Sollte es sich nicht vermeiden lassen, Ihre private Krankenversicherung zu kündigen, z.B. weil Sie aus subjektiven Gründen unzufrieden sind, eine Pflichtversicherung ansteht oder wenn einfach ein Angebot einer anderen privaten Krankenversicherung viel besser ist, gibt es eine Reihe von Kündigungsmöglichkeiten. Grundsätzlich ist die PKV aber so angelegt, dass eine Kündigung und der Wechsel in eine andere PKV nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu empfehlen ist. Hier möchten wir noch einmal den Verlust von erworbenen Rechten, wie z.B. den Altersrückstellungen erwähnen. In der Regel kann man mit einer Kündigung der privaten Krankenversicherung so schnell einige zehntausend Euro verlieren, welche Ihre Versicherung für Sie zurückgelegt hat. Ebenfalls kann eine Beitragsrückerstattung, welche normalerweise erst Mitte des folgenden Versicherungsjahres ausgezahlt wird, durch die Kündigung der privaten Krankenversicherung verloren gehen. Beim neuen Versicherer muss man dann erst wieder bei Null anfangen und neue erstattungsfreie Jahre für die Beitragsrückerstattung aufbauen. In der Regel ist die Beitragsrückerstattung aber keine garantierte Leistung Ihrer privaten Krankenversicherung, sondern kann jährlich neu festgelegt werden. Wir sind der Meinung, dass die Beitragsrückerstattung kein sehr wichtiges Kriterium für die Wahl einer privaten Krankenversicherung oder eines bestimmten Tarifes sein sollte.
Kündigung oder Tarifwechsel?
Auch bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden PKV kann sich die Beitragsrückerstattung vermindern oder ganz wegfallen. Eine Kündigung kann auch ohne Zusage einer weiterversichernden privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen werden, wird aber erst bei Vorlage einer nahtlosen Weiterversicherungsbescheinigung (Anschlussversicherungsnachweis) des neuen Versicherers wirksam. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen versicherten Personen über 18 Jahren unterschrieben werden. Es empfiehlt sich ein Einschreiben. Wir können den gesamten Vorgang der Kündigung kostenfrei begleiten, raten aber vor der Kündigung der privaten Krankenversicherung zu unserer kostenlosen PKV-Beitragsoptimierung. Ein PKV-Tarifwechsel macht meist eine Kündigung der privaten Krankenversicherung überflüssig.
Bei einer PKV-Beitragsanpassung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Termin der Beitragserhöhung. Das ordentliche Kündigungsrecht ist nach der Mindestvertragsdauer einmal jährlich, in der Regel zum 31.12. eines jeden Jahres und muss drei Monate ausgeübt werden, also bis Ende September. Fazit: überlegen Sie doppelt. Ist einmal ein wertvoller Vertrag gekündigt, kann das meist nicht rückgängig gemacht werden. Lassen Sie sich ohne Honorar beraten. Wir können den komplexen Vorgang der Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung hier nur vereinfacht darstellen. Bitte nicht übereilt handeln, lassen Sie sich beraten.
Kündigung durch die Versicherung
Wann kann Ihre private Krankenversicherung Ihnen den Vertrag kündigen? Ein ordentliches Kündigungsrecht Ihrer PKV Ihnen gegenüber besteht normalerweise nicht. Die PKV kann nicht einfach Kranke, Ältere oder unliebsame Kunden rauswerfen. Auch wenn Sie als Versicherter besonders viele Rechnungen, also Schäden vorlegen, kann nicht gekündigt werden oder Ihnen der Beitrag angehoben werden. Dies ist gesetzlich geregelt, eine alleinige privatwirtschaftliche Ausrichtung der PKV ist nicht möglich. Besonders gilt das für die substituierende Krankenversicherung, welche die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung erfüllt. Der gesamtgesellschaftliche soziale Sinn der privaten Krankenpflichtversicherung bildet die Grundlage hierfür.
Anwartschaft
Als Alternative zur außerordentlichen Kündigung bei einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, besteht die Möglichkeit, die bisherige Krankenvollversicherung in eine Anwartschaft umzuwandeln. Dabei ermöglicht die Anwartschaft die spätere Rückkehr in die Krankenvollversicherung. Der Versicherte erwirbt mit der Anwartschaft das Recht, dass bestimmte Vertragsbestandteile bzw. Tarife erhalten bleiben. Während einer Anwartschaft ruht der Vertrag der privaten Krankenversicherung (PKV) und die versicherte Person hat keinen Versicherungsschutz, die PKV ist leistungsfrei.
Umwandlung in eine Zusatzversicherung
Eine weitere (Teil-) Alternative zur Kündigung ist die Umwandlung der bisherigen Vollkrankenversicherung in eine Zusatzversicherung, etwa eine stationäre, ambulante oder Zahnzusatzversicherung. Ein Teil der wertvollen Altersrückstellungen bleibt so erhalten, Wartezeiten entfallen, Höchstgrenzen etwa beim Zahnersatz ebenfalls. Lassen Sie sich mit unserer kostenfreien Beratung schon vor der Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung Angebote einer Zusatzversicherung zur GKV machen.
Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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