Tarife der privaten Krankenversicherung, PKV gem. § 204 VVG

Wir beraten unsere Kunden zu bereits bestehenden Privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen. Unsere Beratung ist immer vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Kunden gegenüber der PKV.

Auf dieser Seite finden Sie die verkaufsgeschlossenen Bisex– und verkaufsoffene Unisex-Tarife Ihrer privaten Krankenversicherung zum Nachlesen und/oder als Download PDF zur PKV-Tarifoptimierung und zum Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden privaten KV gem. § 204 VVG im Vergleich.

Aufgeführt sind nur die privaten Krankenversicherungen, die sich an der kostenlosen PKV-Tarifoptimierung mit der hc consulting AG beteiligen. Wir raten vom Tarifwechsel „auf eigene Faust“ ab. Als PKV-Maklerexperte stehen wir rechtlich auf Ihrer Seite und bieten eine vollumfängliche Beratung. Immer zu 100 % kostenlos

Lesen Sie zur Beratung der hc consulting AG auch bei Stiftung Warentest Finanztest auf test.de.

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa

Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung AVB und die Tarifbedingungen Teil I, Teil II und Teil III. Vollständigkeit ohne Gewähr.

Alle Tarife der privaten Krankenversicherung werden grundsätzlich in zweierlei Hinsicht durch die staatliche Aufsichtsbehörde BaFin geprüft und zugelassen.

Einmal in Bezug auf den Leistungsumfang. Dieser darf ein bestimmtes Niveau nicht unterschreiten. Der Staat verlangt von seinen Bürgern den Abschluss einer Krankenversicherung und prüft im Gegenzug, ob privat angebotene Tarife ein Mindestmaß an Versicherungsleistungen enthalten. Das ist in der Regel das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Einige wenige Tarife der PKV liegen unter dem Leistungsniveau der GKV. So kann die ambulante Psychotherapie fehlen. In fast allen alten Bisex-PKV-Tarifen fehlt eine Leistungszusage für Palliativ- und Hospizleistungen. Dieser Mangel wurde durch eine Generalvereinbarung über den PKV-Verband behoben. Grundsätzlich sind die Versicherungsleistungen der PKV aber viel höher als die Leistungen der GKV.

Zum anderen prüft der Staat die Beitragskalkulation und somit die Höhe der PKV-Beiträge. Jede Beitragserhöhung oder Beitragsanpassung muss genehmigt werden. Die sogenannte Kalkulationsverordnung der PKV hat ein paar Schwächen. Ein Versicherungsbeitrag darf erst dann angehoben werden, wenn genau definierte Schwellen überschritten werden. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Tarif trotz jährlicher Ausgabensteigerung viele Jahre nicht angepasst werden darf. Wird dann eine vorgeschriebene Schwelle erreicht, so muss der gesamte „Renovierungsstau“ auf einmal ausgeglichen werden. Es kommt zu den bekannten und unangenehmen Beitragssprüngen.

Die am weitesten verbreitete Falschinformation zum Tarifwechsel ist die Aussage, dass alte und geschlossene Bisex-Tarife vergreisen und schon alleine deshalb teurer werden, was wiederum zur Empfehlung führt, in verkaufsgeöffnete Unisex-Tarife zu wechseln. Eine „Vergreisung von Tarifen“ gibt es nicht. Gemeint ist der Kostenanstieg durch das Älterwerden der Versicherten. Genau dieser preistreibende Faktor wird in der privaten Krankenversicherung vollständig durch die Bildung von Altersrückstellungen ausgeglichen (übrigens im Gegensatz zur GKV, diese muss die gesamte Wucht der ungünstigen deutschen Alterspyramide in der Zukunft erst noch finanzieren). Weitere Gründe wie das Recht auf den Wechsel in den Standardtarif und zukünftige Wechseloptionen sprechen ebenfalls für Bisex-Tarife.

Grundsätzlich gilt für den Tarifwechsel innerhalb der PKV gem. § 204 VVG: Bisex-Tarife sind Unisex-Tarifen vorzuziehen, Tarife mit nur wenigen Versicherten sollten gemieden werden und zu hohe Selbstbeteiligungen können in eine unerwünschte Sackgasse führen. Wer auf Leistungen verzichtet, sollte das nur ganz bewusst machen und sich vor der Tarifoptimierung ausreichend informieren. Beratung durch den Profi ist anzuraten.