Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter oder in der Rente unterscheiden sich grundsätzlich nicht von PKV-Tarifen in jungen Jahren oder während des Erwerbslebens. Auch im Alter besteht durch die verbrieften Rechte aus der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG das Recht in jeden Tarif zu wechseln. PKV-Kunden mit unisex-Tarifen können jedoch nur
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Versicherte der privaten Krankenversicherung beschäftigen sich regelmäßig mit der Tarifoptimierung und dem PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG. Hier entsteht bei älteren Verträgen die Frage: Was ist ein Bisex-Tarif? Ein Bisex-Tarif ist ein für Neukunden geschlossener PKV-Tarif aus der Zeit bis zum Jahr 2009 bzw. bis zum Jahr 2012. Ab dem Jahr 2013 bis heute dürfen
Mögliche Probleme mit der privaten Krankenversicherung im Alter können sich bei der Versicherungsleistung und/oder bei der Beitragshöhe ergeben. Probleme mit den Versicherungsleistungen der PKV im Alter können wir hier außer Acht lassen, Rentner mit einer privaten Krankenversicherung sind gerade mit den gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besonders guten Leistungen in aller Regel sehr zufrieden. Als
Wer seine PKV wechseln möchte, der macht sich Gedanken um seine Altersrückstellungen (oder auch: Alterungsrückstellungen). Wenn Sie googeln: „PKV wechseln Altersrückstellungen“, dann machen Sie sich wahrscheinlich Gedanken darüber, ob der Wechsel von einer PKV in eine andere private Krankenversicherung wirklich eine gute Idee ist. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl und wechseln Sie die PKV nicht. Wir
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es nicht nur einen Tarif (so wie in der gesetzlichen Krankenkasse GKV), sondern es gibt viele Möglichkeiten die eigene Krankenversicherung zu gestalten. Manche nennen das den Tarifdschungel, wir nennen das im positiven Sinne eine Tarifvielfalt. PKV-Tarife unterliegen wegen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland einer strengen staatlichen Aufsicht. Was ist also
Der Begriff der Vergreisung von PKV-Tarifen wird häufig im Zusammenhang mit möglichen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) genannt. Verbraucher werden mitunter davor gewarnt, in Tarife mit einer „vergreisten“ Versichertenstruktur zu wechseln, da diese angeblich nicht beitragsstabil seien. Man argumentiert, dass die Beiträge überproportional ansteigen müssten, wenn keine jungen und gesunden Versicherten mehr in das Kollektiv aufgenommen werden. Doch
Gelten alte Regeln noch? Geschlossener oder verkaufsoffener Tarif bei der Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung? Bislang galt die klare Regel in der Beratung zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG: Wer in einem verkaufsgeschlossenen alten bisex-Tarif seiner privaten KV versichert ist, der sollte auf jeden Fall auch innerhalb dieser alten Tarifwelt den Tarif wechseln. Gehen doch beim
Bislang gilt die Regel: Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG bietet ein alter und verkaufsgeschlossener bisex-Tarif die günstigeren Beiträge, die bessere Nachhaltigkeit mit mehr zukünftigen Wechseloptionen und dem Recht auf einen Wechsel in den Standardtarif STN. Vor einem Wechsel in einen unisex-Tarif muss der Versicherungsmakler über alle erdenklichen Folgen aufklären und sozusagen eine Warnung aussprechen.
Wer über den Wechsel in einen unisex-Tarif seiner privaten Krankenversicherung nachdenkt, der ist zur Zeit in einem bisex-Tarif (geschlossener Tarif) versichert und wird in der Regel aktuell mit einer PKV Beitragserhöhung konfrontiert. PKV-Kunden mit bisex-Tarifen haben mehr Rechte als Versicherte in unisex-Tarifen. Insofern reduziert der Wechsel in einen unisex-Tarif (geöffneter Tarif) die persönlichen Optionen innerhalb


