© hc consulting AG 03.2024

Unsere persönliche Beratung: Wie kann ich die Beiträge meiner privaten Krankenversicherung sofort und langfristig senken?

PKV-Beitrag senken

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung PKV sind in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt um 3,0 % angestiegen (GKV: 3,2 %). Viele PKV-Versicherte liegen über diesem Wert, unsere Kunden liegen im Schnitt darunter bzw. zahlen heute weniger als vor 10 Jahren. Die private Krankenversicherung bietet (im Gegensatz zur GKV) einige Möglichkeiten den Beitrag zu senken.

  • Das wichtigste Instrument zur Senkung des PKV-Beitrages ist die Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG.
  • Der Selbstbehalt kann vorsichtig angehoben werden. Hier sollte aber nicht nur der aktuell günstigere Beitrag im Fokus stehen.
  • Sind Risikozuschläge im PKV-Beitrag enthalten, so kann ein Antrag auf Reduzierung oder Wegfall des Zuschlages gestellt werden.
  • Wer ein kleines Einkommen hat, kann durch den Wechsel in die GKV unter Umständen seine KV-Beiträge senken.
  • Der Standardtarif ist theoretisch wichtig, die Wechselmöglichkeit in den STN sollte bewahrt bleiben. In der Praxis spielt der Standardtarif keine Rolle.
  • Für Empfänger von staatlichen Leistungen kommt der Basistarif BTN in Frage.
  • Bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass senkt der Notlagentarif NLT die Beiträge der privaten Krankenversicherung.

PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Mit dem Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung steht dem PKV-Kunden der Wechsel in jeden Tarif seiner Versicherung offen, egal ob es sich um einen verkaufsoffenen unisex-Tarif oder um einen geschlossenen bisex-Tarif handelt. Die Tarifoptimierung bietet das größte Potential zur Senkung der Beiträge. Bei der Beratung zum Tarifwechsel dürfen dem Versicherten aber keine Kosten entstehen. PKV-Versicherte sind auf die Beitragsersparnis nach einem Tarifwechsel angewiesen. Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung zum Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist die hc consulting AG.

Anheben des Selbstbehaltes in der PKV

Durch die Anhebung der Selbstbeteiligung der privaten Krankenversicherung kann der Beitrag in der Regel gesenkt werden. Bei Angestellten muss die SB auf den KV-Arbeitnehmeranteil addiert werden, der geringere Beitrag hingegen wird mit dem Arbeitgeber bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss geteilt. Muss die SB später einmal reduziert werden, so müssen für den reduzierten Anteil der SB Gesundheitsfragen beantwortet werden. Wer also seine Selbstbeteiligung im Laufe der Jahre immer weiter erhöht hat, der hat wegen einer Gesundheitsprüfung später unter Umständen Probleme den PKV-Beitrag zu senken und steckt sozusagen im Tarif mit hoher SB fest. Deshalb ist bei der Erhöhung der SB Vorsicht geboten. Einige private Krankenversicherungen bieten Tarife an, die eine Reduzierung der SB ohne Gesundheitsprüfung vorsehen.

Risikozuschläge

Immer wieder sind Risikozuschläge in einer bestehenden privaten Krankenversicherung enthalten, vielen PKV-Kunden ist das nach Jahren nicht mehr bewusst. Im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Kunden- und Vertragsbetreuung werden diese Risikozuschläge analysiert und wir veranlassen die Überprüfung bei der Versicherung. Risikozuschläge sind auch von Beitragsanpassungen betroffen. Durch die Reduzierung oder Herausnahme von Risikozuschlägen kann der PKV-Beitrag nachhaltig sinken.

Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse

PKV-Versicherte mit einem kleinen Einkommen können durch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse GKV ihren KV-Beitrag unter Umständen senken. Bei der Betrachtung sollte nicht nur der aktuelle Beitragsvergleich PKV-GKV berücksichtigt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht zahlen viele Rentner in der GKV einen höheren Beitrag als sie vergleichsweise in der PKV zahlen würden. Bei einem guten Einkommen kostet eine GKV 850 EURO im Monat.

Standardtarif STN

Von ca. 9 Millionen PKV-Kunden sind nur etwa 50.000 Personen im Standardtarif versichert. Viele STN-Kunden würden in normalen PKV-Tarifen mit besseren Leistungen weniger als im Standardtarif bezahlen. Alleine der Begriff „Standardtarif“ lockt viele PKV-Kunden ohne Prüfung anderer Optionen innerhalb der eigenen PKV in den STN. Ein Weg zurück ist meist nicht möglich. Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Basistarif BTN

Für Empfänger von staatlichen Leistungen wie Bürgergeld (Hartz IV) oder der Grundrente kann der Basistarif sehr sinnvoll sein und zu einer kostenlosen KV führen. Für Versicherte ohne Anspruch auf staatliche Leistungen ist der Basistarif wegen eines zu hohen Grundbeitrages zu teuer.

Notlagentarif NLT

Bei einer kurzfristigen finanziellen Notlage hilft der Notlagentarif effektiv dabei, die Beitragsrückstände der privaten Krankenversicherung klein zu halten. Zur Beitragssenkung ist der NLT nicht geeignet. Der BGH hat entschieden, dass Beitragsrückstände mit Versicherungsleistungen verrechnet werden können. Längere Versicherungszeiten im NLT sind durch dieses Urteil auf keinen Fall zu empfehlen.