© hc consulting AG 04.2024

Welche Informationen erhalten die Kunden zum PKV-Tarifwechsel vom Versicherungsmakler und welche vom Versicherungsvertreter ?

 

Das Wichtigste vorab:

  • Ein Versicherungsmakler steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite seines Kunden
  • Ein Versicherungsvertreter steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite seiner PKV
  • Die PKV hat kein Interesse an geringeren Einnahmen und gibt entsprechende Anweisungen an ihre Mitarbeiter
  • Als Makler verfügt die hc consulting AG über alle Tarifinformationen Ihrer PKV und kann so alle Tarifangebote bereitstellen

 

Der Versicherungsvertreter ist in aller Regel Handelsvertreter oder Angestellter der von ihm ausschließlich vertretenen privaten Krankenversicherung. Als solcher ist er in Fragen der Firmenpolitik weisungsgebunden. Das bedeutet ganz konkret für den PKV-Tarifwechsel nach § 204VVG: Sollte die PKV einen bestimmten Tarif „nicht so gerne“ im Tarifwechsel-Angebot sehen, so wird dieser Tarif auch nicht angeboten.

Das muss nicht so sein, passiert aber jeden Tag.

Der Versicherungsmakler steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite des Kunden. Obwohl der Makler von der Versicherung aus den bereits finanzierten Verwaltungskosten für seine Arbeit zum Tarifwechsel und zur Kundenbetreuung bezahlt wird, ist der Makler völlig frei in seiner Kundenberatung. Der Versicherungsmakler muss seinen Kunden über alle Möglichkeiten innerhalb einer bestehenden PKV aufklären.

Durch unsere umfangreiche PKV-Software und die Mitgliedschaft in verschiedenen Maklerverbänden können wir unsere Kunden umfassend informieren und beraten.