Monatliche Archive: Februar 2022

PKV-Tarifwechsel Informationen

© hc consulting AG 05.2024

AVB-Änderungen der privaten Krankenversicherung ohne Auswirkung auf PKV-Tarifwechselrecht § 204 VVG

Für fast alle Versicherten der PKV mit einer privaten Krankenvoll-, Zusatz- oder privaten Pflegepflichtversicherung ändern sich zum 01.01.2022 bzw. bereits zum 01.07.2021 die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Keine Auswirkung hat die PKV-AVB Änderung auf die Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Die Änderungen erfolgen überwiegend aufgrund von diversen Gesetzesänderungen: Verschiedene AVB für die Kranken- und

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PKV-Tarifwechsel § 204 VVG auch für junge Versicherte unter 55 Jahren interessant

Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung sorgen dafür, dass höhere Ausgaben im Gesundheitswesen welche durch das Altern der Versicherten hervorgerufen werden, nicht zu höheren PKV-Beiträgen führen. Diese Kalkulation geht auf, sofern ein PKV-Vertrag lange genug bei einer Versicherung besteht. Immerhin werden gut 35 % des laufenden Beitrages bis zum 60. bzw. 65. Lebensjahr für diesen Zweck beiseitegelegt.

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Niedrigzinsen als Beitragstreiber der privaten Krankenversicherung

Ein wesentlicher Bestandteil der Beiträge einer privaten Krankenversicherung PKV sind die Altersrückstellungen (Alterungsrückstellungen). Diese bestehen nicht nur aus dem im Versicherungsschein einzeln ausgewiesenen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrages, sondern auch aus den klassischen Altersrückstellungen im jeweiligen Tarifbeitrag mit gut 25 % des Beitrages. 36 % aller PKV-Einnahmen fließen in die Altersrückstellungen.

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Beamte und öffentlicher Dienst im PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Fast alle Beamten in Deutschland verfügen über eine private Krankenversicherung. In der Regel zahlt ein Beihilfeträger dem Beihilfeberechtigtem einen von verschiedenen Faktoren bestimmten Beihilfeerstattungssatz. Die sogenannten Restkosten können privat bei einer PKV mit einem Beihilfe-Tarif (Quoten-Tarif) abgesichert werden. Leistungen, die durch die Beihilfe gar nicht abgedeckt sind, können ebenfalls durch die private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzungstarifen