© hc consulting AG 05.2024

PKV Tarifwechsel Risikozuschlag

Einen Risikozuschlag müssen Sie nicht akzeptieren

Das Recht des Versicherten beim PKV-Tarifwechsel und der Tarifoptimierung beruht auf § 204 VVG. Häufig kann man lesen, dass es bei einem Tarifwechsel zu Nachteilen in Form eines Risikozuschlages (RZ) kommen kann. Vorweg gesagt: das ist nicht so. Ein Risikozuschlag ist denkbar, aber Sie als Versicherter entscheiden. Beim Wechsel in einen neuen Tarif mit geringerer Leistung kommt der Risikozuschlag erst gar nicht zum tragen.

Risikozuschlag

Wechsel man in einen Tarif mit einer höheren Versicherungsleistung prüft die Versicherung das medizinisch Risiko, jedoch nur für den Teil der neuen, der Mehrleistung. Ist zum Beispiel im alten Tarif ein Zweibettzimmer versichert und im Zieltarif das Einbettzimmer, wird nicht der gesamte Bereich „Krankenhaus“ einer Risikoprüfung unterzogen. Es wird nur die Differenzleistung der Krankenversicherung zwischen den Zwei- und Einbettzimmer auf das versicherungsmedizinische Risiko geprüft. Jetzt sind zwei Resultate möglich. Bei gutem Gesundheitszustand ist die bessere Leistung automatisch im neuen Tarif mitversichert. Wird Ihr Gesundheitszustand von Ihrer PKV als nicht so gut angesehen, schlägt die Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag für die Mehrleistung vor. Diesen Zuschlag müssen Sie aber nicht akzeptieren. Die Gesundheitsprüfung bedeutet in der Regel nur die Beantwortung von Fragen durch den Versicherten.

Leistungsausschluss

Sie haben die Möglichkeit für diese Mehrleistung einen sogenannten Leistungsausschluss zu vereinbaren. Dann entsteht ein Hybrid-Tarif aus dem alten und neuen Tarif. In diesem Fall mit dem Zweibettzimmer. Die meisten Versicherungen verlangen bei höherer Versicherungsleistung in jedem Fall eine Risikoprüfung. Ein Leistungsausschluss von vorne herein wird nicht gerne gesehen. Die Begründung der Krankenversicherung lautet: Wir müssen unserer Fürsorgepflicht gegenüber den Versicherten nachkommen und prüfen, ob wir die Mehrleistung ohne RZ anbieten können. Das ist bestimmt ein richtiger Punkt, die Gesundheitsprüfung in jedem einzelnen Fall bei einem Tarifwechsel in einen Tarif mit besserer Leistung, auch gegen den Wunsch des Versicherten macht den Tarifwechsel jedoch nicht leichter. Vielleicht stecken auch noch andere Überlegungen der Versicherungsgesellschaften dahinter. Die hc consulting AG  begleitet und führt Sie durch eine eventuelle Gesundheitsprüfung und zur Entscheidung für oder gegen einen Risikozuschlag bzw. einen Leistungsausschluss. Ein eventueller PKV Tarifwechsel Risikozuschlag ist kein Hinderungsgrund für den kostenlosen PKV Tarifwechsel. So hat es der Gesetzgeber in § 204 VVG bewusst vorgesehen.

Keine Vorauswahl treffen

Lassen Sie Sich nicht durch eine von der PKV angekündigte Gesundheitsprüfung in der Auswahl Ihres neuen Tarifs beeinflussen. Zunächst wählen Sie den für Sie besten Tarif aus. Dann erfolgt unter Umständen die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Erst dann bietet die Versicherung einen Tarifwechsel ohne oder mit Risikozuschlag an. Am Ende können Sie entscheiden, ob Sie das Angebot der Versicherung in Schriftform annehmen oder nicht. Das Angebot können nur Sie mit Ihrer Unterschrift akzeptieren. Oft sind die Angebote der Versicherungen zu einem Risikozuschlag sehr günstig. In diesem fall ist die Annahme eines Risikozuschlages zu empfehlen. Für die Versicherung ist ein kleiner Risikozuschlag besser als ein Mehrleistungsausschluss gem. § 204 VVG. Beim Mehrleistungsausschluss entstehen in der Leistungsabrechnung höhere Verwaltungskosten durch eine aufwändigere Leistungsabrechnung.

hc consulting berät zum Thema Risikozuschlag Versicherte dieser privaten Krankenversicherungen:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen