© hc consulting AG 05.2024

Was sind Altersrückstellungen in der PKV?

Die Altersrückstellungen oder auch Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherung PKV sind ein wesentliches Merkmal der Finanzierung einer PKV und ein entscheidender Vorteil und Unterschied gegenüber der Finanzierung von gesetzlichen Krankenkassen, der GKV. Mit den Altersrückstellungen in einer PKV (insgesamt in 2019: > 264 Milliarden EURO) wird der Kostenfaktor des Älterwerdens der privat Versicherten ausgeglichen. Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn es keine weiteren Gründe für steigende Kosten wie den medizinischen Fortschritt, eine Steigerung der Lebenserwartung oder sinkende Zinsen für die Altersrückstellungen geben würde, dass der Beitrag einer PKV ein Leben lang gleich hoch bleiben würde. Und das obwohl ältere Menschen mehr Kosten im Gesundheitswesen verursachen als jüngere Versicherte. Wegen der Alterungsrückstellungen der PKV gibt es keine „Vergreisung“ von PKV-Tarifen. Die Vermutung der Vergreisung von geschlossenen und alten bisex PKV-Tarifen ist ein häufiger Irrtum bei der Wahl eines neuen Tarifes bei der PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung.

Wer erst seit einigen Jahren privat versichert ist, der kann einen Teil seiner Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere PKV mitnehmen (Übertragungswert). Langjährig PKV-Versicherte haben dieses Mitnahmerecht nicht. Ein Nachteil entsteht deswegen aber in der Regel nicht. Grundsätzlich ist vom Wechsel einer PKV abzuraten. Tarife mit einem Mitnahmerecht der Altersrückstellungen sind wegen der durch den Abgang von Kapital (durch die Kündigung von Versicherten unter Mitnahme der Rückstellungen zu einer anderen PKV) entstehenden Kosten für die Versichertengemeinschaft teurer als die guten alten bisex Tarife ohne das Mitnahmerecht. Nach einem Tarifwechsel § 204 VVG in einen Tarif mit dem Mitnahmerecht oder in einen unisex-Tarif, können nur solche Alterungsrückstellungen zu einer anderen PKV mitgenommen werden, die nach dem Tarifwechsel gebildet werden. Beim PKV-Tarifwechsel bleiben die Altersrückstellungen zu 100 % erhalten und werden mit in den neuen Tarif genommen.

Die oben genannten Umstände führen bei vielen PKV-Versicherten zu einer gewissen Ohnmacht bzw. zum Gefühl des Ausgeliefertseins gegenüber ihrer privaten Versicherung. In Anbetracht der Krankenversicherungspflicht in Deutschland kann dieses Gefühl durch einige objektive Tatbestände oft relativiert werden. Eine Alternative zur eigenen PKV ist nur die fast immer teurere GKV oder eine andere PKV. Die GKV kostet in 2019 jeden Monat 850 EURO und für Rentner pro zur Verfügung stehende 1.000 EURO im Monat 160 EURO. Hat ein Rentner 3.000 monatlich zum Ausgeben, so zahlt er 480 EURO GKV-Beitrag. Andere private Krankenversicherungen kochen auch nur mit Wasser, das Gras auf der anderen Seite des Ufers ist nicht grüner.

Durch den kostenlosen PKV-Tarifwechsel verfügen die Versicherten der PKV darüber hinaus über ein gut funktionierendes Instrument zur dauerhaften Reduzierung der eigenen PKV-Beiträge nach dem persönlichen Bedarf. Am Ende bleibt die Tatsache, dass Beiträge zur Krankenversicherung (GKV und PKV) schlicht und ergreifend hoch sind.

Neue PKV-Kunden müssen die Altersrückstellungen von Null an aufbauen. Die Höhe der Altersrückstellungen wird durch die Kalkulationsverordnung der PKV und durch die Politik (im 10 %igen gesetzlichen Zuschlag) geregelt. Die Bundesregierung hält die Höhe der Altersrückstellungen und die PKV-Beiträge im Alter im Auge. Die Faustregel der hc consulting AG lautet: Ist man mindestens 25 Jahre in einer PKV versichert und verfügt gleichzeitig im Rentenalter über überdurchschnittliche Einnahmen, dann ist eine private Krankenversicherung nicht nur besser, sondern auch günstiger als eine GKV.

Hier der Versuch eines PKV-Sachbearbeiters die Alterungsrückstellung zu erklären:

„In der Privaten Krankenversicherung gibt es drei verschiedene Arten von Alterungsrückstellungen oder auch Altersrückstellungen genannt:

  1. die tarifliche Alterungsrückstellung
  2. die individuelle zusätzliche Alterungsrückstellung aus erwirtschafteten Überschüssen und Vertragsumstellungen
  3. die individuelle zusätzliche Alterungsrückstellung aus dem gezahlten gesetzlichen Zuschlag

Die tarifliche Alterungsrückstellung gleicht den mit zunehmendem Alter steigenden Leistungsbedarf aus. Diese Alterungsrückstellung ist ab Vertragsabschluss immer im Zahlbeitrag berücksichtigt. Sie wird während des Vertragsverlaufs unter Berücksichtigung von Beitragsanpassungen und Vertragsänderungen fortgeschrieben. Die Alterungsrückstellung kann unter Verwendung der Rechnungsgrundlagen eines Tarifs aus der Differenz von Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter und Grundbeitrag (=Zahlbeitrag ohne jegliche Zu- und Abschläge) ermittelt werden.

Kalkulatorisch werden die Alterungsrückstellungen erst zum Endalter der Kalkulation aufgebraucht sein. Je nach Art des Tarifs liegt das Endalter der Tarife bei 65, 67, 102 oder 110 Jahren. Aber auch nach dieser Zeit wird der Versicherte nicht aus dem Tarif „herausgeworfen“. Von Seiten der Leistungsentwicklung ist es so, dass gerade in den letzten zwei Jahren vor dem Tod eines Versicherten mehr Leistungen in Anspruch genommen werden als in Summe in allen Vertragsjahren zuvor. Gerade deshalb muss auch im hohen Alter noch eine bedeutende Summe von Alterungsrückstellungen vorhanden sein. Für jedes Alter ist gewährleistet, dass die in Summe ab diesem Alter erwarteten Leistungen der Summe der Alterungsrückstellungen aller Versicherten ab diesem Alter zuzüglich der noch zu zahlenden Beiträge dieser Versicherten entspricht.

Die individuelle zusätzliche Alterungsrückstellung aus erwirtschafteten Überschüssen und Vertragsumstellungen wird während der Vertragslaufzeit in der Art eines Depots geführt. Aktuell erwirtschaftete Überschüsse oder überzählige Alterungsrückstellungen aus Vertragsumstellungen werden diesem Depot zugeführt. Das Kapital wird dort verzinst und unter Berücksichtigung der Sterbetafel und der Stornotafel weiter fortgeschrieben. Das Kapital steht ab Alter 65 zur Verfügung um nachfolgende Beitragsanpassungen abzumildern oder zu vermeiden. Steht zum Alter 80 hier noch Kapital zur Verfügung, wird dieses auch zur sofortigen Beitragsreduktion verwendet.

Die individuelle zusätzliche Alterungsrückstellung aus dem gezahlten gesetzlichen Zuschlag wird während der Vertragslaufzeit in der Art eines Depots geführt. Aktuelle Zahlungen werden diesem Depot zugeführt. Das Kapital wird dort verzinst und unter Berücksichtigung der Sterbetafel und Stornotafel weiter fortgeschrieben. Das Kapital steht ab Alter 65 zur Verfügung um nachfolgende Beitragsanpassungen abzumildern oder zu vermeiden. Steht zum Alter 80 hier noch Kapital zur Verfügung, wird dieses auch zur sofortigen Beitragsreduktion verwendet. Der Zuschlag wurde 2000 eingeführt und er ist bis zum 59. Lebensjahr zu zahlen.

Das Kapital aus der individuellen zusätzlichen Alterungsrückstellung (beide Arten) wird bei Nutzung der tariflichen Alterungsrückstellung zugeführt.

Wie sich aus der Beschreibung der individuellen zusätzlichen Alterungsrückstellung aus erwirtschafteten Überschüssen und Vertragsumstellungen und der individuellen zusätzlichen Alterungsrückstellung aus dem gezahlten gesetzlichen Zuschlag ergibt, wirken sie im Alter nahezu identisch. Der Unterschied ist, dass die individuellen zusätzlichen Alterungsrückstellungen aus erwirtschafteten Überschüssen und Vertragsumstellungen schon zu Beginn des Jahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollenden wird wirkt, während die individuelle zusätzliche Alterungsrückstellung aus dem gezahlten gesetzlichen Zuschlag erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres genutzt werden darf.“

hc consulting berät Versicherte dieser PKVs kostenlos:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen