© hc consulting AG 05.2024

Kommentar zum § 204 VVG PKV-Tarifwechsel

Juristischer Kommentar § 204 VVG

Auch wenn der juristische Laie schon alleine dank seiner Lebenserfahrung den Inhalt eines rechtswissenschaftlichen Kommentars zum § 204 VVG (PKV-Tarifwechsel) recht gut versteht, so kann der Nicht-Jurist wahrscheinlich eben nicht alles im Kommentar bzw. im Gesetzestext § 204 VVG mit Sicherheit richtig deuten. Und was nutzt es einem, der 90 % eines juristischen Kommentars versteht und wegen der verbleibenden 10 % Fehlinterpretation eine teure Fehlentscheidung zum Tarifwechsel in der eigenen privaten Krankenversicherung trifft. Dieser Umstand ist aber nicht besonders betrüblich, gilt doch die alte Regel: 3 Juristen, 4 Meinungen. Insofern sollte man als PKV-Kunde die Finger von der do-it-yourself Tarifoptimierung und vom Kommentar zum § 204 VVG lassen. Ein Versicherungsmakler wie die hc consulting darf und sollte keine Rechtsberatung leisten oder Kommentare erläutern, das bleibt alleine den Rechtsanwälten vorbehalten. Der Klassiker unter den Kommentaren ist wohl der Münchner Kommentar zum VVG, erschienen bei C.H. Beck.

Versicherungstechnischer Kommentar § 204 VVG

Viel wichtiger als die Deutung eines juristischen Kommentars zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung ist unseres Erachtens die Beratung zu den Tarifen und den positiven bzw. negativen Folgen der individuellen Optimierungsmöglichkeiten innerhalb des Tarifdschungels. Viele strittige Themen zum § 204 VVG wurden übrigens bereits abschließend vom BGH entschieden. Zur Zeit ist die Frage der ausreichenden Begründung von PKV-Beitragserhöhungen und deren Zulässigkeit noch gerichtsanhängig bzw. auf dem Weg zum BGH. Ein Urteil in dieser Sache ändert allerdings an den bereits bestehenden umfangreichen Rechten der Versicherten aus dem § 204 VVG nichts.

PKV-Tarifwechsel mit dem Rechtsanwalt?

Vielleicht sollte sich der mit seinen PKV-Beiträgen unzufriedene Versicherte einer privaten Krankenversicherung zunächst einmal von einem unabhängigen Versicherungsmakler kostenlos zu seinen individuellen Optionen des § 204 VVG beraten lassen. Der kostenpflichtige Rechtsanwalt bietet unter Umständen eine perfekte Rechtsberatung, PKV-Tarife kennt er aber normalerweise nicht. In jedem Fall sollten sich die PKV-Kunden so viel Wissen wie möglich über den § 204 VVG aneignen. Nur mit vielen Informationen kann man die Beratung seines Versicherungsmaklers oder seines Anwalts verifizieren und die eigenen Wünsche richtig formulieren. Siehe zur Arbeit der hc consulting auch die Stiftung Warentest Finanztest in den Veröffentlichungen der letzten Jahre zum § 204 VVG.

hc consulting berät die Versicherten dieser privaten Krankenversicherungen vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen