Honorarberatung zum PKV-Tarifwechsel: Unnötige Dienstleistung oder Hilfe?
Ist die Beratung zur PKV-Tarifoptimierung gegen eine Provision je nach der Höhe der Ersparnis oder gegen eine feste Gebühr rechtens oder eine neue Masche für Provisionsjäger in der privaten Krankenversicherung? Illegal ist das Geschäft auf jeden Fall nicht, aber clevere Verkäufer haben hier ein Betätigungsfeld gefunden und erfunden. Die Unwissenheit und Unsicherheit vieler Versicherter in der PKV-Vollversicherung wird ausgenutzt. Denn die PKV-Tarifoptimierung geht auch kostenlos.
Den Weg bereitet für die Verunsicherung ihrer Kunden haben allerdings die Versicherungsgesellschaften der PKV selbst durch ihre teils schlechte Kundenbetreuung in Fragen der PKV-Tarifoptimierung. Wer bekommt für eine vergleichbare Leistung schon gerne weniger Geld? Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.
Warum ist der PKV-Tarifwechsel gegen Bezahlung unserer Meinung nach nicht ok und eine unnötige Dienstleistung?
Vorbemerkung: Die Berater nach Stundenlohn oder nach einer fest vereinbarten Gebühr halten sich für hochwertiger als die Berater mit einer Bezahlung auf Basis der Höhe der Ersparnis nach dem Tarifwechsel. Für uns ist das am Ende das Gleiche: der Versicherungsnehmer bezahlt (laut Handelsblatt durchschnittlich € 1.500) für eine Leistung, für die er mit den Verwaltungskosten seiner laufenden Beiträge schon bezahlt hat. Die Bezahlung nach der Höhe der Ersparnis birgt das Risiko einer Beratung hin zur größtmöglichen Beitragsersparnis. Das ist aber oft der falsche Weg für den PKV-Versicherten.
Verwaltungskosten der PKV (Beträge)
Jeder Versicherte hat Anspruch auf eine umfassende Beratung durch seine eigene Gesellschaft der privaten Krankenversicherung und zusätzlich, sozusagen darüber hinaus durch einen Berater seiner Wahl (wir haben uns seit Jahrzehnten auf die PKV spezialisiert und nehmen unter keinen Umständen Gebühren von unseren Kunden). Beides ist kostenlos. Ihre PKV ist nicht Ihr Feind und hat teilweise hervorragend ausgebildete Mitarbeiter in den Telefonberatungszentralen.
Der kostenpflichtige Anbieter verlangt von Ihnen eine feste Vereinbarung über die Höhe der Bezahlung durch Sie. Es gibt oft für Jahre keine Kündigungsmöglichkeit. Darüber hinaus verlangen die meisten Anbieter des kostenpflichtigen PKV-Tarifwechsels einen Verzicht auf die Beratung Ihres eigenen Versicherers. Sie verzichten also auf die Beratung Ihrer Versicherung (in der Sie wohlmöglich bis zu Ihrem Lebensende krankenversichert sind) zu Gunsten einer kleinen Firma, welche oft keine fünf Jahre alt ist. Das ist keine Hilfe zum PKV Tarifwechsel.
Die Verwaltungskosten der PKV liegen im Wesentlichen zwischen 3 % und 5 %, je nach Versicherungsgesellschaft. Bezahlt durch den Versicherungsnehmer. Von diesen Beträgen (2014: ca. 900 Mio. €) kann auch eine Kundenberatung bezahlt werden.
FAQ:
Wir kennen die richtig guten Tarife nicht oder bekommen diese nicht von der Versicherung.
Wir haben kein Interesse daran den Monatsbeitrag zu senken, da die Verwaltungskosten nach der Höhe des Beitrags berechnet werden.
Antwort: Wir sprechen hier über ein bis zwei Euro monatlich. Unser Konzept geht nur langfristig auf. Wenn wir also unseren Kunden nicht die besten Tarife nennen, um für eine kurze Zeit vielleicht zwei Euro monatlich mehr zu verdienen, riskieren wir unser gesamtes Geschäftsmodell und unsere Glaubwürdigkeit. Wir verlieren unseren Kunden sofort. Gerade die kleinen monatlichen Beträge garantieren unsere Unabhängigkeit in der Beratung zum kostenlosen PKV-Tarifwechsel.
Was nichts kostet ist auch nichts. Ohne Bezahlung kann keine Beratung durchgeführt werden.
Antwort: Wir werden bezahlt. Die monatliche Maklercourtage ist klein, aber wir arbeiten seit über drei Jahrzehnten erfolgreich auf diese Weise. Für unsere Kunden ist die gesamte Beratung zu 100 % kostenlos. Nur der kostenlose Tarifwechsel macht Sinn.In unserem Blog zum PKV-Tarifwechsel erhalten Sie laufend aktuelle Informationen zum Thema.Lesen Sie zur Beratung der hc consulting AG auch bei Stiftung Warentest Finanztest auf test.de.Verwaltungskosten der PKV (Quoten)
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