Unter einigen wenigen Voraussetzungen ist eine private Krankenversicherung (PKV) preisgünstiger als eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) bzw. einer Bürgerversicherung. Und das während der gesamten Zeit des Erwerbslebens und als Rentner. Wir haben 2.250 Verträge von privat Versicherten im Alter von 55 Jahren bis über 80 analysiert. Ungefähr gemäß dem jeweiligen PKV-Marktanteil wurden Verträge von Allianz, AlteOldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DBV, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV und uniVersa betrachtet.
Die Vergleichsbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind allgemein bekannt. Im Jahr 2018 liegt der Höchstbeitrag der GKV bei 810 EURO, ein Selbstständiger ohne Gewinn bezahlt mindestens 410 EURO monatlich. Die Beiträge einer Bürgerversicherung werden tendenziell höher als die heutigen GKV-Beiträge sein, da die teuren „Problemfälle“ der PKV in diese Bürgerversicherung wechseln würden. Versicherungsleistungen waren nicht Bestandteil der Studie. Der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der Krankenversicherungspflicht Mindestversicherungsleistungen für die PKV vor. Grundsätzlich sind die PKV-Versicherungsleistungen höher als die der GKV. Ausnahmen im Leistungsvergleich GKV-PKV, etwa bei ambulanter Psychotherapie und Ausreißer der PKV mit hohen jährlichen Selbstbehalten > 1.200 EURO (Selbstbeteiligung) blieben im Preisvergleich PKV-GKV unberücksichtigt.
Welche Voraussetzungen müssen für einen lebenslangen Beitragsvorteil der PKV gegenüber der GKV-Bürgerversicherung gegeben sein?
- Das Einkommen als Erwerbstätiger und als Rentner muss überdurchschnittlich sein. Überdurchschnittlich ist ein Einkommen im Vergleich zum Beispiel das Gehalt von 5.000 EURO brutto bzw. Altersbezüge von 3.000 EURO.
- Der Vertrag innerhalb eines PKV-Unternehmens sollte bei Rentenbeginn mindestens 20 Jahre bestanden haben. Dann war genügend Zeit zur Bildung von ausreichenden Altersrückstellungen.
- Der PKV-Vertrag sollte ca. alle 5 Jahre entsprechend den aktuellen Gegebenheiten durch kostenlose PKV-Tarifoptimierung/Tarifwechsel gem. § 204 VVG angepasst werden.
- PKV-Risikozuschläge sollten möglichst nicht vorhanden sein, bzw. im Rahmen einer Tarifoptimierung aufgehoben oder reduziert werden.
- Es sind nicht mehr als zwei Kinder in der PKV mitversichert.
Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, liegt der Versicherungsbeitrag einer privaten Krankenversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unter den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse und einer Bürgerversicherung. Das ergab die Auswertung von 2.250 zufällig und anonym ausgewählten PKV-Verträgen. Dabei zahlt jeder privat Versicherte in etwa 2,3mal so viel wie ein GKV-Kunde ins Gesundheitssystem ein und beteiligt sich so überproportional an den Gesamtkosten.
Mit anderen Worten: Wer zum Beispiel als Selbstständiger und als Rentner ein kleines oder unterdurchschnittliches Einkommen hat und drei oder mehr Kinder mitversichert, ist in der GKV (Bürgerversicherung) günstiger als in der PKV versichert.
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