Eine PKV Beitragserhöhung kommt selten überraschend, trifft aber meist unangenehm: Ihr Versicherer darf den Beitrag anpassen, sobald die tatsächlichen Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeit von den ursprünglich kalkulierten Werten abweichen. Medizinischer Fortschritt, steigende Behandlungskosten und eine längere Lebenserwartung sorgen dafür, dass diese Abweichung regelmäßig eintritt. Zum 1. Januar 2027 steigen die Beiträge bei vielen Versicherern erneut, bei der AXA in der Vollversicherung im Durchschnitt um 11,72 %, bei der Gothaer um 9,02 %.
Verhindern können Sie diese Entwicklung nicht. Steuern können Sie Ihren eigenen Beitrag trotzdem, vor allem über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb Ihrer bestehenden Versicherung. Dabei behalten Sie Ihre Alterungsrückstellungen und Ihre erworbenen Rechte.
Die wichtigsten Fragen:
- Wann darf die PKV den Beitrag erhöhen?
- Warum steigen 2027 die Beiträge in der PKV?
- Gegenmaßnahmen zur Beitragserhöhung der PKV
- Wann ist eine PKV-Beitragserhöhung unwirksam?
Zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2026. Diese Übersicht gilt für die Anpassungsrunde 2026/2027 und wird laufend ergänzt, sobald weitere Versicherer ihre Zahlen veröffentlichen.
Welche PKV erhöht 2027 die Beiträge? Alle Versicherer im Überblick
Die Tabelle zeigt für jeden Versicherer den Anpassungstermin, den Stand unserer Auswertung und die durchschnittliche Beitragsanpassung in der Vollversicherung. Hinter jedem Eintrag mit Zahlen steht eine tarifgenaue Auswertung aus unserem eigenen Tarifdatensatz. Versicherer ohne Zahlen tragen wir nach, sobald uns die Anpassungsdaten vorliegen.
≡ Beitragserhöhung 2027 je Versicherer
| Versicherer (Link zur Auswertung) | Termin | Stand | Ø Vollversicherung |
|---|---|---|---|
| AXA | 01.01.2027 | Zahlen liegen vor | Ø +11,72 % |
| uniVersa | 01.01.2027 | Zahlen liegen vor | Ø +6,58 % |
| Gothaer | 01.01.2027 | Zahlen liegen vor | Ø +9,02 % |
| Barmenia | 01.01.2027 | Zahlen liegen vor | Ø +4,12 % |
| LKH | 01.01.2027 | Zahlen liegen vor | Ø +5,11 % |
| DKV | 01.01. und 01.04.2027 | Tarife in Prüfung | vorläufig rund 5 % |
| SIGNAL IDUNA und Deutscher Ring | 01.01.2027 | Tarife in Prüfung, viele Garantien bis 2028 | vorläufig rund 6,6 % |
| Allianz | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung, Beitragsgarantien bis 2028 für Teile des Tarifwerks | offen |
| HanseMerkur | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung, Beitragsgarantie im Neugeschäft bis 31.12.2027 | offen |
| Hallesche | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung | offen |
| Continentale | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung, Beitragsgarantie im Neugeschäft bis 31.12.2027 | offen |
| UKV | 01.01. und 01.05. | Tarife in Prüfung, Beitragsgarantie im Neugeschäft bis 31.12.2027 | offen |
| BBKK | 01.01. und 01.05. | Tarife in Prüfung, Beitragsgarantie im Neugeschäft bis 31.12.2027 | offen |
| Inter | üblicherweise 01.01. | Beitragsgarantie bis 31.12.2027 für Neugeschäft und Bestand | offen |
| Debeka | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung; keine Neukunden, Bestandskunden werden weiter beraten | offen |
| HUK-COBURG | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung; keine Neukunden, Bestandskunden werden weiter beraten | offen |
| SDK | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung; keine Neukunden, Bestandskunden werden weiter beraten | offen |
| Generali | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung; keine Neukunden, Bestandskunden werden weiter beraten | offen |
| ARAG | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung, Schreiben bis Ende November; keine Neukunden, Bestandskunden werden weiter beraten | offen |
| Münchener Verein | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung; keine Neukunden, Bestandskunden werden weiter beraten | offen |
| R+V | üblicherweise 01.01. | Tarife in Prüfung, Beitragsgarantie im Neugeschäft bis 31.12.2027; keine Neukunden, Bestandskunden werden weiter beraten | offen |
| Nürnberger | üblicherweise 01.01. | Beitragsgarantie bis 31.12.2027 für Neugeschäft und Bestand; keine Neukunden, Bestandskunden werden weiter beraten | offen |
Stand: 13. Oktober 2026. Ø-Anpassung bezieht sich auf die Vollversicherung für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler (Unisex-Tarife), Senkungen eingerechnet. Vorläufige Werte sind als solche gekennzeichnet. Verbindlich ist allein Ihr Anpassungsschreiben.
PKV Beitragsentwicklung: so stiegen die Beiträge bis 2027
Die PKV Beitragsentwicklung verläuft nicht gleichmäßig. Über zwei Jahrzehnte sind die Beitragseinnahmen je Versicherten nach Angaben des PKV-Verbands um durchschnittlich 3,4 % pro Jahr gestiegen, also kaum stärker als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Unterschied liegt im Rhythmus: Private Versicherer passen nur an, wenn die gesetzlichen Auslöseschwellen überschritten sind. Dann holen sie mehrere Jahre Kostensteigerung auf einmal nach. Seit 2024 beschleunigt sich die Entwicklung, weil die Leistungsausgaben für Krankenhaus und Arzneimittel jährlich um rund 10 % wachsen. Hinzu kommt die geplante neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), deren Kostenwirkung der GDV auf rund 13 % schätzt und die sich nach ihrem Inkrafttreten, frühestens 2028, schrittweise in den Beiträgen niederschlagen wird.
Die Beitragsentwicklung je Versicherer, also etwa die DKV Beitragsentwicklung oder die AXA Beitragsentwicklung der letzten fünf Jahre, finden Sie als Verlaufstabelle auf der jeweiligen Versichererseite in der Übersicht oben.
≡ Beitragsentwicklung im Zeitverlauf
| Zeitraum | Beitragsentwicklung | Quelle |
|---|---|---|
| 2006 bis 2026 | Ø +3,4 % pro Jahr je Versicherten; gesetzliche Krankenversicherung rund +3 % pro Jahr | PKV-Verband |
| 2024 | Ø rund +4,2 % | PKV-Verband |
| 2025 | +7,5 % Beitragsaufkommen | GDV |
| 2026 | Prognose +9 bis 11 % (GDV); Auswertung hc consulting AG: Ø rund 9 %, bei etwa zwei Dritteln der Versicherten bis 18 % | GDV, hc consulting AG |
| 2027 | Erste Auswertungen je Versicherer: AXA Ø +11,72 %, Gothaer Ø +9,02 %, uniVersa Ø +6,58 %, LKH Ø +5,11 %, Barmenia Ø +4,12 % (Vollversicherung); DKV vorläufig rund 5 %, SIGNAL IDUNA vorläufig rund 6,6 % | hc consulting AG, Stand 12. Oktober 2026 |
Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung, PKV
Eine Beitragsanpassung ist kein Einzelfallentscheid, sondern gilt für alle Versicherten eines Tarifs im jeweiligen Jahrgang gleichermaßen. Anders als eine gesetzliche Krankenkasse, die über den Zusatzbeitrag oder politische Vorgaben reagiert, darf Ihre private Krankenversicherung Leistungen nicht einseitig kürzen. Bleibt nur der Weg über den Tarifwechsel. Betroffen sind Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Rentner.
• Wichtige Punkte
- Die Erhöhung betrifft die gesamten jeweilige Kohorte, nicht Ihre persönliche Krankheitsgeschichte.
- Ein neuer Gesundheitszustand oder häufige Arztbesuche führen nicht zu einem individuell höheren Beitrag.
- Sie erhalten die Anpassung schriftlich, mit Begründung und Hinweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht.
- Handlungsoptionen sind Tarifwechsel, Selbstbehalt, Beitragsentlastung, Leistungsanpassung oder im Extremfall Standard- und Basistarif.
Zwischen 2006 und 2026 sind die Beitragseinnahmen je Versicherten in der PKV nach Angaben des PKV-Verbands um durchschnittlich 3,4 % pro Jahr gestiegen, in der gesetzlichen Krankenversicherung um rund 3 %. Der Unterschied liegt weniger in der Höhe als im Rhythmus: In der PKV kommt die Steigerung nicht schleichend, sondern in Sprüngen.
Wann darf die PKV den Beitrag erhöhen?
Ihr Versicherer darf nicht willkürlich anpassen. Grundlage ist § 203 VVG, die Auslöseschwellen regelt § 155 VAG. Erst wenn eine dieser Schwellen überschritten ist, wird überhaupt neu kalkuliert.
Der Prüfweg in vier Stufen
- Auslösender Faktor: Weichen die tatsächlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10 % ab, muss der Tarif überprüft werden. Viele Tarife sehen vertraglich bereits 5 % vor.
- Sterbewahrscheinlichkeit: Auch eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Sterbewahrscheinlichkeiten löst eine Überprüfung aus.
- Treuhänder: Ein unabhängiger, von der BaFin anerkannter Treuhänder prüft die neuen Rechnungsgrundlagen und muss der Anpassung zustimmen.
- Mitteilung: Die Erhöhung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf Ihre Benachrichtigung folgt. Ab Zugang haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Begriffserklärung
Auslösender Faktor
Die gesetzlich festgelegte prozentuale Abweichung zwischen den ursprünglich kalkulierten und den tatsächlich benötigten Rechnungsgrundlagen eines Tarifs. Wird sie überschritten, ist der Versicherer zur Neukalkulation verpflichtet, unabhängig davon, ob das Ergebnis für Sie günstig oder teuer ausfällt.
Kalkulation der PKV-Beiträge
Einen Versicherungsbeitrag für eine private Krankenversicherung zu kalkulieren, ist ein Thema der Versicherungsmathematik. Individuelle Vorgaben wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tarifumfang und bis Ende 2012 das Geschlecht werden mit statistischen Werten des Gesundheitswesens abgeglichen: Lebenserwartung, Kosten einzelner Behandlungsmethoden, Krankenstände und mehr.
So entsteht Ihr Beitrag
- Ihr Eintrittsalter und der Gesundheitszustand bei Abschluss bestimmen die Ausgangsbasis, inklusive etwaiger Risikozuschläge.
- Die für den Tarif kalkulierten Leistungsausgaben ergeben den laufenden Bedarf.
- Ein Teil Ihres Beitrags fließt in die Alterungsrückstellung der PKV, zusätzlich der gesetzliche Zuschlag von 10 % nach § 149 VAG.
- Weicht die Realität von der Kalkulation ab, wird nachjustiert.
Jede Kalkulation ist eine Momentaufnahme in einem dynamischen Markt. Die Entwicklung der Medizin ist nicht exakt vorhersehbar, und mit ihr steigt die Lebenserwartung der Versicherten. Es entsteht eine Leistungsspirale nach oben, die über Beitragserhöhungen der PKV kompensiert werden muss.
Begriffserklärung
Alterungsrückstellung
Der Kapitalstock, den Ihr Versicherer aus Ihren Beiträgen bildet, um die höheren Gesundheitskosten im Alter abzufedern. Er dämpft den Beitragsanstieg, kann ihn aber nicht aufheben. Bei einem Wechsel des Versicherers geht der Großteil dieses Kapitals verloren.
Die Kalkulation wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Eine BaFin-Untersuchung zur Beitragsstabilität kommt zu dem Ergebnis, dass die PKV Leistungen auf GKV-vergleichbarem Niveau auch künftig finanzieren kann.
Warum steigen 2027 die Beiträge in der PKV?
Die Kostentreiber sind bekannt und wirken alle in dieselbe Richtung. Neue Medikamente und Therapien werden Privatversicherten früh zugänglich, was die Leistungsausgaben pro Kopf anhebt. Hinzu kommen höhere Honorare und Klinikkosten sowie Nachholeffekte aus Jahren, in denen Anpassungen wegen nicht erreichter Schwellen ausblieben.
Ein zweiter Faktor ist die Zinsseite: Sinkt der kalkulierte Rechnungszins, muss mehr Kapital für die Alterungsrückstellung aufgebaut werden, und das schlägt direkt in den Beitrag durch. Genau deshalb verhindern Alterungsrückstellungen Erhöhungen nicht. Sie sind für einen bestimmten Kostenpfad kalkuliert und müssen nachfinanziert werden, wenn die Realität teurer ausfällt.
Steigende Lebenserwartung als Kostentreiber
Leben Versicherte länger als in den Sterbetafeln angenommen, verlängert sich auch die Zeit, in der Leistungen aus dem Vertrag abgerufen werden. Die vorhandene Alterungsrückstellung muss dann über mehr Jahre reichen als geplant. Weicht die tatsächliche Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 % von der Annahme ab, ist das ein eigener gesetzlicher Auslöser für die Neukalkulation, unabhängig von den Leistungsausgaben. Steigende Lebenserwartung ist also eine gute Nachricht mit einer Rechnung im Anhang.
Beitragserhöhungen in der PKV sind durch die Kostensteigerung des Gesundheitswesens begründet und sind nicht zu verhindern
Solange die Ausgaben im Gesundheitswesen schneller wachsen als die Kalkulationsannahmen, wird es Beitragsanpassungen geben. Das ist systembedingt und betrifft jeden Versicherer, unabhängig von Größe oder Bestandsstruktur. Auch die gesetzliche Krankenversicherung entkommt dem nicht, dort verteilt sich die Steigerung über Beitragssatz und Zusatzbeitrag.
Steuerbar bleibt Ihr persönlicher Beitrag: über die Wahl des Tarifs, den Selbstbehalt und den Leistungsumfang. Wer sein Vertragswerk regelmäßig prüft, zahlt über Jahrzehnte deutlich weniger als jemand, der jedes Anpassungsschreiben unbeachtet abheftet. Welche Wege dafür offenstehen, zeigen die Gegenmaßnahmen im nächsten Abschnitt.
Gegenmaßnahmen zur Beitragserhöhung der PKV
Anders als Ihre private Krankenversicherung, die auf Kostensteigerungen nur mit Beitragssteigerungen reagieren kann, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Ihr Versicherer muss Sie über die Erhöhung informieren und Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen. Der Wechsel in ein anderes Unternehmen wäre die härteste Maßnahme und ist in den meisten Fällen der teuerste Weg.
Besser ist eine neue Tarifgestaltung innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung. Den Tarifwechsel nach § 204 VVG schreibt der Gesetzgeber den Versicherern vor: ein Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung für die bisher versicherten Leistungen, mit Beibehaltung angestammter Rechte und Alterungsrückstellungen. Bei Bedarf lässt sich diese Tarifoptimierung wiederholen, solange neue Tarife entstehen.
⇄ Ihre Optionen im Vergleich
| Option | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Tarifwechsel nach § 204 VVG | Erworbene Rechte und Alterungsrückstellung bleiben, keine Gesundheitsprüfung für bestehende Leistungen | Erfordert genaue Tarifkenntnis, Leistungsdetails können sich verschieben |
| Höherer Selbstbehalt | Sofort spürbar niedrigerer Beitrag | Eigenanteil im Krankheitsfall steigt, Rückweg oft nur mit Gesundheitsprüfung |
| Beitragsentlastungskomponente | Entlastet den Beitrag im Ruhestand | Erhöht den Beitrag in der Ansparphase |
| Leistungsanpassung | Beitrag sinkt gezielt, etwa bei Zahn oder Unterbringung | Schlechterer Schutz, Rückkehr meist mit Risikoprüfung |
| Standard- oder Basistarif | Gesetzlich begrenzter Höchstbeitrag | Leistungen nur auf GKV-Niveau, Zugang an Voraussetzungen gebunden |
Ob der Standard- oder Basistarif der PKV für Sie infrage kommt, hängt von Alter und Vertragszeitpunkt ab. Als Notlösung sind diese Tarife gedacht, nicht als erste Wahl.
Beitragserhöhung prüfen: Wann ist eine PKV-Beitragserhöhung unwirksam?
Nach § 203 Abs. 5 VVG muss Ihr Versicherer die Erhöhung begründen und die maßgebliche Rechnungsgrundlage benennen. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass rein formelhafte Begründungen diese Anforderung nicht erfüllen. Ist die Mitteilung formal fehlerhaft, wird die Erhöhung erst mit einer korrekten Begründung wirksam; zu viel gezahlte Beiträge können unter Umständen zurückgefordert werden, begrenzt durch die Verjährung.
Eine formal angreifbare Erhöhung ändert allerdings nichts an der wirtschaftlichen Lage: Der Versicherer kann nachbessern, und der Beitrag steigt dann eben später. Rechtliche Prüfung und wirtschaftliche Lösung sind zwei getrennte Dinge. Für die rechtliche Bewertung ist ein Rechtsanwalt zuständig, für die dauerhafte Beitragsentlastung der Tarifwechsel.
Experten-Tipp von Ferdinand Halm, PKV-Sachverständiger
„Der häufigste Fehler nach einem Anpassungsschreiben ist die Panikreaktion. Wer aus Ärger kündigt, verliert Jahrzehnte an Alterungsrückstellungen und findet ab einem gewissen Alter kaum noch tragfähigen Ersatz. Legen Sie das Schreiben nicht weg, aber handeln Sie auch nicht über Nacht: Prüfen Sie zuerst, welche Tarife Ihr eigener Versicherer inzwischen führt. In sehr vielen Verträgen liegt zwischen dem alten und einem aktuellen Tarif mit vergleichbarem Leistungsniveau eine dreistellige monatliche Differenz. Und: Ein Tarifwechsel senkt den Beitrag nicht in jedem Fall. Manchmal ist das Ergebnis der Prüfung, dass Ihr bestehender Tarif der beste verfügbare ist. Auch das ist eine belastbare Antwort.“
PKV-Sachverständiger seit 1990 · Vorstand hc consulting AG
Durch unsere kostenlose PKV-Beratung mit dem kostenlosen PKV-Tarifwechsel können die Beiträge reduziert werden
Wir prüfen ausschließlich Tarife innerhalb Ihrer eigenen privaten Krankenversicherung. Verkauft wird dabei nichts: Unsere Vergütung wird aus dem Verwaltungsaufwand der PKV finanziert, nicht von Ihnen. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der PKV:
≡ Die fünf Schritte auf einen Blick
- Anmeldung bei uns. Der Versicherungsschein oder das aktuelle Anpassungsschreiben sind unsere Arbeitsgrundlage.
- Analyse: Wir gleichen Ihren bestehenden Tarif mit allen wechselfähigen Tarifen Ihres Versicherers ab, inklusive geschlossene und geöffnete Tarife.
- Wechselvorschlag: Sie bekommen eine schriftliche Gegenüberstellung von Beitrag und Leistungen, mit Erläuterung der Unterschiede.
- Entscheidung: Sie entscheiden ohne Frist und ohne Bindung, ob gewechselt wird.
- Umsetzung: Wir begleiten den Antrag nach § 204 VVG. Für die bereits versicherten Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung; Wartezeiten werden angerechnet.
Tarifwechsel oder Wechsel des Versicherers?
Beide Wege heißen „Wechsel“, haben aber grundverschiedene Folgen für Ihr angespartes Kapital und Ihre Gesundheitsprüfung. Bei einem Wechsel zu einer andern PKV können wir Ihnen nicht helfen.
⇄ Tarifvergleich
| Merkmal | Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV | Wechsel zu einem anderen Versicherer |
|---|---|---|
| Alterungsrückstellung | Bleibt vollständig erhalten | Geht bis auf einen begrenzten Übertragungswert verloren |
| Gesundheitsprüfung | Nur für echte Mehrleistungen | Vollständig neu, mit Zuschlägen oder Ablehnung |
| Wartezeiten | Werden angerechnet | Beginnen neu |
| Eintrittsalter | Bleibt das ursprüngliche | Neu, also höher |
| Rechtsgrundlage | Anspruch nach § 204 VVG | Neuer Vertrag, kein Anspruch |
Aus diesem Grund beraten wir bewusst nur zum internen Tarifwechsel. Ein Anbieterwechsel ist in den meisten Fällen ein Verlustgeschäft, das sich nicht für Sie rechnet.
Kündigung der PKV: Warum sie ein Verlustgeschäft ist
Das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragsanpassung klingt nach einem starken Hebel, ist aber selten einer. Mit der Kündigung verlieren Sie den Großteil Ihrer Alterungsrückstellungen, und ein neuer Versicherer kalkuliert Sie mit Ihrem heutigen Alter und Ihrem heutigen Gesundheitszustand.
! Wichtiger Hinweis
Vor der Kündigung bedenken
- Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 Jahren in der Regel nicht mehr möglich.
- Ohne Anschlussvertrag verstoßen Sie gegen die Versicherungspflicht; eine Kündigung wird erst mit Nachweis des neuen Schutzes wirksam.
- Bei längerem Auslandsaufenthalt oder vorübergehender GKV-Pflicht ist eine Anwartschaftsversicherung die günstigere Alternative: Sie erhält Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Antworten auf alle Fragen rund um Ihre PKV, nicht nur zur Beitragsoptimierung
Ein Vertrag über die private Krankenversicherung begleitet Sie Jahrzehnte, und die Fragen ändern sich mit dem Lebensabschnitt. Wir unterstützen Sie bei allen Problemen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Ruhestandsplanung: Welcher Beitrag ist mit Rentenbeginn realistisch, wie wirkt eine Beitragsentlastungskomponente, was passiert mit dem Arbeitgeberzuschuss. Für alle diese Themen gilt dasselbe Modell wie beim Tarifwechsel: kostenfrei und ohne Verkaufsinteresse.
Folgende private Krankenversicherungen nehmen am kostenlosen Tarifwechsel teil:
Stand Januar 2026 arbeiten wir mit diesen Unternehmen im kostenlosen Verfahren zusammen:
Ablauf Kostenloser PKV Tarifwechsel erklärt das Verfahren im Detail, die Liste der teilnehmenden Versicherer lautet:
- AXA
- Barmenia
- Bayerische Versicherungskammer
- Continentale
- Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Signal Iduna, UKV und uniVersa
Ist Ihr Versicherer nicht dabei, können wir Ihren Vertrag nicht prüfen.
Was ändert sich 2027 für Privatversicherte?
Zum Jahreswechsel greifen Änderungen, die nichts mit Ihrem Tarif zu tun haben, aber Ihre Rechnung betreffen. Nach dem Kabinettsbeschluss zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 84.150 Euro im Jahr (7.012,50 Euro im Monat), nach 77.400 Euro in 2026. Der Sprung ist ungewöhnlich groß, weil die Grenze zusätzlich zur üblichen Lohnanpassung um 300 Euro im Monat angehoben wird. Wer als Angestellter darunter fällt, wird grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Entwurf sieht dafür eine Besitzstandsregelung vor, die Bestandsversicherte schützen soll; die genaue Ausgestaltung steht erst mit der Verkündung fest. Für Versicherte, die schon am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von 80.550 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 76.500 Euro im Jahr (6.375 Euro im Monat). Damit steigen auch der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse auf rund 1.380 Euro im Monat einschließlich Pflegeversicherung, der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und der Höchstbeitrag im Basistarif, der an den GKV-Höchstbeitrag gekoppelt ist.
Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kommt 2027 noch nicht. Die Bundesärztekammer rechnet mit einem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums bis Ende 2026 und einem Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar 2028. Der GDV schätzt die Kostenwirkung auf rund 13 Prozent; sie wird die Beiträge erst nach dem Inkrafttreten schrittweise erreichen.
Der digitale Datenaustausch zwischen PKV-Unternehmen und Bundeszentralamt für Steuern läuft seit 2026 weiter: Die Beitragsdaten fließen automatisch in die Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ein, ein Beitragsnachweis beim Arbeitgeber ist in der bisherigen Form nicht mehr nötig. Stand dieser Übersicht: 12. Oktober 2026. Die endgültigen Werte stehen mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt fest, prüfen Sie sie zu Jahresbeginn.
Verbindlich ist Ihr Anpassungsschreiben
Wir verfügen über alle Informationen. Jeder Versicherer prüft jährlich alle Tarife, teils zu unterschiedlichen Terminen im laufe eines jeden Kalenderjahres. In einem Unternehmen kann ein Tarif deutlich steigen, während ein vergleichbarer Tarif unverändert bleibt.
Verbindlich ist allein Ihr Anpassungsschreiben. Dort finden Sie den alten und den neuen Beitrag, den Wirkungstermin und die Begründung mit der maßgeblichen Rechnungsgrundlage. Wer wissen will, ob der neue Beitrag im eigenen Bestand noch angemessen ist, muss die Tarife des eigenen Versicherers vergleichen. Einen Tarifwechsel können Sie jederzeit während des gesamten Jahres durchführen
→ Ihr nächster Schritt
Möchten Sie Ihren PKV-Beitrag senken, ohne Leistungen zu verlieren?
hc consulting prüft Ihre Möglichkeiten für einen internen PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG: unabhängig, unverbindlich und für Sie zu 100 % kostenlos.
? Häufige Fragen
Welche private Krankenversicherung erhöht 2027 die Beiträge?
Nach unseren Auswertungen passen zum 1. Januar 2027 unter anderem AXA, uniVersa, Barmenia, Gothaer und LKH ihre Beiträge an. DKV sowie SIGNAL IDUNA und Deutscher Ring prüfen ihre Tarife, bestätigte Werte liegen dort noch nicht vor. Die Tabelle oben zeigt den aktuellen Stand je Versicherer und wird laufend ergänzt.
Wie hoch fällt die PKV Beitragserhöhung 2027 im Durchschnitt aus?
Einen einheitlichen Wert gibt es nicht. In der Vollversicherung für Angestellte und Selbstständige reichen die bisher bekannten Durchschnitte von 4,12 % (Barmenia) über 6,58 % (uniVersa) und 9,02 % (Gothaer) bis 11,72 % (AXA). Einzelne Tarife und Altersgruppen liegen deutlich darüber oder darunter, manche Beiträge sinken sogar.
Wie oft darf die PKV den Beitrag erhöhen?
Es gibt keinen festen Rhythmus. Der Versicherer muss jährlich prüfen und darf nur anpassen, wenn die gesetzlichen Auslöseschwellen überschritten sind. Deshalb bleiben Beiträge manchmal jahrelang stabil und springen dann deutlich.
Kann ich gegen eine PKV Beitragserhöhung Widerspruch einlegen?
Einen förmlichen Widerspruch wie im Verwaltungsrecht gibt es nicht. Sie können die Erhöhung rechtlich prüfen lassen, wenn die Begründung formelhaft erscheint. Wirtschaftlich wirksamer ist in der Regel der Tarifwechsel.
Wie hoch ist der durchschnittliche PKV-Beitrag mit 65 Jahren?
Belastbare Durchschnittswerte pro Altersjahr gibt es nicht, weil Tarif, Eintrittsalter, Selbstbehalt und Beihilfeanspruch die Spanne extrem breit machen. Aussagekräftig ist nur eine Berechnung auf Basis Ihres eigenen Vertrags.
Warum steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung 2027?
Höhere Leistungsausgaben durch medizinischen Fortschritt, gestiegene Behandlungskosten, eine längere Lebenserwartung und Nachholeffekte aus Jahren ohne Anpassung wirken zusammen.
Die geplante neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) belastet die Beiträge erst nach ihrem Inkrafttreten, frühestens 2028; der GDV schätzt ihre Kostenwirkung auf rund 13 %.
Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
Mit Zugang der Beitragsanpassung dürfen Sie den Vertrag außerordentlich kündigen, wirksam zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung. Ohne Nachweis eines neuen Versicherungsschutzes wird die Kündigung nicht wirksam.
Kostet ein Tarifwechsel Geld?
Bei uns nicht. Der Anspruch nach § 204 VVG selbst ist ohnehin kostenfrei; unsere Prüfung und Begleitung werden aus dem Verwaltungsaufwand der PKV finanziert.
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellung?
Nein. Sie bleibt vollständig erhalten, weil Sie im selben Unternehmen bleiben. Verloren geht sie nur beim Wechsel des Versicherers.
Wird mein Beitrag durch einen Tarifwechsel immer günstiger?
Nein. In vielen Fällen ist eine deutliche Entlastung möglich, in manchen Verträgen ist der bestehende Tarif bereits die beste Option. Das Ergebnis zeigt erst die Prüfung.
Beitragserhöhung jetzt kostenlos prüfen lassen
Sie erhalten eine schriftliche Gegenüberstellung Ihres aktuellen Tarifs mit den wechselfähigen Tarifen Ihres Versicherers. Ein Anruf unter 0221 37991961 genügt für den Start.
☑ Checkliste
- Aktuellen Versicherungsschein Ihrer privaten Krankenversicherung
AUTOR: FERDINAND HALM
PKV-Sachverständiger der hc consulting AG
Ferdinand Halm ist PKV-Sachverständiger der hc consulting AG und seit 1990 auf die private Krankenversicherung spezialisiert. Als unabhängiger Berater vertritt er ausschließlich die Interessen der Versicherten. In mehr als drei Jahrzehnten hat er zahlreiche Mandanten bei Tarifwahl, Tarifwechsel nach § 204 VVG und Beitragsoptimierung begleitet. Die Stiftung Warentest Finanztest erwähnt die hc consulting AG zum PKV-Tarifwechsel als kostenlosen Anbieter.
Christophstraße 15, 50670 Köln | Telefon: 0221 37991961 I E-Mail:
Quellen
- PKV-Verband: Darum steigen 2026 die Beiträge
- BaFin: Beiträge auch übermorgen stabil?
- Bundesgerichtshof: Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
- BMF-Schreiben zum Datenaustausch zwischen PKV, Finanzverwaltung und Arbeitgebern
- Verbraucherzentrale: Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 steigen
- Bundesärztekammer: Stand der GOÄ-Novellierung



