© hc consulting AG 04.2024

Zahntarife der PKV werden überschätzt

Eine Versicherung zur Finanzierung von Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie gehört nicht zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Mit anderen Worten, der Zahnarzt muss nicht zwingend versichert werden. Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Entstehen beim Zahnarzt nicht ganz schnell tausende EURO Kosten?

So können zum Beispiel 10.000 EURO Kosten für eine Sanierung der Zähne tatsächlich leicht auf einmal zusammenkommen. Allerdings können auch nicht mehr als 28 Zähne (ohne die 4 Weisheitszähne) ersetzt werden. Das Kostenrisiko ist also auf den Ersatz aller Zähne begrenzt. Zur Verdeutlichung: die Kosten im Krankenhaus und für ambulante Behandlungen mit Arzneimitteln können fast unbegrenzt hoch sein. Das Kostenrisiko ist unkalkulierbar und muss versichert sein, der Einzelne kann das nicht alleine kalkulieren.

Anders ist es mit den Kosten beim Zahnarzt. Die Beiträge sind eher eine Ansparprämie als ein Versicherungsbeitrag. Ein einzeln berechneter Zahntarif mit einer Erstattung von 100 % für Zahnbehandlung und 75 % für Zahnersatz kostet etwa 80 EURO im Monat. Das sind ca. 1.000 EURO pro Jahr und 10.000 EURO in zehn Jahren. Kosten beim Zahnarzt in Höhe von 10.000 EURO können in zehn Jahren oder weniger entstehen. Jedoch bezahlt kein Mensch alle zehn Jahre seines Lebens immer wieder 10.000 EURO an seinen Zahnarzt. Die Prämie für den Zahntarif wird aber immer gezahlt.

Wer nicht gegen Kosten beim Zahnarzt versichert ist und gleichzeitig die 80 EURO im Monat selber irgendwie anspart, braucht somit keine Zahn-Versicherung. Die Sache hat nur einen Haken. Die alte Weisheit „Der Hund legt keinen Wurstvorrat an“ hat auch hier ihre Gültigkeit. Auch der Autor dieses Artikels ist gegen das Kostenrisiko Zahnarzt versichert. Die Überlegungen zu den PKV-Zahntarifen sollen die Bedeutung dieser Absicherung lediglich relativieren. Beim PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG kann das eine Rolle spielen.