© hc consulting AG 03.2024

Private Krankenversicherung kündigen über 55

Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung im Alter über 55 Jahre stellt zunächst einmal keinen Unterschied zu einer PKV-Kündigung unter 55 Jahren dar. In beiden Fällen kann eine private Krankenversicherung in Deutschland nur dann gekündigt werden, wenn eine nahtlose Nachversicherung in einer anderen PKV oder in einer gesetzlichen Krankenkasse GKV mit der Kündigung der PKV nachgewiesen wird. Nur dann darf und wird die bestehende private Krankenversicherung die Kündigung bestätigen.

Pflichtversicherung KV in Deutschland

In der Krankenversicherung herrscht in Deutschland eine Versicherungspflicht, entweder in einer PKV oder in einer GKV. Grundsätzlich kann zwischen den Systemen GKV und PKV gewechselt werden. Möchte man als PKV-Versicherter ab 55 Jahren in die GKV wechseln, so ist das jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Es herrscht der weit verbreitete Irrglaube, dass eine PKV ab dem 55. Lebensjahr gewissermaßen systembedingt teurer als eine GKV ist. Alleine schon deshalb scheint die mehr oder weniger unmögliche Kündigung einer privaten Krankenversicherung über 55, egal ob mit einem Wechsel in die GKV oder in eine andere PKV, ein extrem erstrebenswerter Vorgang zu sein. Das stimmt aber meist so nicht.

Ist die Kündigung der PKV über 55 Jahre sinnvoll?

Wer im Berufsleben und als Rentner überdurchschnittlich verdient und gleichzeitig zur Bildung von ausreichend hohen Altersrückstellungen lange genug in einer PKV versichert ist, der zahlt sowohl als Erwerbstätiger als auch als Rentner in der privaten Krankenversicherung kleinere Versicherungsbeiträge als in einer GKV. Nur für die wenigsten PKV-Kunden ist ein Wechsel von PKV in die GKV über 55 finanziell richtig und zu empfehlen. Hat man die wertvollen Rechte aus einer „alten“ PKV erst mal durch eine Kündigung und den Wechsel in die GKV verloren, gibt es in der Regel kein zurück. Also sollte man alle Optionen mit einem kühlen Kopf und vor der herbeigesehnten Kündigung der PKV prüfen.

Tarifwechsel § 204 VVG innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung

Egal ob über 55 Jahre oder jünger als 55, egal ob GKV oder PKV, eine Krankenversicherung ist teuer. Ist eine Kündigung der PKV nicht möglich, so macht spätestens dann eine Tarifoptimierung mit Tarifwechsel gem. § 204 VVG im Rahmen einer professionellen und externen Betreuung des PKV-Vertrages Sinn. Nein, eine Tarifoptimierung ist nicht nur zu empfehlen, sie ist eine Pflicht. Denn in der Vergangenheit zu viel gezahlte PKV-Beiträge sind verloren.

Lesen Sie zur kostenlosen PKV-Kundenbetreuung der hc consulting AG auch bei Stiftung Warentest Finanztest auf test.de. Wir beraten und betreuen Versicherte dieser PKVs:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen