© hc consulting AG 05.2024

Kann man vom Basistarif in den Standardtarif wechseln?

Basis- und Standardtarif der PKV sind vergleichbar zur GKV

Versicherte der privaten Krankenversicherung mit einem Versicherungsbeginn in einer Vollversicherung vor dem 01.01.2009 innerhalb ihrer gegenwärtigen PKV können in den Standardtarif (STN) wechseln, wenn sie (Quelle: PKV-Verband):

  • mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • mindestens 55 Jahre alt sind und das gesamte Einkommen unterhalb der jeweils gültigen GKV-Beitragsbemessungsgrenze liegt oder
  • jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und das Gesamteinkommen unterhalb der jeweils gültigen GKV-Beitragsbemessungsgrenze liegt
  • den Tarifwechsel in den Basistarif (BTN) aus einem bisex-Tarif vorgenommen haben

Insofern kann man vom Basistarif in den Standardtarif wechseln.

Eine private Krankenversicherung im Basistarif macht u.U. Sinn für Menschen ohne Krankenversicherung, die nicht einer GKV-Versicherungspflicht unterliegen und der PKV systemisch zuzuordnen sind bzw. ehemals privat krankenversichert waren (Kontrahierungszwang).

Im Falle einer finanziellen Hilfsbedürftigkeit muss die PKV einen Nachlass von 50 % des Beitrages im Basistarif gewähren. Besteht dann immer noch eine Hilfsbedürftigkeit, berücksichtigt der Träger des Bürgergeldes den noch zu zahlenden BTN-Beitrag bei der Bedarfsermittlung. Die Hilfsbedürftigkeit wird nach dem SG II oder SGB XII auf Antrag des PKV-Kunden vom Staat festgestellt. Endet die Hilfsbedürftigkeit innerhalb von 2 Jahren, so kann der Versicherte aus dem Basistarif unter Anrechnung der erworbenen Rechte und Altersrückstellungen und ohne Gesundheitsprüfung in den vorherigen Tarif zurückwechseln.

Eine private Krankenversicherung im Standardtarif lässt sich in der Regel durch eine intelligente Tarifoptimierung mit einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG vermeiden. Viele „normale“ PKV-Tarife sind günstiger als der Standardtarif und bieten gleichzeitig bessere Versicherungsleistungen.

PKV-Vertragsleistungen im Basis- und Standardtarif sind in Art, Umfang und Höhe vergleichbar zu den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten.

Wir kennen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer PKV und stehen rechtlich auf Ihrer Seite.

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