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Krankenversicherungsbeiträge: Wer zahlt mehr? Arbeitnehmer oder Arbeitgeber

Update vom 12.01.2018: Groko und PKV

Ab 2019 wir die paritätische Finanzierung der GKV wieder eingeführt. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV steigt um 22 € pro Monat an.

Wer trägt die Hauptlast der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung? Während Arbeitgeber überzeugt sind, dass sie die Hauptlast tragen, sind Arbeitnehmer der festen Überzeugung, höhere Ausgaben zu haben. Fakt ist: In den kommenden Jahren werden die Gesundheitskosten abermals steigen. Doch folgt man den Berechnungen, müssen vorwiegend die Versicherten für die steigenden Beitragssätze aufkommen – die Arbeitgeber bleiben verschont.

Den Beitragsanstieg der PKV kann die hc consulting AG mit dem zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsel kontrollieren und reduzieren.



Wer trägt die Hauptlast?

Der DGB – der Deutsche Gewerkschaftsbund – hat die Rückkehr zu den sogenannten paritätischen Beitragssätzen gefordert und berechnet, wie hoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer tatsächlich belastet werden. Im Jahr 2014 lagen die Gesundheitsausgaben der Arbeitgeber bei 74,3 Milliarden Euro – Arbeitnehmer bezahlten hingegen 137,2 Milliarden Euro. Während Arbeitnehmer 65 Prozent der Kosten tragen, übernehmen Arbeitgeber lediglich 35 Prozent der Kosten.

 

Die Zahlen aus Sicht des DGB

Arbeitnehmer

  • Krankenkassenbeiträge: 65,9 Milliarden Euro
  • Pflegeversicherungsbeiträge: 15,8 Milliarden Euro
  • Weitere Gesundheitsausgaben: 43,2 Milliarden Euro
  • Zusatzversicherungen: 7,8 Milliarden Euro
  • Einkommensdifferenz zum Krankengeld: 4,5 Milliarden Euro

137,2 Milliarden Euro

Arbeitgeber

  • Krankenkassenbeiträge: 63,6 Milliarden Euro
  • Pflegeversicherungsbeiträge: 9,3 Milliarden Euro
  • Weitere Gesundheitsausgaben: 1,4 Milliarden Euro

74,3 Milliarden Euro

 

Die Zahlen im Detail

Besonders auffällig ist, dass – auch wenn die Beitragssätze für die Arbeitnehmer höher sind – der DGB ähnliche Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ermittelt hat. Das liegt vorwiegend an der Tatsache, dass Arbeitgeber für verschiedene Beschäftigte höhere Beiträge leisten müssen. Dazu zählen etwa Mini-Jobber; auch Auszubildende, die ein geringes Einkommen erhalten, fallen in diese Gruppe. Jedoch berücksichtigte der DGB auch weitere Kosten für die Versicherten – so etwa Beiträge zur Pflegeversicherung. Viele Leistungen wurden jahrelang von den Krankenkassen getragen; auch wurde im Jahr 1995, bei Einführung der Pflegeversicherung, der Bet- und Bußtag als gesetzlicher Feiertag (außer in Sachsen) abgeschafft. Versicherte, die keine Kinder haben, zahlen zudem um 0,25 Prozent mehr. Die Arbeitnehmer werden hier also deutlich stärker belastet.

Zu den weiteren Gesundheitsausgaben zählen Brillen, Medikamente, Zahnersatz oder Dienstleistungen (professionelle Zahnreinigung). Derartige Leistungen werden von den Krankenkassen nicht (oder nur teilweise) bezahlt. Daher hat der DGB die Gesundheitsausgaben der privaten Haushalte mit 43,2 Milliarden Euro veranschlagt. Dabei umfasst die Statistik auch Arbeitslose, Beamte und Rentner; die tatsächliche Belastung, die auf Arbeitnehmer zukommt, dürfte daher eine Spur geringer sein.

Im Jahr 2014 gaben Versicherte rund 7,8 Milliarden Euro für Krankenzusatzversicherungen aus. Der DGB sieht jene Ausgaben als Ersatz zu den nicht mehr übernommenen Leistungen der GKV. Jedoch trifft das nicht auf Zusatzversicherungen – wie etwa die Chefarztbehandlung zu. Mit der hc consulting AG können jedoch zu hohe PKV-Kosten durch eine 100% kostenlose Tarifoptimierung in den Griff bekommen werden. Auch der Einkommensverlust, der durch Bezug von Krankengeld besteht, wurde einberechnet. Wer sich länger als sechs Wochen im Krankenstand befindet erhält gerade einmal 70 Prozent des monatlichen Einkommens von der GKV. Häufig sind gerade die PKV-Versicherten nicht richtig abgesichert. Anteilige Sozialabgaben und der volle PKV-Beitrag werden vom Tagegeld ab der 6. Woche abgezogen. So entsteht im Krankheitsfall schnell eine Lücke von 1.000 € monatlich und mehr . Durch einen PKV-Tarifwechsel entstehen keine Mehrkosten für das zu vereinbarende höhere Tagegeld. Die Beratung durch die hc consulting AG ist in allen Bereichen kostenlos.

 

Warum Arbeitgeber überzeugt sind, höhere Kosten zu tragen

Die Arbeitgeber sehen die Situation anders. Auch wenn die Verbände noch keine detaillierte Berechnung vorlegen konnten, ergaben sich – laut eigenständigen Argumentationen – jährliche Krankheitskosten von 114,3 Milliarden Euro (2014). Die Arbeitnehmer, so die Arbeitgeber, hätten lediglich 65,9 Milliarden Euro an Beitragszahlungen geleistet.

Dabei argumentieren die Arbeitgeber vorwiegend mit der Entgeltfortzahlung. Wird der Arbeitnehmer krank, bezahlt der Arbeitgeber – für maximal sechs Wochen – das Einkommen. Erst nach sechs Wochen wird das sogenannte Krankengeld ausbezahlt. Der BDA – Bundesverband Deutscher Arbeitgeber – kam zu dem Ergebnis, dass dadurch 51 Milliarden Euro – rund 4,3 Prozent der Beiträge – entstanden sind.

 

Die Zahlen aus Sicht des BDA

Arbeitnehmer

  • Krankenkassenbeiträge: 65,9 Milliarden Euro

65,9 Milliarden Euro

Arbeitgeber

  • Krankenkassenbeiträge: 63,3 Milliarden Euro
  • Entgeltfortzahlungen: 51 Milliarden Euro

114,3 Milliarden Euro

Jedoch weigern sich die Gewerkschaften, Entgeltfortzahlungen im Krankenstand als klassische GKV-Kosten der Arbeitgeber zu sehen. Dabei handle es sich um eine Errungenschaft, die von den Gewerkschaften erkämpft wurde. Auch sei die Summe von 51 Milliarden zu hoch; sie enthalte nämlich auch Beiträge zur GKV, die in der Position „Krankenkassenbeiträge“ zu finden sind. Mit 41,3 Milliarden Euro werden Entgeltfortzahlungen im Krankenstand vom Arbeitsministerium beziffert; also rund 10 Milliarden Euro weniger als von den Arbeitgebern angegeben.

 

Arbeitnehmer werden mehr belastet

Über Posten, die Arbeitgeber und Gewerkschaften aufführen, kann man sehr wohl streiten, doch welche Argumente sind tatsächlich nachvollziehbar? Fakt ist: Stellt man die Bewertungen gegenüber, mussten die Arbeitnehmer – bezogen auf das Jahr 2014 – höhere Kosten als die Arbeitgeber tragen.

 

Die Zahlen im Überblick

Arbeitnehmer

  • Krankenkassenbeiträge: 65,9 Milliarden Euro
  • Pflegeversicherungsbeiträge: 15,8 Milliarden Euro
  • Weitere Gesundheitsausgaben: 43,2 Milliarden Euro

124,9 Milliarden Euro

Arbeitgeber

  • Krankenkassenbeiträge: 63,6 Milliarden Euro
  • Entgeltfortzahlungen: 41,3 Milliarden Euro
  • Pflegeversicherungsbeiträge: 9,3 Milliarden Euro
  • Weitere Gesundheitsausgaben: 1,4 Milliarden Euro

115,6 Milliarden Euro

 

Rückkehr zur Parität? Update zur GroKo 12.01.2018

Die Einschätzung wird auch von der Berechnung des IGES-Instituts (2011) gestützt. Dabei werden nicht nur die Finanzierungen der Krankenkassen berücksichtigt, sondern alle anfallenden Gesundheitskosten. Auch jene, die indirekt durch Steuerzahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet wurden. Das IGES errechnete daher für das Jahr 2008 einen Anteil von 45 Prozent für Arbeitgeber, während private Haushalte, also nicht nur die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, rund 55 Prozent der Kosten tragen mussten. Eine Rückkehr zur sogenannten Parität würde also eine gleichmäßige Verteilung der Kosten zwischen privaten Haushalten und Arbeitgebern bedeuten. Der Meinung ist auch Martin Albrecht, IGES-Gesundheitsexperte. Albrecht ist jedoch überzeugt, dass der Streit über die Parität nur Nebensache sei. Das Kernproblem sei vorwiegend die Kopplung des Beitrags an das Einkommen. Das Ziel muss am Ende sein, dass die Gesamtbelastung nicht durch höhere Arbeitseinkommen belastet werde. Durch den kostenlosen PKV-Tarifwechsel lässt sich die paritätische Finanzierung zumindest bei der privaten Krankenversicherung wieder herstellen.