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PKV-Beitragserhöhung UKV und Bayrische Beamtenkrankenkasse BBKK 01.2022 und 05.2022

Die Union private Krankenversicherung UKV und die Bayrische Beamtenkrankenkasse BBKK gehören durch den Eigentümer Versicherungskammer Bayern zusammen und führen zum 01.01.2022 und zum 01.05.2022 eine Beitragsanpassung bzw. eine Beitragserhöhung durch. Von einer Beitragsanpassung (BAP) spricht man, wenn die Beiträge den Ausgaben entsprechend angepasst werden, es kann also zu Beitragssenkungen und Beitragserhöhungen kommen. Da die Beiträge meist nach oben gehen, wird meistens nur noch von PKV-Beitragserhöhungen gesprochen. Bei der UKV und der BBKK liegt die Bandbreite der BAP in 2022 von kleinen Reduzierungen bis zu einem Beitragsanstieg von über 30 % im Vergleich zu den Beiträgen in 2021. Zum Ausgleich der Beitragserhöhung steht die Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG zur Verfügung. Obwohl einige Tarife von UKV und BBKK identisch formuliert sind, ist ein Tarifwechsel oder der Wechsel von UKV zu BBKK oder umgekehrt nicht möglich.

Unter anderem sind diese UKV bzw. BBKK Tarife von der Beitragsanpassung 01.01.2022 betroffen:

CompactPRIVAT Optimal 1200, GesundheitPRIVAT 750, GesundheitPRIVAT 300, GesundheitCOMFORT 1200, GesundheitCOMFORT 900, GesundheitCOMFORT 300, A 0, A 1200, A 1500, A 420, S 3, S 2, BeihilfeCOMFORT, CompactPRIVAT Start 900, CompactPRIVAT/S, BEST. Weitere Tarife finden Sie hier und hier.

Beitragserhöhung der UKV/BBKK private Krankenversicherung mit Änderungsbeginn 01.05.2022:

Zum Beispiel: VS, VA, VM, VS110, VS120, VA130, VA140, VA120, VM100, VM240, VM200, BEA 65.

Mit dem Corona-Beitragszuschlag in der Pflegepflichtversicherung Tarife PVN und PVB erhält jeder Kunde der UKV und der BBKK für 2022 eine Beitragserhöhung.

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Erfahrungsgemäß werden die Kundenanschreiben zur Beitragsanpassung im Laufe des Monats November von der Versicherung versendet. Eine Kündigung des bestehenden Vertrages mit einem Wechsel zu einer anderen PKV oder eine Klage ist keine Empfehlung. Beim Wechsel gehen viele Rechte, wie die wertvollen Altersrückstellungen und das Eintrittsalter mit dem Gesundheitszustand zum Versicherungsbeginn, verloren. Als Reaktion auf die BAP bleibt den Versicherten der PKV-Tarifwechsel. Mit den Schreiben zur Erhöhung erhalten Versicherte bereits Tarifwechselvorschläge. Diese Angebote sind unter anderem durch gesetzliche Vorschriften geprägt und führen oft nicht zum gewünschten Ergebnis. Auf dieser Website finden Sie oben rechts im Suchfeld oder der Lupe Antworten auf alle Fragen zur bestehenden UKV und BBKK und zur Tarifoptimierung. Besser als ein Do-it-yourself Tarifwechsel ist die Prüfung der bestehenden Optionen mit einem unabhängigen PKV-Maklerspezialisten. Kosten für eine Betreuung des eigenen PKV-Vertrages und für die vollumfängliche Beratung zum Tarifwechsel dürfen dabei niemals entstehen.