Private Krankenversicherung kündigen: Fristen und Kündigungstermine der PKV

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Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung kündigen möchten, gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 Abs. 1 VVG). Läuft Ihr Versicherungsjahr wie bei den meisten Verträgen parallel zum Kalenderjahr, muss die Kündigung bis zum 30. September beim Versicherer eingehen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet. Neben diesem regulären Kündigungstermin gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung oder wenn Sie versicherungspflichtig werden und in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Eine Kündigung ist allerdings ein endgültiger Schritt: Ihre angesparten Alterungsrückstellungen bleiben beim alten Vertrag, ein Rückweg in den bisherigen Tarif existiert nicht. Bevor Sie kündigen, sollten Sie deshalb prüfen, ob ein Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb Ihrer eigenen Gesellschaft das Beitragsproblem löst. Auf dieser Seite finden Sie alle Fristen, Kündigungstermine, die möglichen Ausstiegswege und eine Musterformulierung für Ihr Kündigungsschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte zur Kündigung Ihrer PKV auf den Punkt gebracht, bevor es in die Details geht.

Wann können Sie die private Krankenversicherung kündigen?

Es gibt nicht den einen Kündigungsweg, sondern mehrere, die sich in Frist und Voraussetzung deutlich unterscheiden. Die ordentliche Kündigung funktioniert zum Ende des Versicherungsjahres. Das Sonderkündigungsrecht greift nach einer Beitragserhöhung oder Leistungsänderung, eine fristlose Kündigung vor allem dann, wenn Sie versicherungspflichtig werden und in die GKV wechseln.

Welcher Weg für Sie offensteht, hängt von drei Dingen ab: wie lange Ihr Vertrag schon läuft, ob Ihr Versicherer gerade den Beitrag angepasst hat und ob Sie überhaupt einen Anschlussschutz nachweisen können. Die folgenden Abschnitte gehen jeden dieser Wege einzeln durch.

Ordentliche Kündigung: Frist zum Ende des Versicherungsjahres

Die ordentliche Kündigung ist der Standardfall. Sie ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich, geregelt in § 205 VVG. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben, wohl aber den Nachweis erbringen, dass Ihr Krankenversicherungsschutz lückenlos weiterläuft.

Begriffserklärung

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Ihr Vertrag technisch startet, und läuft zwölf Monate. Bei einem Vertragsbeginn am 1. Januar entspricht es dem Kalenderjahr, bei einem Beginn am 1. Juli endet es am 30. Juni. Die Kündigungsfrist bemisst sich immer nach dem Versicherungsjahr, nicht nach dem Kalenderjahr.

Für die substitutive Krankenversicherung, also die Vollversicherung, die Ihre gesetzliche Versicherungspflicht erfüllt, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. In den ersten beiden Jahren können Sie ordentlich also nicht kündigen. Zusatzversicherungen und Krankentagegeldtarife sind davon nicht betroffen.

Kündigungstermine Private Krankenversicherung

Die konkreten Termine ergeben sich immer aus dem Beginn Ihres Versicherungsjahres. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Datum Ihres Briefes oder der Poststempel.

Fristen und Stichtage im Detail

| Versicherungsjahr beginnt am | Vertragsende möglich zum | Kündigung muss zugehen bis |

|—|—|—|

| 1. Januar | 31. Dezember | 30. September |

| 1. April | 31. März | 31. Dezember |

| 1. Juli | 30. Juni | 31. März |

| 1. Oktober | 30. September | 30. Juni |

Zwei weitere Fristen sollten Sie im Kopf behalten: die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren bei der substitutiven Krankenversicherung und die Sonderkündigungsfrist von zwei Monaten nach einer Beitragserhöhung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass je nach Versicherungsbeginn das Kalender- oder das Versicherungsjahr maßgeblich ist.

Sonderkündigungsrecht und fristlose Kündigung der PKV

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag oder kürzt er Leistungen, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen, wirksam zum Zeitpunkt, an dem die Änderung greift. Details zu Anlass und Prüfung finden Sie in unserem Beitrag zu Beitragserhöhungen in der PKV.

Begriffserklärung

Kündigung bei Eintritt der Versicherungspflicht

Werden Sie gesetzlich versicherungspflichtig, etwa durch eine Anstellung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie Ihre PKV rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen. Wichtig: Die Kündigung ist unwirksam, wenn Sie dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweisen.

Eine echte fristlose Kündigung außerhalb dieser Fälle ist selten. Sie kommt praktisch nur in Betracht, wenn der Vertrag von Anfang an fehlerhaft zustande kam oder ein Widerrufsrecht besteht.

Wie funktioniert die Kündigung? Ablauf und Vorlage

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ausdrücklich als Kündigung erkennbar sein. Halten Sie diese Abfolge ein, dann entsteht keine Lücke im Versicherungsschutz.

≡ Die fünf Schritte auf einen Blick

Was passiert, wenn man die private Krankenversicherung kündigt?

Mit der Kündigung endet der Vertrag vollständig. Die über Jahre aufgebauten Alterungsrückstellungen bleiben im alten Vertrag und stehen Ihnen nicht mehr zur Verfügung, wie viel dort angespart wurde, erklärt unsere Seite zur Altersrückstellung in der PKV. Eine Rückkehrgarantie in Ihren bisherigen Tarif gibt es nicht.

! Wichtiger Hinweis

Nie ohne bestätigten Anschlussschutz kündigen.

Ohne Nachweis einer Folgeversicherung ist die Kündigung ohnehin unwirksam. Wer trotzdem ohne Bestätigung agiert, riskiert eine Versicherungslücke und trägt Behandlungskosten selbst. Bei einem späteren Neuabschluss steht zudem eine erneute Gesundheitsprüfung an, mit möglichen Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

Nachteile einer Kündigung

Wirtschaftlich betrachtet ist die Kündigung fast immer die teurere Variante. Ein neuer Vertrag wird nach Ihrem heutigen Eintrittsalter kalkuliert, der Beitrag liegt daher meist über dem des Altvertrags, obwohl das Leistungsniveau ähnlich ist. Hinzu kommen erneute Abschlusskosten.

Kommt eine Vorerkrankung dazu, verteuern Risikozuschläge den Neuvertrag zusätzlich, oder einzelne Leistungen werden ausgeschlossen. Der bisherige Tarif steht Ihnen später nicht wieder offen, auch nicht zu schlechteren Konditionen.

Wie kommt man aus einer privaten Krankenversicherung wieder raus?

Der Ausstieg gelingt praktisch nur über den Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht. Typische Konstellationen sind eine Anstellung mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Aufgabe der Selbstständigkeit, der Bezug von Arbeitslosengeld oder die kostenfreie Familienversicherung über den Ehepartner. Auch Studierende können zu Studienbeginn in die GKV wechseln.

Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht mehr möglich. Bleibt der Beitrag das Problem, führt der Weg dann über eine Tarifoptimierung im eigenen Unternehmen oder, als letzte Stufe, über den Basistarif der PKV.

Experten-Tipp von Ferdinand Halm, PKV-Sachverständiger

„Wer wegen eines hohen Beitrags kündigt, bekämpft das Symptom und verliert dabei sein Kapital. In fast vier Jahrzehnten Praxis habe ich kaum einen Fall gesehen, in dem ein Neuvertrag mit vergleichbarem Schutz dauerhaft günstiger war als der optimierte eigene Tarif. Prüfen Sie zuerst, welche Tarife Ihr Versicherer intern anbietet, und rechnen Sie erst danach über eine Kündigung nachzudenken. Eine Optimierung senkt den Beitrag nicht in jedem Fall, aber sie kostet Sie im Gegensatz zur Kündigung nichts an Rechten.“

Ferdinand Halm

PKV-Sachverständiger seit 1990 · Vorstand hc consulting AG

Wann lohnt sich eine Kündigung?

Sinnvoll ist die Kündigung, wenn Sie ohnehin versicherungspflichtig werden und die GKV der günstigere oder passendere Schutz ist, etwa bei Familien mit mehreren Kindern. Auch bei einem jungen Vertrag mit noch geringen Alterungsrückstellungen und deutlich fehlerhafter Tarifwahl kann ein Wechsel des Weges vertretbar sein.

Gegen eine Kündigung sprechen ein langer Vertragsverlauf, ein höheres Alter und Vorerkrankungen. In diesen Fällen ist der Verlust an Rückstellungen und Gesundheitsrechten größer als jede kurzfristige Beitragsersparnis.

Kündigung oder Tarifwechsel?

Das eigentliche Ziel der meisten Kündigungswilligen ist ein niedrigerer Beitrag, nicht das Ende des Vertrags. Genau dafür gibt es den Tarifwechsel nach § 204 VVG: Sie bleiben bei Ihrem Versicherer und wechseln in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz.

Beide Wege direkt gegenübergestellt

• Wichtige Punkte

Anwartschaft

Wenn Sie Ihre PKV nur vorübergehend nicht benötigen, ist die Anwartschaftsversicherung die Alternative zur Kündigung. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag und behalten das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren Tarif zurückzukehren.

Begriffserklärung

Kleine Anwartschaft

sichert nur den Gesundheitszustand. Bei der Rückkehr zahlen Sie den Beitrag nach dem dann erreichten Alter.

Große Anwartschaft: sichert zusätzlich das Eintrittsalter, weil die Alterungsrückstellung weiter aufgebaut wird. Der Beitrag ist entsprechend höher.

Typische Anlässe sind ein befristeter Auslandsaufenthalt, Wehr- oder Zivildienst sowie eine zeitlich begrenzte Phase der gesetzlichen Versicherungspflicht.

Umwandlung in eine Zusatzversicherung

Wechseln Sie in die gesetzliche Krankenversicherung, müssen Sie Ihren PKV-Vertrag nicht zwangsläufig komplett beenden. Viele Versicherer wandeln die Vollversicherung auf Antrag in eine private Zusatzversicherung um, etwa für Zahnleistungen, Chefarztbehandlung oder das Ein- bis Zweibettzimmer im Krankenhaus.

Der Vorteil: Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn wird nicht neu geprüft, und ein Teil der aufgebauten Rückstellungen kommt dem Zusatzschutz zugute. Fragen Sie diese Option ausdrücklich ab, bevor Sie eine Kündigung abschicken.

Umzug ins Ausland: Kündigung oder Anwartschaft?

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, endet die Versicherungspflicht in Deutschland und Ihr Versicherer akzeptiert die Kündigung, wenn Sie den Wegzug nachweisen, üblicherweise über die Abmeldebescheinigung und den neuen Versicherungsschutz.

Planen Sie eine Rückkehr, ist die Anwartschaft meist die klügere Wahl. Sie zahlen während der Auslandszeit einen kleinen Beitrag und stehen bei Ihrer Rückkehr nicht vor einer neuen Gesundheitsprüfung. Einige Gesellschaften bieten für Auslandsjahre außerdem eine Ruhensvereinbarung an.

Kündigung durch die Versicherung

Ihr Versicherer kann Ihnen die Vollversicherung nicht einfach kündigen. Nach § 206 VVG ist jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die die Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen. Hohe Behandlungskosten, viele Arztbesuche oder eine chronische Erkrankung sind also kein Kündigungsgrund.

Ausnahmen betreffen nicht die ordentliche Kündigung, sondern andere Instrumente: Bei anhaltendem Beitragsrückstand kann der Vertrag in den Notlagentarif überführt werden. Bei falschen oder verschwiegenen Angaben im Antrag kommen Rücktritt oder, bei Arglist, eine Anfechtung in Betracht. In solchen Fällen sollten Sie den Sachverhalt fachlich prüfen lassen, bevor Sie etwas unterschreiben.

Checkliste: PKV kündigen ohne Versicherungslücke

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie das Kündigungsschreiben abschicken.

☑ Checkliste

→ Ihr nächster Schritt

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? Häufige Fragen zur Kündigung der privaten Krankenversicherung

Kann man eine private Krankenversicherung jederzeit kündigen?

Nein. Regulär gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, und bei der Vollversicherung sind Sie zwei Jahre gebunden. Nur Sonderkündigungsrechte lösen diese Termine auf.

Schriftlich, mit Versicherungsnummer, Wunschtermin und einem klaren Kündigungswillen. Ohne Nachweis der Folgeversicherung oder der eingetretenen Versicherungspflicht bleibt die Kündigung unwirksam.

In der Praxis nur über die gesetzliche Versicherungspflicht: Anstellung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Familienversicherung, Arbeitslosigkeit oder Studienbeginn. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen.

Der Vertrag endet endgültig, die Alterungsrückstellungen bleiben zurück, und ein späterer Neuvertrag setzt eine erneute Gesundheitsprüfung voraus.

Dann läuft der Vertrag ein weiteres Versicherungsjahr. Kommt zwischenzeitlich eine Beitragserhöhung oder tritt Versicherungspflicht ein, öffnet sich ein neuer Kündigungstermin.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für die Kündigung gibt es nicht. Viele Versicherer nehmen sie aber zurück, wenn Sie sich vor dem Beendigungstermin melden und der Vertrag noch nicht abgewickelt ist.

AUTOR: FERDINAND HALM

Ferdinand Halm
PKV-Sachverständiger der hc consulting AG

Ferdinand Halm ist PKV-Sachverständiger der hc consulting AG und seit 1990 auf die private Krankenversicherung spezialisiert. Als unabhängiger Berater vertritt er ausschließlich die Interessen der Versicherten. In mehr als drei Jahrzehnten hat er zahlreiche Mandanten bei Tarifwahl, Tarifwechsel nach § 204 VVG und Beitragsoptimierung begleitet. Die Stiftung Warentest Finanztest erwähnt die hc consulting AG zum PKV-Tarifwechsel als kostenlosen Anbieter.

Inhaltsverzeichnis

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