© hc consulting AG 03.2024

PKV-Tarifwechsel zu 100 % kostenlos

 

Wir beraten unsere Kunden nur zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen. Unsere Beratung ist immer vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Kunden gegenüber der PKV.

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Der Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung PKV

Einer von mehreren gravierenden Unterschieden zwischen der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung und der PKV ist die qualitativ deutlich bessere medizinische Versorgung. Während der GKV-Versicherte das nehmen muss was ihm die gesetzliche Krankenkasse bietet, kann der PKV-Versicherte seinen Versicherungsschutz individuell und bedarfsgerecht zusammenstellen. Jede private Krankenversicherung bietet ihren Versicherungsnehmern, man könnte auch sagen Kunden eine Vielfalt an Tarifen an. Die PKV-Vollversicherung beinhaltet die Tarife für eine ambulante, die stationäre sowie für die Zahnbehandlung. Hinzukommen Wahltarife für zusätzliche Versorgungsleistungen, bis hin zum Kranken- und zum Krankenhaustagegeld. Diese tarifliche Versicherung hat ihren Preis, den der Versicherte durch seine Tarifwahl mitbestimmen kann. Doch dieser Einfluss hat seine Grenzen. Der Versicherer hat das Recht und nutzt diese Möglichkeit, den tariflichen Beitrag einseitig zu erhöhen. Damit die Beitragserhöhung im zwei- oder manchmal auch dreistelligen Eurobereich besser klingt, wird von einer Beitragsanpassung gesprochen. Die Beiträge werden den Ausgaben angepasst, was im Jahresrhythmus mit einer Beitragssteigerung verbunden ist. Kaum ein PKV-Versicherter wird sich daran erinnern können, dass sein Monatsbeitrag jemals gesenkt worden ist. Da der PKV-Beitrag in keinerlei Zusammenhang mit dem Einkommen steht, ergibt sich für den privatversicherten Rentner, für den Pensionär oder für den Privatier die Situation eines gegenüber dem Erwerbsleben deutlich verringerten Einkommens bei gleichzeitig regelmäßig steigenden PKV-Beiträgen. Auf die Dauer geht das nicht gut mit der Folge, dass „irgendwann“ der Versicherungsbeitrag nicht mehr bezahlbar ist. Das ist der Zeitpunkt, zu dem der PKV-Versicherungsnehmer über einen Tarifwechsel nachdenken sollte und auch muss.

§ 204 Versicherungsvertragsgesetz VVG

Diese Situation hat auch der Gesetzgeber erkannt und entsprechend reagiert. Der PKV-Versicherte möchte im Grunde genommen seinen Versicherer gar nicht wechseln, sondern weiterhin dort versichert bleiben, wo er sich seit Jahrzehnten gut aufgehoben und gut behandelt fühlt. Er sucht jedoch, nicht selten aus existenziellen Gründen, nach einer Möglichkeit für eine spürbare, dauerhafte Beitragsreduzierung. Die wird durch einen Tarifwechsel möglich. Dazu muss der PKV-Versicherte selbst aktiv werden. Die Möglichkeit dazu bietet ihm § 204 VVG. Danach „kann er von seinem Versicherer verlangen, den Antrag auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung anzunehmen.“ Das ist ein Rechtsanspruch, den der Versicherer Folge erfüllen muss.

• Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag, und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.
• Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
• Bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen.
• Der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was recht aufwendig und bürokratisch klingt, ist in der Praxis wesentlich einfacher. Der PKV-Versicherte kann sich jederzeit zu einem Tarifwechsel entscheiden. Die bis dahin erworbenen Altersrückstellungen bleiben erhalten, sie werden sozusagen mitgenommen. Eine Gesundheitsprüfung entfällt. Mögliche Einschränkungen wie Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder Wartezeiten sind gesetzlich definiert und insofern vorgegeben. Das Entscheidende an dieser Situation ist: Der PKV-Versicherte muss agieren, er muss den Tarifwechsel selbst initiieren. Der Versicherer ist zur anschließenden Reaktion verpflichtet.

Tarifwechsel für jeden PKV-Versicherungsnehmer lohnenswert

Die eher akademische Frage, für wen sich ein Tarifwechsel lohnt, lässt sich ganz einfach beantworten: Für jeden Vollversicherten in der PKV. Heutzutage ist die Situation ganz allgemein so, dass sich in jeder privaten Krankenversicherung mindestens ein Tarif anbietet, der günstiger als der aktuelle Tarif ist. Im Übrigen sind Monatsbeiträge und jährlicher Selbstbehalt mittlerweile so hoch, dass jeder Versicherte über eine auch noch so geringe Einsparung froh und dankbar ist. Günstig bedeutet bei einem Tarifwechsel in diesem Sinne ein auch weiterhin ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis zwischen medizinischer Versorgungsleistung einerseits und Beitrag andererseits. Bei einem Tarifwechsel geht es also nicht nur um pures Geldsparen, sondern auch um ein inhaltliches Bewerten und Vergleichen des momentanen Istzustandes und der zukünftigen Wunschsituation. Mehr der guten Ordnung halber wird an dieser Stelle festgehalten, dass der Wechsel des PKV-Versicherers aufgrund der damit verbundenen Umstände und Nachteile ein No-Go ist. Das genau richtige, wirksame Mittel ist der Tarifwechsel bei unveränderter Beibehaltung des bestehenden Versicherungsverhältnisses.

 

Tarifwechsel – Buch mit sieben Siegeln für den Laien

Von seinem Versicherer kann der PKV-Versicherte keineswegs immer die optimale Hilfe bei der Suche nach einem kostensparenden Tarifwechsel erwarten. Der muss besten- oder aus seiner Sicht schlimmstenfalls dieselbe Leistung zu einem deutlich reduzierten Monatsbeitrag erbringen. Auf der anderen Seite kann sich der Versicherungsnehmer nicht selbst helfen. Er ist ein Laie auf dem Gebiet der tariflichen PKV-Versicherung und kennt zwar seinen eigenen Tarif, nicht jedoch die vielfältigen anderen Möglichkeiten. Das sind oftmals mehrere Dutzend Tarife, die für eine Prüfung zum Tarifwechsel infrage kommen können. Nur der ausgewiesene Experte mit fachlichem Knowhow und langjähriger Erfahrung ist zu einer bestmöglichen Beratung für den Tarifwechsel in der Lage. Das ist ein externer, unabhängiger Fachmann auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung. Genau an dieser Stelle trennt sich, wie es heißt, die Spreu vom Weizen.

Alle Tätigkeiten rund um den Tarifwechsel sind eine Dienstleistung. Sie werden aus steuerlicher Sicht als Leistungsaustausch bezeichnet und sind insofern kosten- sowie umsatzsteuerpflichtig. Im Internet bieten Versicherungsberater ihre Mithilfe beim Tarifwechsel an. Die ist aus deren Sicht selbstverständlich nicht kostenlos. Der Versicherte kann hier aus zwei Honorarmodellen auswählen. Entweder entscheidet er sich für ein Pauschalhonorar, das im Vorhinein vereinbart und von Beginn der Beratungstätigkeit an feststeht, oder er bezahlt ein Erfolgshonorar. Die vom Versicherungsberater erreichte Einsparung durch den Tarifwechsel kommt für die ersten zwei, drei Jahre nicht dem Versicherten zugute, sondern sie ist das Honorar für den Tarifwechsel. In beiden Fällen kann es sich durchaus um einen mittleren vierstelligen Eurobetrag handeln, der sich noch um die 19%ige Mehrwertsteuer erhöht. Alles in allem sind Summen zwischen 3.000 bis 7.000 EUR brutto, also inklusive Mehrwertsteuer, keine Seltenheit. Bis diese Honorarrechnung „abbezahlt ist“, hat sich der PKV-Beitrag zwischenzeitlich erneut mehrfach erhöht, sodass unterm Strich oftmals gar nichts vom Tarifwechsel übrigbleibt. Man könnte es auch so formulieren: Außer Spesen nichts gewesen.

Kostenloser Tarifwechsel mit der hc consulting AG

Die Entscheidung für einen Tarifwechsel mit der hc consulting AG als einem freien, unabhängigen Versicherungsmakler ist für den PKV-Versicherten auf jeden Fall und in jeder Hinsicht kostenlos. Es gibt keine Honorarvereinbarung, die Kosten nach sich zieht, und der Versicherte erhält auch keine Honorarrechnung. Für ihn ist sein PKV-Tarifwechsel kostenlos mit der Folge, dass sich vom ersten Monat an die Beitragsreduzierung auf seinem Konto bemerkbar macht. Möglich wird das durch unsere Zusammenarbeit mit den privaten Krankenversicherungen. Aufgrund der Kooperation werden diejenigen Kosten und Aufwendungen, die durch eine Beratungstätigkeit entstehen, direkt von der betreffenden PKV beglichen, sprich an die hc consulting AG gezahlt. Indirekt zahlt der Versicherungsnehmer diese Beratung bereits dadurch, dass seine PKV von dem Monatsbeitrag einen prozentualen Anteil für Verwaltungsaufwendungen zurücklegt, in dem Sinne abzweigt. Auf diese Weise wird der Tarifwechsel mittelbar von seinem Versicherer subventioniert.

Bei jeder anderen Lösung würde der Tarifwechsel zweimal bezahlt; zum einen durch den monatlichen PKV-Beitrag, und zum anderen durch die zusätzliche Honorarrechnung des Versicherungsberaters.

Gemeinsam mit der hc consulting AG sollte der anstehende Tarifwechsel in der PKV ein Leichtes und im wahrsten Sinne des Wortes kostensparend sein, weil er kostenlos ist.

 

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