© hc consulting AG 03.2024

Bisex- und Unisex Tarife im kostenlosen PKV Tarifwechsel

Warum wurden Unisex-Beiträge eingeführt?

Grundlage für die Einführung von Unisex-Tarifen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH):

Seit dem Stichtag 21.12.2012 dürfen in der PKV im Neugeschäft nur noch Tarife mit geschlechtsunabhängig (unisex) kalkulierten Beiträgen genutzt werden. Personen, die sich neu versichern wollen, können somit auch nur noch diese Tarife abschließen.

Wer sich bereits vor dem Stichtag versichert hat, darf seine geschlechtsabhängig (bisex) berechneten Tarife fortführen.

So erkennen Sie, ob Sie einen Bisex- oder Unisex-Vertrag haben:

  1. Der Vertrag wurde vor dem 21.12.2012 abgeschlossen; seitdem wurde der Versicherungsschutz nicht verändert.
    -> Sie haben so genannte Bisex-Tarife versichert, die geschlechtsabhängig kalkuliert sind. Sie haben Zugangsrecht zu sowohl Bisex- als auch Unisex-Tarifen.
  2. Der Vertrag wurde nach dem 21.12.2012 abgeschlossen; seitdem wurde der Versicherungsschutz nicht verändert.
    -> Sie haben so genannte Unisex-Tarife versichert, die geschlechtsunabhängig kalkuliert sind. Sie haben Zugangsrecht in andere Unisex-Tarife; es besteht jedoch kein Zugangsrecht in Bisextarife.
  3. Der Vertrag wurde vor dem 21.12.2012 abgeschlossen; seitdem wurde der Versicherungsschutz verändert. -> Eine pauschale Zuordnung ist nicht möglich
  4. Sie sind bei einem Tarifwechsel in der Vergangenheit von einem Bisex-Tarif in einen Unsiex-Tarif gewechselt.
  5. Wir geben Ihnen Auskunft über Ihren Tarif.

Bisex- oder Unisex?

Diese Frage steht in Verbindung mit der Überlegung in einen verkaufsoffenen Tarif zu wechseln. Das Argument für verkaufsoffene Tarife besagt: Neue Versicherte verjüngen die Versichertengemeinschaft und deshalb steigen die Beiträge nicht so stark an. Die PKV-Beiträge sind so kalkuliert, daß es nur auf Grund der Alterung des Versicherten alleine keine Beitragserhöhung vorkommt.

Da aber die Lebenserwartung steigt und die medizinische Inflation ebenfalls, kommt es zu regelmäßigen Prämienanpassungen, also zu Beitragserhöhungen. Insofern spielt die sogenannte Vergreisung von Tarifen keine Rolle. Alle PKV-Gesellschaften leiden seit einigen Jahren unter einem Nettoabgang von Vollversicherten, man kann also sagen, daß die PKV-Branche insgesamt „geschlossen“ ist. Das spielt in der Kalkulation der Beiträge wegen der Kapitaldeckung jedoch keine so entscheidende Rolle, wie man vermutet. Im Jahr 2018 wurde dieser Trend beendet.

Seit 2012 sind alle verkaufsoffenen Tarife Unisex kalkuliert. Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist immer ein Wechsel in die Unisex-Tarifwelt. Von einem Wechsel in die Unisex-Tarife  ist in der Regel abzuraten.

In vielen Fällen fällt mit diesem Wechsel das Recht auf einen Wechsel in den günstigen Standardtarif weg.

Wegen der längeren Lebenserwartung von Frauen sind Unisex-Tarife für Männer meist teurer als Bisex-Tarife.

Ein Wechsel zurück in die Bisex-Tarife ist dann ausgeschlossen.

Die alten Bisex-Tarife sind oft günstiger.

Bei der Mehrheit der PKV-Tarifwechsel ist ein Bisex-Tarif das Ziel. Wir beraten Sie zu 100 % kostenlos, klären Sie über Nachteile auf und lösen alle Probleme. Die PKV-Tarifoptimierung ist jederzeit möglich. Auch mehrmals. Wir beraten Sie auch in Zukunft zu allen Fragen Ihres Vertrages der privaten Krankenversicherung. Der Tarifwechsel ist nur ein Teil unserer PKV-Kundenbetreuung.

PKV-Tarifwechsel Onlinerechner

PKV-Tarifwechsel Onlinerechner sind können die gesamte Problematik eines individuellen Tarifwechsels in keiner Weise wiedergeben. Diese Onlinerechner dienen der Kundengewinnung und nicht der Verbraucherinformation. Die Ergebnisse sind nicht von Bedeutung für die individuelle Fragestellung der PKV-Beitragsoptimierung.

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