© hc consulting AG 03.2024

PKV Tarifwechsel Wartezeiten

Wartezeiten sind beim PKV-Tarifwechsel kein Problem für die Versicherten

Bei einer Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung mit einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG entstehen grundsätzlich keine Wartezeiten. In der privaten Krankenversicherung spricht man von Wartezeiten, wenn zu Beginn eines PKV-Vertrages nicht alle Versicherungsleistungen sofort im vollen Umfang zur Verfügung stehen, sondern zunächst zwar die normalen Tarifbeiträge fällig sind, aber zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz erst nach acht Monaten von der PKV übernommen werden.

Keine Wartezeiten beim PKV-Tarifwechsel

Im Paragraph 204 des VVG ist ganz klar geregelt, dass alle erworbenen Rechte aus dem alten Tarif bei einem Tarifwechsel in einen neuen Tarif mitgenommen werden bzw. erhalten bleiben. Zu den erworbenen Rechten gehört auch die zurückgelegte Versicherungszeit. Insofern sind eventuelle Wartezeiten bereits erfüllt. Sind die Versicherungsleistungen im Zieltarif jedoch höher als im Ausgangstarif, so können für die Mehrleistungen (aber nur für diese speziellen Mehrleistungen) Wartezeiten entstehen. Das Recht auf die Anrechnung der zurückgelegten Versicherungszeit (z.B.: Wartezeiten) gilt nur beim PKV-Tarifwechsel und nicht bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen. Vom Wechsel zu einer neuen privaten Krankenversicherung raten wir ab.

Bei Mehrleistungen in einem neuen Tarif nach Tarifwechsel müssen nur für die Mehrleistungen Gesundheitsfragen vom Versicherungsnehmer beantwortet werden, es erfolgt die sogenannte Risikoprüfung durch den Versicherer. Oft geht diese Risikoprüfung so aus, dass die Mehrleistungen von der PKV ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschlag gewährt werden. PKV-Kunden, die nach eigener Einschätzung „den Kopf unter den Armen tragen“, sollten sich in keinem Fall von einer Gesundheitsprüfung in der Tarifauswahl einschränken lassen. Erstens kann das erhöhte Gesundheitsrisiko durch einen angemessen Risikozuschlag erfasst werden, oder zweitens sieht der § 204 VVG den freiwilligen Verzicht auf die Mehrleistungen durch den Versicherten vor. Dann kann ein Tarifwechsel ohne Risikozuschlag zum normalen Tarifbeitrag erfolgen. Hier gilt es, intelligent zu agieren und alle Optionen voll auszuschöpfen. Ein Risikozuschlag kann später entfallen, der Verzicht auf Mehrleistungen ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Welche PKV-Wartezeiten gibt es?

Allgemeine Wartezeiten

Allgemeine PKV-Wartezeiten betragen drei Monate und gelten für alle Versicherungsleistungen wie Krankheitskosten und Krankengeld, außer für Unfälle.

Besondere PKV-Wartzeiten

Besondere PKV-Wartezeiten dauern acht Monate und gelten etwa für Zahnersatz, KFO, Schwangerschaften und Entbindung und Psychotherapie.

Höchstsätze bei der Erstattung für Zahnersatz

Beim Zahnersatz wird die Kostenerstattung in der Regel innerhalb der ersten Jahre durch Höchstsätze begrenzt. Im Rahmen eines PKV-Tarifwechsels und der zurückliegenden Vertragslaufzeit gelten diese (Warte-) Zeiten als bereits zurückgelegt.

hc consulting AG betreut Versicherte dieser PKVs:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen

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