© hc consulting AG 03.2024

Vergreisung von PKV-Tarifen

KV-Kostenentwicklung im Alter

 

Vergreisung von PKV-Tarifen

 

In unzähligen Veröffentlichungen zum PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG wird davor gewarnt, in Tarife mit vergreister Versichertenstruktur zu wechseln. Solche Tarife seien dann wegen der Vergreisung nicht beitragsstabil. Kommen keine jungen und gesunden Versicherten in das Versichertenkollektiv, so müssen die Beiträge überproportional ansteigen, so die Argumentation.

Wenn es sich auch noch so gut anhört, eine Vergreisung von PKV-Tarifen gibt es nicht. Hinter dem Begriff Vergreisung steckt der natürliche Kostenanstieg durch das Älterwerden der Versicherten. So verbraucht zum Beispiel die Gruppe der 50-jährigen Männer weniger Geld im Gesundheitswesen als die Gruppe der 70-jährigen Männer. Dieser Kostenfaktor ist den privaten Krankenversicherungen natürlich bekannt und die sich aus dem Altern der Versicherten ergebenden Kostensteigerungen können exakt berechnet werden. Um diese Kostentreiber auszugleichen, bildet die PKV Altersrückstellungen. Diese Alterungsrückstellungen werden nur angepasst, wenn sich die Lebenserwartung oder die Verzinsung des angesammelten Kapitals verändert. Darüber hinaus passen die Rückstellungen genau, um Beitragserhöhungen durch die Alterung der Versicherten vollständig auszuschließen. Umgekehrt betrachtet bedeute das: Gäbe es keine Kostensteigerung im Gesundheitswesen, zum Beispiel durch neue Medikamente oder bessere Behandlungsmethoden, so wäre der Beitrag einer privaten Krankenversicherung ein Leben lang stabil.

Übrigens: Im Gegensatz zur PKV bildet die gesetzliche Krankenkasse (GKV) keine Rückstellung für die Alterung ihrer Mitglieder und wird von der demographischen Entwicklung in Deutschland in der Zukunft insofern voll getroffen werden.

Ein Problem für einen PKV-Tarif kann dagegen eine Risikoentmischung oder eine zu kleine Menge an Versicherten sein. Eine Risikoentmischung kann entstehen, wenn etwa durch Tarifwechsel nur gesunde Versicherte einen bestimmten Tarif verlassen und überwiegend Kranke im Tarif verbleiben. Durch die Regeln des § 204 VVG können heute aber auch Kranke einen Tarifwechsel mit einem Mehrleistungsausschluss durchführen. Das Problem Entmischung ist also nicht mehr so bedrohlich wie in der Vergangenheit.

Ist die Anzahl aller Versicherten in einer Risikogruppe innerhalb eines Tarifs zu klein, so kann sich dieser Umstand negativ auf die Beiträge auswirken. Ein paar Tausend Versicherte sind hier aber schon ausreichend. Grundsätzlich ist ein Tarif mit so vielen Versicherten wie möglich immer einem Tarif mit wenigen Versicherten vorzuziehen. Diese Tarife sind eher beitragsstabil.

Die hc consulting AG ist der Marktführer im zu 100 % kostenlosen PKV-Tarifwechsel. Wir beantworten alle Fragen und finden den richtigen Tarif.

Diese Versicherungen unterstützen den kostenlosen PKV-Tarifwechsel:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central-Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa

 

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