Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Das Wichtigste vorab:

  • Versicherte der PKV mit einem Versicherungsbeginn vor 2009 können ab dem 55. Lebensjahr in den Standardtarif wechseln. Wer sich ab 2009 privat versichert hat, kann in den Basistarif wechseln.
  • Die Leistungen im privaten Standardtarif sind vergleichbar zu denen in der gesetzlichen Krankenkasse, GKV. Deshalb kann es zu Problemen bei der Rechnungsstellung der Ärzte kommen.
  • Von 8,8 Millionen PKV-Versicherten sind 0,8 % (75.000) im Standard- oder Basistarif versichert. „Normale“ Tarife mit besserer Leistung als im Standardtarif vorgesehen, sind meist günstiger und attraktiver als der Standardtarif.
  • Durch den kostenlosen PKV-Tarifwechsel mit uns können Sie den Standardtarif umgehen und so das höhere Leistungsniveau der normalen PKV-Tarife aufrechterhalten.

 

Wer sich im Standardtarif versichern möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 65
  • Mindestalter 55 und ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV
  • Der Bezug einer gesetzlichen Rente
  • Die PKV muss 2008 oder früher begonnen haben

Alle anderen PKV-Versicherten können in den vergleichbaren, aber teureren Basistarif wechseln. Der ist in erster Linie für Bezieher von Hartz IV-Leistungen sinnvoll und auch deshalb für alle anderen Personen zu teuer.

Die Beiträge im Standardtarif sind auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt, er stellt somit eine „Notbremse“ für die PKV-Beiträge dar. Das Recht auf den Wechsel in den Standardtarif stellt nach herrschender Meinung in der PKV ein hohes Gut dar. Mit dem Wechsel in sogenannte verkaufsoffene Unisex-Tarife verliert man das Recht auf den Wechsel in den Standardtarif. Dann bleibt nur der viel teurere Basistarif, ebenfalls auf den Höchstsatz der GKV begrenzt. Die Leistungen entsprechen in etwa der GKV. Da Ärzte die reduzierten Sätze der GOÄ/GOZ nicht akzeptieren müssen, entstehen bei der Rechnungsstellung oft Probleme zum Nachteil der im Standardtarif/Basistarif-Versicherten. Privatpatienten erhalten in der Regel Arztrechnungen zwischen dem 2,3 und 3,5fachen GOÄ-Satz. Der Standard/Basistarif ist auf den 1,8fachen Satz begrenzt.

Die Altersrückstellungen bleiben beim Wechsel in den Standard- oder Basistarif erhalten. Ein privat versichertes Ehepaar zahlt beim Wechsel in den Standardtarif zusammen maximal den 150 %igen Höchstsatz der GKV. Zusatzversicherungen sind nicht möglich.

Fazit:

Der Standardtarif spielt in der Praxis keine Rolle. Das kann man bereits an der geringen Anzahl von 0,8 % der Versicherten ablesen. Wir haben in tausenden Beratungen zum kostenlosen PKV-Tarifwechsel keinem Kunden zum Wechsel in den Standardtarif geraten. In jedem Fall konnten wir einen günstigeren „normal“ Tarif mit besseren Leistungen und günstigerem Beitrag für unsere Kunden finden.

 

MB-Standardtarif

Sozialtarife der PKV