Meinung:
Um es mit Loriot zu sagen: Man kann von PKV zu PKV wechseln, aber es ist sinnlos. Eine private Krankenversicherung kann man nach den ersten zwei bis drei Versicherungsjahren ordentlich einmal im Jahr zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Meist endet das Versicherungsjahr am 31.12. eines jeden Jahres. Zusätzlich kann die PKV zum Termin einer Beitragserhöhung gekündigt werden. Wegen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland wird eine PKV-Kündigung erst dann wirksam, wenn man dem gekündigten Versicherer eine nahtlose Versicherungsbescheinigung entweder einer anderen PKV oder einer gesetzlichen Krankenkasse GKV vorlegt. Auf diesem Weg kann man also von PKV zu PKV wechseln. Eine viel sinnvollere PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist immer, also zu jedem Ersten eines jeden Monats unter Erhalt aller erworbenen Rechte möglich.
Warum sollte man nicht von PKV zu PKV wechseln?
Beim PKV-Tarifwechsel bleiben alle erworbenen Rechte wie zum Beispiel das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand beim Versicherungsbeginn und natürlich die wertvollen Altersrückstellungen von Gesetz wegen zu 100 % erhalten. Dazu gehören sogar die leistungsfreien Versicherungsjahre für die Beitragsrückerstattung oder Erstattungshöchstsätze der ersten Jahre beim Zahnersatz. Wurde die PKV nach 2009 abgeschlossen, kann beim Wechsel von PKV zu PKV ein Teil der Alterungsrückstellungen mit zum neuen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden, aber eben nur ein Teil. Alle anderen Rechte gehen beim Wechsel von PKV zu PKV verloren.
Selbst wenn der neue Beitrag zum Zeitpunkt des angestrebten Wechsels trotz des neuen Eintrittsalters günstiger als im bestehenden Vertrag ist, so wird sich dieser Unterschied in der Regel über kurz oder lang auflösen, spätestens aber im Rentenalter. Denn im Alter fehlen die alten Rückstellungen aus dem alten bisex-Vertrag. Im neuen PKV-Unternehmen kann ein neuer Vertrag nur in einem unisex-Vertrag abgeschlossen werden. Ob es sich bei einem unisex-Tarif um einen Nachteil handelt, muss ebenfalls mit kühlem Kopf geprüft werden. Weiterhin entstehen beim Neuabschluss einer neuen PKV erneut Abschlusskosten in nicht unerheblichem Umfang, diese Kosten werden auf die Beiträge umgelegt und somit vom Kunden finanziert. Usw, usw, usw.
Besser und sicherer ist ein PKV-Tarifwechsel
hc consulting AG betreut seit 35 Jahren Kunden dieser PKVs als freier und unabhängiger Versicherungsmakler zum PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft und zu allen Fragen der privaten Krankenversicherung während der gesamten Laufzeit der Versicherung:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen
Dabei stehen wir rechtlich auf der Seite unserer Kunden und vertreten deren Interessen gegenüber der PKV, es entstehen niemals Kosten. Eine regelmäßige Tarifoptimierung mit der Überprüfung von Optionen zum Tarifwechsel nach § 204 VVG sollte bei den hohen Kosten für eine Krankenversicherung zum Standard gehören. In jedem Fall ist diese Möglichkeit eine Chance und ein Gewinn für die Versicherten der privaten Krankenversicherung. Eine Kündigung der bestehenden PKV mit einem Wechsel zu einer anderen PKV ist überflüssig, alle Rechte bleiben erhalten. Kunden der GKV haben keine vergleichbaren Rechte.