© hc consulting AG 04.2024

PKV hat sich mit den Beiträgen verrechnet

Private Krankenversicherung

Auch die Inter PKV hat sich bei der Berechnung der Beitragsanpassung zum 01.01.2018 zuungunsten einiger Versicherter verrechnet. Die mathematische Abteilung hat den Fehler selber festgestellt und ist ihrer Informationspflicht umgehend nachgekommen. Die Policen der Inter Private Krankenversicherung zum 01.01.2019 sind korrekt. Aus Kostengründen werden die Policen zum 01.01.2018 nicht korrigiert oder neu erstellt.

Betroffen sind die Tarife CC mit maximal 3,42 EURO zu viel berechnetem Monatsbeitrag und ZAK mit 9,75 EURO zu hohen Beiträgen. Mit der nächsten Beitragsfälligkeit werden die Guthaben verrechnet. Die PKV entschuldigt sich bei ihren Versicherten. Damit ist die Sache erledigt.

Allerdings kommt so etwas bei vielen Versicherten der PKV nicht gut an.

Insgesamt ist die Stimmung gegenüber den privaten Krankenversicherungen nicht immer positiv. Die Medien berichten zur PKV praktisch immer nur über eine kleine Gruppe von PKV-Kunden mit hohen Beiträgen und kleinen Renten sowie über Klagen von Versicherten gegen PKV-Beitragserhöhungen. Schlechte Nachrichten bringen eben mehr Klicks. Bei der Einführung einer Bürgerversicherung würden die allermeisten privat Versicherten nach der Prüfung des Angebotes der Bürgerversicherung, sowohl die Versicherungsleistung als auch die Beitragshöhe betreffend, in ihrer besseren und günstigeren PKV bleiben.

Dennoch ist dieser kleine Vorfall ein guter Anlass die Beiträge der eigenen privaten KV zu überprüfen.

Perfekte Grundlage hierfür ist der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes, VVG. Hier sind die Rechte des Versicherten absolut kundenfreundlich ausgelegt. Schwierig ist für den zahlenden Kunden aber die Entwirrung des PKV-Tarifdschungels. Für die hc consulting AG, Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel, ist der Tarifdschungel eine Tarifvielfalt im positiven Sinne.

Wichtig bei der Beratung zum PKV-Tarifwechsel: es dürfen KEINE Kosten für die Beratung entstehen. Versicherte der privaten Krankenversicherung sind auf eine Beitragsersparnis durch den Tarifwechsel angewiesen und können nicht auch noch teure Berater bezahlen. Siehe zum Tarifwechsel § 204 VVG und zur hc consulting AG auch die Stiftung Warentest Finanztest. Eine Beitragssenkung durch einen Tarifwechsel gehört bei der lebenslangen Kostenkalkulation einer PKV, besonders auch in Relation zu den vergleichbaren GKV-Beiträgen, zu den elementaren Bausteinen.