Die hc consulting AG hat sich auf die kostenlose Beratung von Versicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV) spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet eine unabhängige Beratung zum PKV-Tarifwechsel an und unterstützt Versicherte dabei, den für sie optimalen Tarif zu finden. Dabei arbeitet die hc consulting AG mit einem Team von Experten zusammen, die über langjährige Erfahrung in der PKV-Beratung verfügen und sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das Unternehmen ist unabhängig von Versicherungen und arbeitet ausschließlich im Interesse seiner Kunden.
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Die Sorge vor steigenden Beiträgen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter beschäftigt viele Versicherte. Oftmals hören sie Horrorgeschichten von unbezahlbaren Prämien im Rentenalter. Doch diese Angst ist meist unbegründet. Es gibt effektive, gesetzlich verankerte Wege, Ihre PKV Beiträge im Alter stabil zu halten oder sogar deutlich zu senken, ohne dabei auf wertvolle Leistungen verzichten zu müssen.
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben ein Recht darauf, ihren Tarif zu wechseln um durch diese Tarifoptimierung ein besseres und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis innerhalb ihrer privaten Krankenkasse zu erreichen. Das Recht den Tarif zu wechseln besteht jederzeit und unabhängig von zum Beispiel PKV-Beitragserhöhungen oder irgendwelchen Fristen. Den Tarif kann man auch mehrmals wechseln. Verankert ist das
Wir sind Sachwalter der Interessen unserer Kunden gegenüber der privaten Krankenversicherung
hc consulting hat keine feste Anbindung an die Versicherung – Als Krankenversicherungsagentur sind unseren Kunden verpflichtet
Wir verkaufen keine Versicherungen und sind seit 35 Jahren unabhängig
Neben der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung muss jeder Mensch mit einem Wohnsitz in Deutschland auch eine Pflegepflichtversicherung besitzen. Diese Versicherungspflicht kann durch eine private Krankenversicherung (PPV) oder durch eine gesetzliche Krankenkasse (SPV) erfüllt werden. Ist man nicht entsprechend versichert, droht ein Bußgeld. Eine private Krankenversicherung darf maximal 5.000 EURO Selbstbeteiligung beinhalten und muss Versicherungsschutz für
Bislang gilt die Regel: Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG bietet ein alter und verkaufsgeschlossener bisex-Tarif die günstigeren Beiträge, die bessere Nachhaltigkeit mit mehr zukünftigen Wechseloptionen und dem Recht auf einen Wechsel in den Standardtarif STN. Vor einem Wechsel in einen unisex-Tarif muss der Versicherungsmakler über alle erdenklichen Folgen aufklären und sozusagen eine Warnung aussprechen.
Wer über den Wechsel in einen unisex-Tarif seiner privaten Krankenversicherung nachdenkt, der ist zur Zeit in einem bisex-Tarif (geschlossener Tarif) versichert und wird in der Regel aktuell mit einer PKV Beitragserhöhung konfrontiert. PKV-Kunden mit bisex-Tarifen haben mehr Rechte als Versicherte in unisex-Tarifen. Insofern reduziert der Wechsel in einen unisex-Tarif (geöffneter Tarif) die persönlichen Optionen innerhalb
Welches PKV-Problem haben PKV-Kunden? 1) Beitragshöhe, 2) Beitragshöhe, 3) Beitragshöhe. Das sind die größten Probleme der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung. Zumindest glauben das viele PKV-Kunden. Erstens lassen sich die meisten Probleme mit der PKV-Beitragshöhe durch eine Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG lösen und zweitens macht die Betrachtung der Beiträge in einer
Juristischer Kommentar § 204 VVG Auch wenn der juristische Laie schon alleine dank seiner Lebenserfahrung den Inhalt eines rechtswissenschaftlichen Kommentars zum § 204 VVG (PKV-Tarifwechsel) recht gut versteht, so kann der Nicht-Jurist wahrscheinlich eben nicht alles im Kommentar bzw. im Gesetzestext § 204 VVG mit Sicherheit richtig deuten. Und was nutzt es einem, der 90
Die individuelle Gestaltung eines Vertrages der privaten Krankenversicherung nach den persönlichen Bedürfnissen und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten sowie aller Tarifoptionen der bestehenden PKV ist eine Tarif- oder Vertragsoptimierung. Ein PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist nur ein Bestandteil der gesamten Tarifoptimierung. Viele Fragen drängen sich auf. Sind unnötige Risikozuschläge im Beitrag versteckt oder


