Monatliche Archive: Mai 2022

PKV-Tarifwechsel Informationen

© hc consulting AG 04.2024

PKV-Tarifwechsel in Tarife mit absoluter Selbstbeteiligung und prozentualer Selbstbeteiligung

In Tarifen mit absoluten Selbstbehalten (SB) liegt die prozentuale Ausgabensteigerung normalerweise über der zugrunde liegenden Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Hintergrund ist, dass diese Selbstbehalte – anders als prozentuale Selbstbehalte – von der Ausgabensteigerung nicht direkt betroffen sind. Wie sich das auswirkt, zeigt das folgende Beispiel: Nehmen wir an, die durchschnittliche Höhe der pro Jahr und Person

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Wann können wir die Betreuung Ihres PKV-Vertrages nicht übernehmen?

Als freier und unabhängiger Versicherungsmakler können wir leider nicht alle Versicherten der privaten Krankenversicherung zu einer PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG beraten. Einige private Krankenversicherungen lassen das gar nicht zu, einige PKVs lassen einen freien Makler nicht bei allen Versicherten zu. Warum ist das so? Als Versicherungsmakler stehen wir rechtlich auf der

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Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen DKV 2022: keine Auswirkung auf PKV-Tarifwechsel

Die DKV ändert die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Krankenversicherung in 2022 für diese Tarife: AB, AB%, ABA%, Aktiv, Akzent, AN, AV, MC, SMB, VS1, XL, ZV, AM9, BMG, KAMP Keine Auswirkung hat die AVB-Änderung der DKV auf die Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung und auf den PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Es ergeben

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Beitragserhöhung Continentale private Krankenversicherung 01.07.2022

Die PKV der Continentale führt zum 01.07.2022 eine Beitragserhöhung bzw. eine Beitragsanpassung durch.  Betroffen sind in erster Linie die Tarife der früheren Mannheimer private Krankenversicherung. PKV-Tarife der Continentale aus dem Bestand der ehemaligen Mannheimer Versicherung sind: VS100/650, Conti Mannheimer VS VS100/1300 VS100/2750 Tarife Mannheimer Continentale, Mannheimer Tarif VR VPremP 3100, VPremP VPrem+KVP Mannheimer SelZ 2 SelAS 22P

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PKV-Tarifwechsel: Von bisex in die Zusatz-KV nur noch unisex möglich?

In der privaten Krankenversicherung wird ab dem 01.05.2022 bei der Umstellung einer PKV-Vollversicherung in eine PKV-Zusatzversicherung mit Anwartschaft nur noch in unisex-Tarife umgewandelt. Ein Wechsel von einer Vollversicherung in eine Zusatzversicherung zur GKV (z.B. wegen einer Pflichtversicherung) stellt keinen Tarifwechsel im Sinne des § 204 VVG dar. Das gesetzlich verbriefte Wechselrecht greift dann nicht. Aus

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BGH-Urteil IV ZR 113/20 zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am 17.11.2021 erstmals zu der Frage der Verjährung etwaiger Erstattungsansprüche geäußert und entschieden und festgelegt, dass eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt.  Die Pressemitteilung des BGH im Wortlaut: Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über einen Fall entschieden, in dem der Versicherungsnehmer erhöhte Krankenversicherungsbeiträge