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Bündnis 90 Die Grünen zur Bürgerversicherung für PKV und GKV 2021

Update vom 15.10.2021: Keine Bürgerversicherung unter der Ampel.

Bündnis 90/Die Grünen haben einen Fraktionsbeschluss veröffentlicht, in dem sie ihre Pläne für das Gesundheitssystem vorstellen. Obwohl das Schlagwort „Bürgerversicherung“ verwendet wird, soll ein System mit GKV und PKV bestehen bleiben. Es gibt seit mehreren Jahren verschiedene Definitionen zu dem Begriff Bürgerversicherung. Eine grundsätzliche Änderung des bestehenden Systems aus GKV und PKV ist allerdings eher unwahrscheinlich, da die Versicherten der privaten Krankenversicherung im Laufe der Jahrzehnte umfangreiche Rechte und Werte erworben haben, so zum Beispiel 300 Milliarden Euro an Altersrückstellungen. Aus der Sicht der Versicherungen besteht zusätzlich das Recht am bestehenden Gewerbebetrieb. Die Grünen fordern zudem mehr Transparenz bei der Tarifoptimierung und beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Auf dieser Website sind bereits heute Antworten zu allen Fragen zum Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung zu finden.

Die wichtigsten Punkte für PKV-Versicherte:

Als Ausweg für ein strapaziertes Gesundheitssystem sieht die Partei eine solidarische Verteilung der Kosten. Die oft besserverdienenden privat Versicherten sollen Beiträge bezahlen, die sich am Einkommen orientieren, wie es in der GKV der Fall ist. Diese Beiträge fließen in einen Gesundheitsfonds und geben dem privat Versicherten so den Anspruch auf einen Zuschuss, um die Prämie der PKV begleichen zu können. Zum Einkommen werden auch Aktiengewinne und Mieteinnahmen gezählt, da diese laut Grünen in Zukunft Bedeutung gegenüber Lohneinnahmen gewinnen. Damit Kleinanleger geschützt sind, gibt es für diese Einnahmen einen Freibetrag.

Altersrückstellungen stellen für PKV-Versicherte eine massive Hürde für den Wechsel des Versicherers dar. Da diese im Alter PKV-Beiträge reduzieren, sind Tarife bei anderen Versicherern oft nicht konkurrenzfähig. Die Grünen möchten deshalb ein Ausgleichsystem einführen, welches die Mitnahme von individualisierbaren Teilen der Altersrückstellungen beim Wechsel einer PKV oder in die GKV möglich macht. Wie genau dieses System funktionieren soll, wird nicht beschrieben.

Um die Tarifauswahl zu erleichtern und transparenter zu machen, sollen PKV’s verpflichtet werden, den Versicherten regelmäßig und detailliert über ebenbürtige und preisgünstigere Tarife zu informieren. Zudem sollen Treuhändler, welche die Legalität der Beitragserhöhungen prüfen, in regelmäßigem Abstand gewechselt werden. Für die GKV soll es zum Vergleich von Versicherern eine Quote der Bewilligung von Leistungen geben.

Bundesweit sollen Beamte auch bei der Wahl zur GKV einen Zuschuss des Beihilfeträgers erhalten. Momentan geschieht dies nur in einigen wenigen Bundesländern.

Altersrückstellungen sind real und helfen die PKV-Beiträge im Alter niedrig zu halten. Daher ist der Tarifwechsel gemäß § 204 VVG innerhalb der PKV schon heute die beste Option, um den individuell optimalen Tarif zu finden.

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