Der PKV-Basistarif macht nur Sinn für:
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Empfänger von Bürgergeld (Hartz IV) oder der Grundsicherung für Rentner
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Personen ohne Versicherungsschutz, die früher in der PKV versichert waren
Versicherte der privaten Krankenversicherung oder ehemals PKV-Versicherte ohne Krankenversicherung können oder sollten unter bestimmten Voraussetzungen den Basistarif wählen.
Wird man im Sinne des Sozialrechts hilfsbedürftig, so kann der Wechsel in den PKV-Basistarif sinnvoll sein. Bei amtlich festgestellter Hilfsbedürftigkeit muss die PKV 50 % Rabatt auf den Beitrag des Basistarifs gewähren. Die Versicherungsleistungen im Basistarif sind stark reduziert. Deshalb sollte vor dem Wechsel in den Basistarif ein Tarifwechsel gem. § 204 VVG geprüft werden. Tarife mit „normaler“ Versicherungsleistung sind meist trotz der besseren Bedingungen günstiger als der Basistarif mit dem halbierten Beitrag. Das spiegelt auch die geringe Anzahl an Versicherten im Basistarif von ca. 25.000 Personen wider. (übrigens: die mit Abstand meisten Kunden im Basistarif sind in der Debeka versichert)
Wer ALG II oder als Rentner die Grundsicherung erhält, sollte den Basistarif mit 50 % Beitragsnachlass prüfen.
Ehemals PKV-versicherte Personen ohne Versicherungsschutz können sich im Basistarif versichern und so ihrer Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung nachkommen. Das ist zum Beispiel wichtig für Menschen über 55 Jahre ohne Krankenversicherung. Laut Bundesgesundheitsministerium ist das Versicherungsunternehmen frei wählbar. Wir empfehlen Ihre letzte private Krankenversicherung mit damals bestehendem Vertrag.
Fazit: Der PKV-Basistarif ist nur für eine kleine Gruppe die richtige Lösung. Der Standardtarif ist oft besser. Aber auch im Standardtarif sind nur 50.000 Personen versichert. Normale PKV-Tarife sind in der Regel vorzuziehen. Wegen der Beitragsanpassungen muss niemand in den Basistarif wechseln. Wir beraten Sie zu 100 % kostenlos.