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Klage gegen Beitragserhöhungen in der PKV?

Aktualisierung unseres Beitrages vom 10.12.2017:

Der BGH hat die geltende Praxis des PKV-Treuhänderverfahrens am 19.12.2018 für rechtens erklärt. Klagen gegen die Beitragserhöhungen sind damit hinfällig. Gleichzeitig fordert der BGH den Gesetzgeber dazu auf, die Kalkulationsverordnung der PKV zu ändern um Beitragssprünge zu vermeiden.

Das Urteil des LG Potsdam gegen die Wirksamkeit einer Beitragserhöhung der AXA Private Krankenversicherung macht die Runde. Was bedeutet das für den PKV-Versicherten? Ein Kommentar von Paul Halm.

Im Oktober 2016 hat das Amtsgericht Potsdam (Az: 29 C 122/16), bestätigt durch das zuständige Landgericht (Az. 6 S 80/16) im September 2017, die AXA-PKV zur Zahlung von 1.100 EURO an einen Versicherten verurteilt. Die Sache geht jetzt zum BGH. Klagen laufen auch gegen Beitragsanpassungen der Signal Iduna, der Allianz und der DKV (AZ:14 O 203/16). Urteil zum Nachteil der AXA hat einen riesigen Wirbel erzeugt. Googelt man zum Thema „PKV-Beitragsanpassung oder PKV-Tarifwechsel“, so landet man nach etwas tieferer Suche bei zahllosen Veröffentlichungen zum Thema. Der Tenor der meisten Artikel ist im Beitrag von Finanztip ganz gut zusammengefasst: Nehmen Sie sich einen Anwalt, schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab und beauftragen Sie einen teuren Tarifwechsel-Berater (hier wird zusätzlich auch noch jeweils ein Werbepartner empfohlen).

Unseres Erachtens hat das noch nicht rechtskräftige Urteil keine Bedeutung. Im vorliegenden Fall bemängeln die Gerichte die fehlende Unabhängigkeit des BaFin-Treuhänders. Diese öffentlichen Kontrolleure sitzen direkt in der Verwaltung der jeweiligen privaten Krankenversicherungen und überprüfen die rechtmäßige Kalkulation von Beitragserhöhungen gem. der Kalkulationsverordnung. Klar, die Kosten für die öffentlich-rechtliche Kontrolle bezahlen die Versicherungen, genau wie eine Privatperson eine Gebühr für einen Reisepass an den Staat zahlt. Auch klar, diese Leute gehen mittags mit den „Kollegen“ der Versicherung in der Kantine essen. Aber sind die Treuhänder deshalb bestechlich und kalkulieren die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen und im jeweiligen Tarif falsch? Wenn ja, wer profitiert davon? Die Aktionäre der AXA in aller Welt? Wo ist der Vorteil der AXA bei zu hoch berechneten Beiträgen? Der Verlust von Wettbewerbsfähigkeit?

Darüber hinaus können beide Seiten Urteile vorweisen, welche die jeweilige Rechtsauffassung bestätigt (LG Nürnberg Fürth Az: 2S 3925/15, LG Nürnberg-Fürth (Az: 11 O 4343/04), OLG Celle ( 8 U 57/18) und LG Freiburg im Breisgau (Az. 14 O 372/14),(AZ:23 O 95/18 vom 26.9.2018).

Was passiert, wenn auch der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die AXA bestätigt? Antwort: nichts. Jeder PKV-Versicherte müsste seine Versicherung verklagen, Ausgang jeweils mehr als ungewiss, jeder Fall ist doch immer auch ein bisschen anders gelagert.

Fazit: Am Ende bezahlen die Versicherungen die Treuhänder nicht mehr direkt. Sie erhalten dann eine Gebührenrechnung der BaFin und der Treuhänder sein Gehalt von der Behörde. Und die (wahrscheinlich) real existierenden Kostensteigerungen der PKV werden ein paar Jahre später in die Beiträge einfließen. Die medizinische Inflation ist eben viel höher als die allgemeine Inflation. Niedrige PKV-Beiträge lassen sich nicht einklagen.

Die wirklich einzige Lösung zur Kontrolle der Beiträge ist der kostenlose PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Hier ist zu beachten: Kosten dürfen durch eine professionelle und vollumfängliche Beratung nicht entstehen. Der PKV-Kunde ist auf die Ersparnis nach der Tarifoptimierung angewiesen.

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