© hc consulting AG 03.2024

PKV Recht auf Tarifwechsel

Das Recht auf einen Tarifwechsel und eine Tarifoptimierung innerhalb eines bestehenden Vertrages der privaten Krankenversicherung PKV begründet sich aus dem § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG und ist umfassend und im Interesse der Versicherten geregelt. Für die Versicherer stellt der § 204 VVG (auch: §§ 12,13 KVAV und § 3 VVG-InfoV) ein Ärgernis da. Das lässt sich am Verhalten der Branche vor dem Inkrafttreten der aktuellen gesetzlichen Anspruchsgrundlage zum verbraucherfreundlichen Tarifwechsel und auch heute ablesen. Das Recht auf einen Tarifwechsel ist für PKV-Kunden elementar und stellt, besonders für Versicherte über 55 Jahre, die einzige Möglichkeit zur Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge dar.

Wie verhalten sich die Versicherer zum Recht auf PKV-Tarifwechsel?

Vorweg: Die Leitlinien des PKV-Verbandes zu einem kundenorientierten Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung, von fast allen Versicherungen angenommen, bringen dem Versicherten nichts. Vielleicht dienen die Leitlinien des Verbandes dem einen oder anderen Unternehmen sogar zur verdeckten Ablehnung des Rechtes auf einen Tarifwechsel.

Einige wenige Versicherer arbeiten vorbildlich. Innerhalb einer angemessenen Frist werden vollständige und verständliche Unterlagen vorgelegt. Kommt der Versicherte zu einer Entscheidung, so wird der jeweilige Vertrag schnellstmöglich umgestellt. Hier haben auch die Unternehmen die Nase vorne, welche ihren Kunden von Anfang an kundenfreundliche Versicherungsbedingungen anbieten. Aber auch hier ist eine individuelle, auf die speziellen Interessen abgestimmte Beratung, unabdingbar. Im do-it-yourself Tarifwechsel-Verfahren können teure Fehler entstehen. Die daraus resultierenden finanziellen Nachteile sind dann nicht mehr gut zu machen.

Überwiegend gilt aber die Devise: Das Geld bleibt im Hause der Versicherung. Das Recht auf einen Tarifwechsel mit allen legalen Mitteln zu untergraben. Legt man die allgemeinen und besonderen Informationspflichten einer privaten KV zu Grunde, so ist das Verhalten der Versicherer bei der Tarifoptimierung § 204 VVG teilweise nicht ok. Gemäß der Einstellung, möglichst nichts Schlechtes zu sagen oder zu schreiben, verzichten wir hier auf Beispiele. Besonders ärgerlich ist es für den Kunden, wenn er erst gar nicht erkennt, dass das Angebot der eigenen Versicherung zum § 204 VVG „fehlerhaft“ ist.

Fazit

Um das verbriefte Recht auf einen PKV-Tarifwechsel durchzusetzen, bedarf es einer professionellen und zu 100 % kostenlosen Beratung. Die hc consulting AG ist Marktführer, kombiniert mit hoher Kundenzufriedenheit.