jemals angeboten hat. Dies schließt eine breite Palette an Möglichkeiten ein:   

  • Moderne Unisex-Tarife: Dies sind die aktuellen, geschlechtsneutral kalkulierten Tarife, die oft modernere Leistungsdefinitionen enthalten.
  • Geschlossene Bisex-Tarife: Ältere Tarife, die vor 2013 abgeschlossen wurden und nach Geschlecht kalkuliert sind. Auch ein Wechsel in diese für das Neugeschäft geschlossenen Tarife ist möglich und kann unter Umständen sinnvoll sein.
  • Gesetzliche Notanker: Für den Fall finanzieller Notlagen gibt es den Standardtarif, den Basistarif, deren Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind, und den Notlagentarif für Versicherte mit Beitragsrückständen.   

Diese Vielfalt an Optionen bedeutet, dass es fast immer eine Alternative gibt, die besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrem Budget passt. Die Herausforderung besteht darin, diese Alternative im Tarifdschungel des Versicherers zu finden. Aus unserer Sicht handelt es sich bei dem Tarifangebot Ihrer Versicherung um Optionen im positiven Sinn.

2. Beitragssenkung oder Leistungsplus: Wann sich ein PKV Tarifwechsel wirklich lohnt

Die Gründe für einen Tarifwechsel sind so individuell wie die Versicherten selbst. Während die meisten eine finanzielle Entlastung suchen, kann der Wechsel auch eine strategische Entscheidung zur Verbesserung des Versicherungsschutzes sein.

Hauptmotivation: Die Beitragsspirale durchbrechen

Der häufigste Auslöser für die Suche nach Alternativen sind die jährlichen Beitragserhöhungen und die ohnehin schon hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung.

Ein Tarifwechsel ermöglicht es Ihnen in eine modernere, stabiler kalkulierte Tarifgeneration zu wechseln. Das Einsparpotenzial ist oft enorm. Eine Reduzierung der monatlichen Beiträge um 30-40 % ist keine Seltenheit. Im Fall einer Rentnerin, die durch einen Wechsel ihre monatliche Belastung von 960 Euro auf 550 Euro senken konnte, belief sich die jährliche Ersparnis auf fast 5.000 Euro.   

Anpassung an den Lebenswandel: Wenn der alte Tarif nicht mehr passt

Ihre Bedürfnisse an den Versicherungsschutz sind nicht statisch. Ein Tarif, der vor 15 Jahren als junger Selbstständiger perfekt war, ist es heute vielleicht nicht mehr. Lebensumstände ändern sich:   

  • Die Kinder sind aus dem Haus und der Familientarif ist nicht mehr nötig.
  • Die Priorität liegt nicht mehr auf einem Einbettzimmer im Krankenhaus, sondern auf exzellenter ambulanter Versorgung.
  • Der Bedarf an hochwertigem Zahnersatz oder psychotherapeutischen Leistungen ist gestiegen.

Ein Tarifwechsel ist die ideale Gelegenheit, Ihren Versicherungsschutz zu „modernisieren“ und an Ihre aktuelle Lebenswirklichkeit anzupassen. Sie können gezielt Leistungen abwählen, die Sie nicht mehr benötigen, und andere hinzufügen, die Ihnen heute wichtig sind.

Die zwei Wege zum Ziel: Kosten senken oder Schutz verbessern

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein PKV Tarifwechsel immer mit einem Leistungsverzicht einhergeht. Es gibt zwei strategische Richtungen:

  1. Beitragssenkung bei gleichem oder ähnlichem Leistungsniveau: Dies ist der klassische Fall. Durch den Wechsel in einen effizienter kalkulierten Tarif können Sie Ihre monatlichen Kosten erheblich senken, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.
  2. Leistungsverbesserung bei gleichem oder leicht höherem Beitrag: Manchmal ist es auch sinnvoll, in einen Tarif zu wechseln, der zwar nicht günstiger, aber deutlich leistungsstärker ist. So können Sie sich Zugang zu moderneren Behandlungsmethoden, besseren Hilfsmitteln oder umfassenderen Erstattungssätzen sichern oder auch zu einer kleineren Selbstbeteiligung die in Ihrem alten Vertrag nicht enthalten waren.  

Die Entscheidung für einen Tarifwechsel ist oft mehr als nur eine finanzielle Kalkulation. Sie ist ein emotionaler Wendepunkt, an dem Versicherte von der passiven Hinnahme steigender Kosten zu einer aktiven Gestaltung ihrer finanziellen Zukunft übergehen. Es ist die Realisierung, dass man ein Recht hat und dieses auch durchsetzen kann, um eine faire und passende Absicherung zu erhalten.

3. Stolpersteine und Fallstricke: Die 4 häufigsten Fehler beim Tarifwechsel (und wie Sie sie vermeiden)

Der Weg zum optimalen Tarif ist mit potenziellen Fallstricken gepflastert. Die Komplexität der Versicherungsbedingungen und der inhärente Interessenkonflikt des Versicherers schaffen ein Umfeld, in dem uninformierte Versicherte teure Fehler machen können. Diese Fehler sind keine Zufälle, sondern systemische Risiken, die eine professionelle Begleitung unerlässlich machen.

Fehler 1: Leistungsverzicht im Kleingedruckten – Die teuerste Art zu sparen

Das verlockendste Angebot des Versicherers ist oft eines mit einem deutlich niedrigeren Beitrag. Die Gefahr: Diese Ersparnis wird häufig durch schmerzhafte Leistungskürzungen erkauft, die im Kleingedruckten versteckt sind. Ein Laie kann die Tragweite dieser Änderungen kaum überblicken. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Arzthonorar (GOÄ-Sätze): Viele günstige Tarife beschränken die Erstattung auf den 2,3-fachen Satz (oder 1,8) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Spezialisten oder Behandlungen im Krankenhaus werden jedoch auch bis zum 3,5-fachen Höchstsatz abgerechnet. Die Differenz müssen Sie dann aus eigener Tasche zahlen. Eine Reduzierung unter den Höchstsatz muss genau überlegt werden.   
  • Hilfsmittelkatalog: Achten Sie darauf, ob der neue Tarif einen „offenen“ oder einen „geschlossenen“ Hilfsmittelkatalog hat. Ein geschlossener Katalog listet nur bestimmte erstattungsfähige Hilfsmittel auf. Moderne, teure Hilfsmittel (z.B. Hightech-Prothesen) sind dann oft ausgeschlossen, was im Ernstfall zu enormen Kosten führen kann.   
  • Weitere kritische Bereiche: Überprüfen Sie die Bedingungen für Psychotherapie, Heilmittel (z.B. Physiotherapie), Rehabilitation und insbesondere Zahnersatz. In diesen Bereichen wird in günstigeren Tarifen oft zuerst gespart.   

Fehler 2: Die Selbstbehalt-Falle – Ein Rechenexempel, das oft nicht aufgeht

Eine der einfachsten Methoden für Versicherer, einen Tarif günstiger erscheinen zu lassen, ist die Erhöhung des jährlichen Selbstbehalts (SB). Doch diese Rechnung geht oft nicht auf, insbesondere für Angestellte.   

Das Problem liegt in der Verteilung der Kosten und Ersparnisse: Die Beitragsersparnis durch den höheren Selbstbehalt müssen Sie sich zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber teilen (da dieser die Hälfte des Beitrags zahlt). Den erhöhten Selbstbehalt im Krankheitsfall tragen Sie jedoch zu 100 % allein. Die tatsächliche Ersparnis wird dadurch oft minimal oder sogar negativ. Zudem kann ein hoher Selbstbehalt eine psychologische Hürde darstellen, rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen.   

Fehler 3: Der irreversible Wechsel von Bisex- zu Unisex-Tarifen

Bis zum 21.12.2012 wurden PKV-Tarife nach Geschlecht kalkuliert (Bisex-Tarife). Seitdem sind nur noch geschlechtsneutrale Unisex-Tarife erlaubt. Viele langjährig Versicherte befinden sich noch in alten Bisex-Tarifen. Ein Wechsel von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif ist möglich, aber es ist eine Einbahnstraße. Der Weg zurück ist gesetzlich ausgeschlossen.   

Dieser Schritt muss extrem sorgfältig abgewogen werden. Ältere Bisex-Tarife wurden oft mit einem höheren Rechnungszins (z.B. 3,5 %) kalkuliert als moderne Unisex-Tarife (z.B. 2,75 %). Dieser höhere Zins sorgt für einen stärkeren Aufbau von Alterungsrückstellungen und kann langfristig wertvoller sein als eine kurzfristige Beitragsersparnis. Ein unüberlegter PKV-Tarifwechsel kann die langfristige Beitragsstabilität gefährden.   

Fehler 4: Dem Versicherer blind vertrauen – Warum der Bock nicht der Gärtner sein sollte

Es liegt in der Natur der Sache, dass Ihr Versicherer kein Interesse an einem PKV Tarifwechsel hat, der für ihn eine Einnahmenreduzierung bedeutet. Erfahrungen von hc consulting, Verbraucherzentralen und Versicherten zeigen immer wieder, dass die Beratung durch die eigene Gesellschaft oft zögerlich, unvollständig und nicht im besten Interesse des Kunden erfolgt.   

Der Versicherer ist gesetzlich nicht verpflichtet, Ihnen den für Sie besten oder günstigsten Tarif anzubieten. Er muss lediglich Alternativen mit „gleichartigem“ Versicherungsschutz aufzeigen. Sein Ziel ist es, Sie als Kunden zu halten und dabei den eigenen Umsatzverlust zu minimieren. Dieses Ziel steht im direkten Widerspruch zu Ihrem Ziel, die maximale Ersparnis bei optimalem Schutz zu erzielen. Sich allein auf die Vorschläge des Versicherers zu verlassen, ist daher der größte Fehler, den Sie machen können.   

4. Wer hilft beim PKV Tarifwechsel? Ein kritischer Vergleich – und das klare Urteil von Stiftung Warentest

Angesichts der Komplexität und der potenziellen Fallstricke ist es dringend ratsam, den Tarifwechsel nicht im Alleingang zu versuchen. Professionelle Unterstützung ist der Schlüssel zum Erfolg. Doch wer ist der richtige Partner?

Option A: Der Versicherer selbst

Wie im vorherigen Abschnitt dargelegt, ist der Versicherer zwar ein notwendiger Ansprechpartner im Prozess, aber aufgrund des fundamentalen Interessenkonflikts ein ungeeigneter Berater. Seine Vorschläge sollten stets als Ausgangspunkt für eine unabhängige Prüfung betrachtet werden, niemals als endgültige Lösung.   

Option B: Kostenpflichtige Berater (Verbraucherzentrale & Honorarberater)

  • Verbraucherzentralen: Sie genießen einen exzellenten Ruf, sind unabhängig und kompetent. Ihre Beratung ist eine valide Option. Allerdings ist diese Dienstleistung kostenpflichtig. Die Preise variieren je nach Bundesland, liegen aber typischerweise zwischen 60 Euro für eine 45-minütige Beratung und bis zu 105 Euro oder mehr für einen umfassenderen Vergleich.   
  • Honorarberater: Auch diese Berater arbeiten unabhängig und auf Honorarbasis. Die Kosten sind hier jedoch in der Regel deutlich höher. Oft wird ein Erfolgshonorar fällig, das sich an der Ersparnis des ersten Jahres bemisst. Bei einer monatlichen Einsparung von 200 Euro kann das Honorar schnell 2.400 Euro oder mehr betragen.   

Option C: Der Rat von Stiftung Warentest / Finanztest – Warum Deutschlands oberste Verbraucherschützer den Unterschied machen

Wenn es um eine objektive und verlässliche Orientierung für Verbraucher geht, ist das Urteil der Stiftung Warentest und ihrer Finanzzeitschrift Finanztest in Deutschland die maßgebliche Instanz. Genau diese Institution hat den Markt der Tarifwechsel-Berater wiederholt und eingehend untersucht, unter anderem in den Ausgaben 03/2017, im Jahrbuch 2018 und in der Ausgabe 12/2021 sowie 01/2025.  

Das Ergebnis dieser unabhängigen Prüfungen ist eindeutig und für jeden wechselwilligen Privatversicherten von höchster Relevanz: Die hc consulting AG ist der einzige im Test untersuchte professionelle Berater, der eine vollumfängliche Tarifwechselberatung zu 100 % kostenlos anbietet. Diese Feststellung ist keine Eigenwerbung, sondern das dokumentierte Ergebnis einer neutralen Marktanalyse durch die renommierteste Verbraucherschutzorganisation des Landes.

Die Empfehlung der Experten: hc consulting AG als Ihr Partner für den kostenlosen PKV Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Die Frage, die sich viele Versicherte stellen: Wie kann eine professionelle, umfassende Beratung kostenlos sein? Die Antwort liegt in einem transparenten und kundenfreundlichen Geschäftsmodell, das auch von Finanztest geprüft und für gut befunden wurde:   

In jedem Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist bereits ein kleiner Anteil für Verwaltungs- und Betreuungskosten enthalten. Wenn Sie der hc consulting AG ein sogenanntes Maklermandat erteilen, wird dieser bereits existierende Kostenanteil von Ihrem Versicherer direkt an die hc consulting AG ausgezahlt, die dafür die Betreuung Ihres Vertrages übernimmt. Für Sie als Kunde ändert sich an der Beitragshöhe nichts; die Kosten werden lediglich vom Versicherer an den externen Experten umverteilt. Ihre Beratung und der gesamte Tarifwechselprozess sind für Sie somit garantiert und zu 100 % kostenlos.

hc consulting AG: wirklich unabhängig?

Der Service der hc consulting AG umfasst den gesamten Prozess: eine individuelle Bedarfsanalyse, den Abgleich mit allen verfügbaren Tarifen (auch geschlossenen) mithilfe einer speziellen Software und dem Wissen aus 40 Jahren Beratung zur PKV, die Einholung der Berechnungen vom Versicherer, eine verständliche Aufbereitung der Ergebnisse mit klaren Empfehlungen und die komplette Abwicklung des Wechsels.   

Vergleich der Beratungsoptionen für den PKV Tarifwechsel

Die folgende Tabelle fasst die entscheidenden Kriterien zusammen und verdeutlicht, warum die von Stiftung Warentest hervorgehobene Option für Verbraucher die logische Wahl ist.

MerkmalVersichererVerbraucherzentraleHonorarberaterhc consulting AG
Kosten für SieKostenlos60 € – 105 €+ pro SitzungHohes Erfolgshonorar (oft >2.000 €)100% kostenlos
UnabhängigkeitGering (Interessenkonflikt)HochHochHoch (freier Maklerstatus)
Umfang der AnalyseOft unvollständigUmfassendUmfassendUmfassend (Spezial-Software)
Urteil Stiftung Warentest (kostenpflichtig)(kostenpflichtig)Mehrfach als einziger kostenloser Profi-Berater empfohlen

Ein Hinweis zur Testmethodik (für ein tieferes Verständnis)

Es ist richtig, dass allgemeine Produkt-Tests von PKV-Tarifen durch Stiftung Warentest in der Fachwelt gelegentlich für ihre Methodik kritisiert werden, etwa wenn PKV-Leistungen an GKV-Maßstäben gemessen werden. Dies zeigt die Komplexität des Themas. Die Bewertung von Beratungsdienstleistungen ist jedoch ein anderer Sachverhalt. Hier prüft Finanztest klare Kriterien wie Sachkenntnis, Erfahrung, Unabhängigkeit und vor allem das Kostenmodell. Die wiederholte positive Nennung der hc consulting AG als einziger kostenloser Profi-Berater ist daher ein klares und verlässliches Qualitätssignal für Verbraucher, das Orientierung im Dschungel der Beratungsangebote gibt.   

5. Fazit: Nehmen Sie Ihre PKV-Beiträge wieder selbst in die Hand

Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind kein unabwendbares Schicksal. Sie haben das Recht und die Mittel, aktiv gegenzusteuern.

Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Leitfadens sind:

  • Der PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG ist Ihr stärkstes gesetzliches Instrument, um Kosten zu senken und gleichzeitig Ihre wertvollen Alterungsrückstellungen vollständig zu erhalten.
  • Ein Wechsel im Alleingang ist aufgrund der Komplexität der Tarife, versteckter Leistungskürzungen und des Interessenkonflikts Ihres Versicherers äußerst riskant.
  • Eine unabhängige, professionelle Beratung ist für einen erfolgreichen Wechsel unerlässlich.
  • Laut dem wiederholten Urteil von Stiftung Warentest Finanztest gibt es mit der hc consulting AG nur einen Anbieter, der diese hochspezialisierte Dienstleistung als professioneller Berater für Sie vollkommen kostenlos durchführt.

Treffen Sie eine kluge, proaktive Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft und Ihre Gesundheitsversorgung. Überlassen Sie die Höhe Ihrer Beiträge nicht länger dem Zufall oder den Interessen Ihres Versicherers.

Warten Sie nicht auf die nächste Beitragserhöhung. Handeln Sie jetzt

Starten Sie Ihre kostenlose Tarifprüfung mit dem von Stiftung Warentest empfohlenen Experten. Wir analysieren Ihr Einsparpotenzial und zeigen Ihnen Ihre besten Optionen auf. Für Sie entstehen dabei garantiert keine Kosten. Wir beraten unsere Kunden bereits seit 40 Jahren zu ihrer PKV.

Testen Sie uns. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihren PKV-Beitrag bei gleichen oder besseren Leistungen optimieren können. Unverbindlich, transparent und garantiert kostenlos.

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Verkauf von Versicherungen und sind so maximal unabhängig. 

Wer ist die hc consulting AG? Wie geht das kostenlos?

Beratung ohne Kosten möglich bei:

AllianzARAGAXABarmeniaBBKKGeneraliContinentaleDBVDeutscher RingDKVGothaer, HallescheHanse MerkurInter,LKHNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKVuniVersa  Ausnahmen

Kunden dieser privaten Krankenversicherungen können wir nicht beraten:

Alte Oldenburger, DebekaHUK-CoburgDEVKLVM, Württembergische


Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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