Fast alle Beamten in Deutschland verfügen über eine private Krankenversicherung. In der Regel zahlt ein Beihilfeträger dem Beihilfeberechtigtem einen von verschiedenen Faktoren bestimmten Beihilfeerstattungssatz. Die sogenannten Restkosten können privat bei einer PKV mit einem Beihilfe-Tarif (Quoten-Tarif) abgesichert werden. Leistungen, die durch die Beihilfe gar nicht abgedeckt sind, können ebenfalls durch die private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzungstarifen versichert werden. Einige wenige Beamte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV und sind in PKV-Tarifen für Angestellte und Selbstständige/Freiberufler versichert. Ändert sich der persönliche Beihilfeergänzungssatz oder fällt die Beihilfe ganz weg, so kann der jeweilige Erstattungssatz individuell angepasst werden. Ein Tarifwechsel ist grundsätzlich immer möglich.
In jedem Fall gilt für den öffentlichen Dienst das verbraucherfreundliche Recht gem. § 204 VVG, PKV-Tarifwechsel oder Tarifoptimierung innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung. So lassen sich der PKV-Beitrag und die Versicherungsleistung für den Versicherten im öffentlichen Dienst optimieren. Ein Wechsel zu einer anderen PKV ist auch für Beamte wegen des Verlusts wertvoller Rechte keine Empfehlung. hc consulting AG berät Beamte zu bestehenden privaten Krankenversicherungen dieser Anbieter vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos:
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Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen
Versicherte mit einer privaten Krankenversicherung bei einem anderen Unternehmen können über unsere PKV-Tarifwechsel Suchmaschine und unseren Tarifwechsel-Blog bereits viele Fragen beantworten.
Lesen Sie zur Beratung für PKV-Versicherte und zur Tarifoptimierung durch die hc consulting AG auch bei Stiftung Warentest Finanztest. Wir verkaufen keine Versicherungen. Wir vertreten die Interessen unserer Kunden gegenüber der privaten Krankenversicherung.