© hc consulting AG 05.2024

PKV-Tarifwechsel § 204 VVG auch für junge Versicherte unter 55 Jahren interessant

Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung sorgen dafür, dass höhere Ausgaben im Gesundheitswesen welche durch das Altern der Versicherten hervorgerufen werden, nicht zu höheren PKV-Beiträgen führen. Diese Kalkulation geht auf, sofern ein PKV-Vertrag lange genug bei einer Versicherung besteht. Immerhin werden gut 35 % des laufenden Beitrages bis zum 60. bzw. 65. Lebensjahr für diesen Zweck beiseitegelegt.

Dennoch sind die PKV-Beiträge für jüngere PKV-Kunden im Durchschnitt niedriger als die Beiträge für ältere Versicherte. Schon aus diesem Grund spüren junge PKV-Kunden einen geringeren Druck zur Optimierung ihrer PKV-Beiträge. Ein weiterer Grund für diese gewisse jugendliche Sorglosigkeit ist die Informationspolitik der Versicherungen. Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt den Versicherungen vor, erst bei PKV-Kunden ab 60 Jahren Tarifalternativen für einen PKV-Tarifwechsel zu machen. Viele PKVs ziehen das in den sogenannten „Leitlinien des PKV-Verbandes zum kundenorientierten Tarifwechsel“ freiwillig auf das 55. Lebensjahr vor. Dabei sind die Vorschläge vielfach nicht zu gebrauchen. Wer wechselt schon in den Basis-, Standard- oder den meistverkauften unisex-Tarif innerhalb der eigenen PKV? Übrigens fehlt bei den Tarifwechselvorschlägen regelmäßig die Warnung vor einem Wechsel zu einer anderen Versicherung. Ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV macht im Gegensatz zur Tarifoptimierung aus sehr vielen Gründen überhaupt keinen Sinn.

Wer 55 Jahre oder jünger ist, ist also bis dahin von seiner PKV nicht über das verbraucherfreundliche Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG informiert worden. Anders als in der Einheitsversicherung GKV, erfordert eine PKV über die Jahre und Jahrzehnte eine regelmäßige individuelle Optimierung und Wartung. Ein langfristig richtig gestalteter PKV-Tarif führt zu besseren Versicherungsleistungen bei gleichzeitig günstigeren Beiträgen. Mit einer immer wieder aktualisierten und intelligenten Tarifoptimierung kostet eine PKV auch im Rentenalter weniger als eine GKV.

Durch scheinbar günstige PKV-Beiträge werden insbesondere auch Beamte von der Wahrung ihrer Rechte aus § 204 VVG abgehalten.

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